Bundesrat verschont Recyclingwirtschaft
Altglas, Schrotte und Co. gelten auch weiterhin als nicht allgemein wassergefährdend. Der Bundesrat hat eine entgegengesetzte Ausschussempfehlung abgelehnt.
Bundesrat wendet Verschärfung der AwSV ab
23.05.2014 – Aufatmen in der Recyclingbranche: Im Plenum des Bundesrates fand sich für den Vorschlag, künftig jegliche festen Gemische als allgemein wassergefährdend einzustufen, keine Mehrheit. Somit bleiben der Recycling- und Entsorgungswirtschaft Kosten für Überdachungen und Bodenbefestigungen in vermutlich dreistelliger Millionenhöhe erspart.
Große Aufregung herrschte in den letzten Wochen bei Verbänden und Unternehmen der Recyclingwirtschaft wegen einer Forderung des Bundesrats-Umweltausschusses zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV: Auch solche Abfallgemische, die „auf Grund ihrer Herkunft oder ihrer Zusammensetzung eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften“ nicht befürchten lassen, sollten nach Ziffer 6 der Empfehlungsdrucksache künftig als allgemein wassergefährdend gelten. Hiergegen wandten sich die Recyclingverbände in einem gemeinsamen Verbändebrief an die Politik: Die Folge eines derartigen Beschlusses wären eine „unverhältnismäßige Belastung der Recyclingindustrie, an der zahlreiche Arbeitsplätze hängen, sowie eine Gefährdung der hohen Qualität der deutschen Sekundärrohstoffwirtschaft“. Die dann nötigen Umbaumaßnahmen für Bodenbefestigungen und Überdachungen seien finanziell vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschaftslage in der Recyclingbranche kaum darstellbar, befürchteten BDE, BDSV, bvse und einige weitere Verbände. Scheinbar sah dies die Mehrheit der Länder nun genauso: Die entsprechende Ausschussempfehlung fand im Plenum keine Mehrheit, so dass es in diesem Punkt bei der Kabinettsfassung der AwSV bleibt. Die Annahme des vom Bundesrat verabschiedeten Textes durch das Bundeskabinett gilt jetzt als reine Formsache. (DIS)
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(Foto: Bundesrat/Henning Schacht)
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