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10. Februar 2017 | Grüne scheitern mit Fundamentalopposition

Bundesrat stimmt Verpackungsgesetz-Entwurf weitgehend zu


Nachdem das Bundeskabinett kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres den Entwurf für ein Verpackungsgesetz (VerpackG) beschlossen hat, diskutierte heute der Bundesrat eingehend darüber. Streitpunkte waren bis zuletzt – wie bereits in den Verhandlungsrunden im Vorfeld des Kabinettbeschlusses – insbesondere die einseitigen Eingriffsrechte und Vorgaben der Kommunen gegenüber den dualen Systembetreibern, der Verzicht auf eine gemeinsame haushaltsnahe Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen (Waren) sowie die Streichung der Mehrwegquote.

Mit zahlreichen Änderungsanträgen des von den Grünen dominierten federführenden Umweltausschusses sollte die Bundesregierung in der Stellungnahme des Bundesrats zu einer grundlegenden und mit den Kommunen abgestimmten Überarbeitung des Gesetzentwurfs aufgefordert werden. Dabei orientierte sich der Ausschuss an dem mit Mehrheit im Bundesrat beschlossenen Entschließungsantrag von Ende Januar letzten Jahres. Als Reaktion auf diesen Entschließungsantrag und die darauf folgende erfolglose Suche nach einem Kompromiss zwischen Bundesumweltministerium (BMUB) und den Landesumweltministerien zog das BMUB das Wertstoffgesetz zugunsten des nun vorliegenden Verpackungsgesetzes zurück. Grund hierfür waren die nicht beizulegenden Unstimmigkeiten bei der Frage nach der Ausgestaltung der Zuständigkeiten im Rahmen einer gemeinsamen Wertstofferfassung – also der Sammlung von Verpackungen und stoffgleichen Waren in einer Tonne oder einem Sack.

Kommunale Durchgriffsrechte aus Sicht des Bundesrats ausreichend

In Anbetracht der bereits im vorliegenden Entwurf weitgehenden kommunalen Befugnisse gegenüber den dualen Systemen widersprach der Bundesrat in großen Teilen zusätzlichen einseitigen Zugeständnissen. Damit scheiterten die grünen Landesumweltminister auch mit ihrem Versuch, das Ende der Verpackungsentsorgung, wie sie seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung in privater Verantwortung im Wettbewerb erfolgt und offenkundige ökologische Fortentwicklungen, beispielsweise in der Recyclingtechnik, mit sich gebracht hat, einzuläuten.

Keine ausreichende Zustimmung fand außerdem die Forderung, die Fraktion Papier, Pappe und Kartonverpackungen (PPK) künftig aus dem Regime der Produktverantwortung herauszulösen und damit in den Verantwortungs- und Eigentumsbereich der kommunalen Entsorger zu ziehen.

Umfangreicher Änderungsbedarf nur beim Thema Pfand

Grundsätzliche Kritik üben die Länder lediglich an den Regelungen zur Pfanderhebung und der Mehrwegquote. So soll sich die Pfandpflicht künftig nicht mehr an Größe und Inhalt der Getränkeverpackungen orientieren, sondern an der Art des Verpackungsmaterials. Außerdem fordert die Länderkammer die Wiedereinführung der verpflichtenden Mehrwegquote in Höhe von 80 Prozent und wirksame Strafmaßnahmen, falls diese nicht erreicht werden sollte.

Einigkeit bei Notwendigkeit für höhere Recyclingquoten

Die Anhebung der Quote für Kunststoffverpackungen von aktuell 36 auf 63 Prozent bis zum Jahr 2022 war ebenso unstrittig, wie die Anpassung der Quote bei Metallen, PPK und Glas bis 2022 auf 90 Prozent.

Parlamentarisches Verfahren soll zügig abgeschlossen werden

Mit dieser Stellungnahme wird sich nun das Bundeskabinett voraussichtlich am 15. Februar befassen und den Gesetzentwurf dann anschließend dem Bundestag zur Beschlussfassung zuleiten. Nach Beschluss im Bundestag wird der Bundesrat über die Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden. (SR)

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3. Expertenblick: Neue Vorschriften zur Abfallverbringung

(Foto: Michael Luhrenberg/iStock.com)

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