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1. Dezember 2016 | Sektoruntersuchung soll Klarheit über Wettbewerb in der Entsorgungsbranche bringen

Bundeskartellamt nimmt Abfallentsorgung unter die Lupe

Sektoruntersuchung soll Aufschluss über Funktionsfähigkeit des (Bieter-)Wettbewerbs bei der Erfassung von Siedlungsabfällen liefern.
Sektoruntersuchung soll Klarheit über Wettbewerb in der Entsorgungsbranche bringen

Bundeskartellamt nimmt Abfallentsorgung unter die Lupe

Mit Blick auf den zwischen privaten wie kommunalen Unternehmen hart umkämpften Markt der Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten und das aktuelle Verfahren für ein Verpackungsgesetz führt das Bundeskartellamt noch bis Ende 2017 eine Sektoruntersuchung durch. Ziel ist es, durch die Prüfung des tatsächlichen Marktgeschehens, also der Frage, wie viele Marktteilnehmer sich an Ausschreibungen beteiligen und wie deren Ergebnisse ausfallen, mögliche kartellrechtliche Beschränkungen aufzudecken und zu ahnden.  

Nach der Sektoruntersuchung Duale Systeme im Jahr 2012 nimmt sich das Bundeskartellamt erneut die Entsorgungswirtschaft vor. Gerade Entsorgungsmärkte seien, so die Vorsitzende der zuständigen Beschlusskammer Eva-Maria Schulze, häufig regional oder lokal strukturiert und deshalb anfällig für mono- oder oligopolistische Märkte. Diese marktbeherrschenden Strukturen verhinderten nicht nur fairen Wettbewerb auf der Anbieterseite, sondern kämen in der Regel auch den Bürgerinnen und Bürgern teuer zu stehen. Schwer nachvollziehbare Preisdifferenzen in Ausschreibungsverfahren oder Preisabstände zwischen Gebieten, die die Wettbewerbsbehörde in der Vergangenheit bereits offengelegt hat, unterstreichen das.

Auf den Berliner Abfallrechtstagen, die Ende der letzten Woche stattfanden, kündigte Schulze deshalb an, bis Ende 2017 nunmehr sowohl Ausschreibungen und deren Ergebnisse der dualen Systeme als auch der Kommunen zu untersuchen. Unter die Lupe genommen werden sowohl die Märkte für Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen, Glas) im Zuständigkeitsbereich der dualen Systeme als auch die von den Kommunen verantworteten Märkte für Rest-, Bio- und Sperrmüll sowie Papier/Pappe/Karton (PPK). Zur Beurteilung der wettbewerblich relevanten Auswirkungen werden die Ausschreibungsdaten, z. B. Anzahl der Teilnehmer, Häufigkeit der Teilnahme einzelner Akteure und Ausschreibungsgewinner sowie die Rahmenbedingungen vor Ort, herangezogen.

Das Kartellamt erhofft sich von der Sektoruntersuchung einen umfassenden Überblick über die Abfallwirtschaft, um diese Erkenntnisse in Zukunft beispielsweise bei Fusionskontrollen heranziehen zu können. Denn, so Schulze weiter, bei der wettbewerblichen Beurteilung seien gerade in diesem Bereich der Wirtschaft unterschiedlichste Märkte nach Regionen und auch nach Materialien zu unterscheiden.

Eine steigende Marktkonzentration bei privaten Entsorgern sei jedoch nach Ansicht des Bundeskartellamts kaum zu verhindern, da auch die Eigenleistungen auf kommunaler Seite zunähmen. Da diese aber nicht unter die kartellrechtliche Betrachtung fielen, reduziere sich automatisch der verbleibende mögliche Marktanteil für Private. Somit müsse rechnerisch mit einer höheren Marktkonzentration gerechnet werden, obwohl unter Umständen sogar kein einziger weiterer zusätzlicher Sammelauftrag an private Unternehmen gehe.

Sollten im Zuge der Sektoruntersuchung kartellrechtliche Beschränkungen zu Tage treten und das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis kommen, dass in Teilbereichen der Abfallerfassung kein funktionsfähiger Bieter-Wettbewerb existiere, kündigte die Vorsitzende der Beschlusskammer die Einleitung entsprechender Einzelverfahren an. (SR)

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(Foto: Bundeskartellamt)

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