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11. Juli 2014 | Bundesrat verabschiedet 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung

Duale Systeme: Rechtsunsicherheit adé

Nach vielen Diskussionen rund um Eigenrücknahme und Branchenlösung im Dualen System ist der Weg für ein Verpackungsrecycling zu fairen Wettbewerbsbedingungen frei. Der Bundesrat hat heute mit breiter Mehrheit der entsprechenden 6. und 7. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) zugestimmt. Während die 6. Novelle lediglich EU-Recht umsetzt und klarstellenden Charakter hat, bringt die 7. Novelle einige erhebliche Änderungen bei der Verpackungsentsorgung mit sich.

Im Eiltempo hat die Politik Maßnahmen beschlossen, die bestehende Lücken in der VerpackV schließen und so zu einer Stabilisierung der angespannten Finanzsituation der dualen Systeme beitragen soll. Der wichtigste Inhalt der 7. Novelle der VerpackV ist die ersatzlose Streichung der bisherigen Eigenrücknahmemöglichkeit für den Handel. Diese so genannte „Rücknahme am Point of Sale“, also die Eigenrücknahme von Verkaufsverpackungen zum Beispiel durch Abfallbehälter in Drogeriemärkten, wird wegen des erheblichen Missbrauchspotenzials künftig nicht mehr möglich sein. Auf diese Weise soll die verbreitete Praxis unterbunden werden, Verpackungsmengen zwar über die dualen Systeme zu entsorgen, die dafür geleisteten Entgelte jedoch anschließend durch den fingierten Nachweis einer Eigenrücknahme zurückzuverlangen. Längst schon erschienen die so gemeldeten Mengen viel zu hoch und nicht mehr nachvollziehbar. Einzig eine wirksame behördliche Kontrolle hätte hier für Ordnung sorgen können; eine solche fand jedoch mangels Personal in den Umweltverwaltungen der Bundesländer bislang kaum statt. Die Streichung der Einrückname soll nach dem Willen der Bundesregierung bereits Anfang Oktober 2014 wirksam werden.

Branchenlösungen nur noch eingeschränkt

Der zweite wichtige Regelungsbereich der Novelle bezieht sich auf die Branchenlösungen. Bisher bestand die Möglichkeit, Verpackungen im Falle des Nachweises geeigneter branchenbezogener Erfassungsstrukturen von vornherein komplett aus dem Dualen System herauszunehmen. Dies ist zum Beispiel bei der Direktbelieferung von Kantinen und Kindergärten häufig der Fall. Wer also anhand von Studien oder Gutachten den erforderlichen Nachweis erbrachte, konnte von der Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System befreit werden. Auch diese Ausnahmeregelung war zahlreichen Manipulationen ausgesetzt; die Nachweise basierten häufig auf reinen Schätzungen und Mutmaßungen. Oftmals war einzelnen Anfallstellen nicht einmal bekannt, dass sie auf dem Papier an einem Branchensystem beteiligt waren; die gebrauchten Verpackungen jedenfalls landeten weiterhin in den Erfassungsbehältern der dualen Systeme. Nach der Novelle sind Branchensysteme nur noch dann zulässig, wenn der Erstinverkehrbringer einer Verkaufsverpackung die Anfallstelle entweder unmittelbar selbst beliefert oder dafür einen Dritten direkt beauftragt, so dass sich die Lieferkette nachvollziehen lässt. Sobald etwa ein weiterer Händler zwischengeschaltet ist, ist ab dem 1. Januar 2015 eine Befreiung ausgeschlossen; Nachweise durch Gutachten und Studien werden dann nicht mehr möglich sein.

Klarheit bei Kleiderbügeln und Blumentöpfen

Fast auf den Tag genau ein Jahr nach Veröffentlichung des Referentenentwurfes hat der Bundesrat zudem die 6. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Das Dokument nimmt einige Klarstellungen im Bereich von Verkaufsverpackungen vor, über die seit langem schon gestritten wurde: Danach gelten etwa Kleiderbügel, die mit einem Kleidungsstück verkauft werden, und Kaffeepads, die nach Gebrauch leer sind, künftig als Verpackungen, während dies bei Kleiderbügeln, die getrennt verkauft werden und Kapseln, in denen der Kaffeesatz verbleibt, nicht der Fall ist. Die Novelle erfolgt deutlich verspätet; wegen Ablauf der Umsetzungsfrist im Herbst 2013 wurde von der EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

Bundesrat setzt auf Wertstoffgesetz

Zusammen mit den beiden Verordnungen verabschiedete der Bundesrat auch eine Entschließung, in der die Bundesregierung zur zeitnahem Vorlage eines Wertstoffgesetzes aufgefordert wird. Dabei sprechen sich die Länder für eine verbraucherfreundliche und möglichst einfache gemeinsame Wertstofferfassung aus. Zugleich forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, den Vollzug der Verpackungsverordnung künftig sicherzustellen. Auch eine Anhebung der Quoten wird gefordert: Im Wertstoffgesetz sollen aus Sicht der Länder „ambitionierte, selbstlernende Recyclingquoten insbesondere bei Kunststoffen mit einer werkstofflichen Quote von mindestens 50 Prozent der erfassten Mengen vorgeschrieben werden“. Weitergehende Anträge mit Forderungen nach einer kommunalen Trägerschaft und einem neuem Finanzierungsmodell hatten im Plenum hingegen keinen Erfolg. (DIS)

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(Foto: Bundesrat)

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