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31. März 2017 | Kompromiss sichert Verabschiedung auf den letzten Metern

Bundestag verabschiedet Verpackungsgesetz

Koalition berücksichtigt Forderungen des Bundesrats und stärkt kommunale Rechte.
Kompromiss sichert Verabschiedung auf den letzten Metern

Bundestag verabschiedet Verpackungsgesetz

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs am Donnerstagabend hat der Bundestag mit Stimmen der Koalitionsfraktionen die langandauernde Diskussion um das Verpackungsgesetz erfolgreich beendet. Dem Beschluss vorangegangen war eine öffentliche Expertenanhörung am 20. März, in der Vertreter kommunaler, privatwirtschaftlicher und Umweltverbände nochmals ihre Positionen verdeutlichten sowie ein Gespräch der Berichterstatter von CDU/CSU und SPD mit der Bundesumweltministerin am 23. März, in dem letzte Kompromisse verabredet wurden. Bis zuletzt kreisten die Forderungen nach Anpassungen insbesondere um zwei Themen, die bereits vom Bundesrat in seinem Beschluss vom 10. Februar vorgebracht wurden. 

Zielquote für Mehrweggetränkeverpackungen bleibt erhalten

Insbesondere von Seiten von Umweltverbänden, aber auch den Fraktionen von Grünen und Linken hagelte es Kritik gegen die Abschaffung einer Zielquote für Mehrweggetränkeverpackungen. Dies stelle – so die Argumentation – einen klaren Verstoß gegen die europäische Abfallhierarchie dar, die Vermeidung als oberstes Prinzip festschreibe. Insoweit sei der Verzicht auf die Quote allein vor dem Hintergrund, dass sie regelmäßig nicht erfüllt werde (anstelle der veranschlagten 80 Prozent werden Getränke im Durchschnitt nur zu 45 Prozent in Mehrweg abgefüllt) kein Grund zur Streichung, sondern vielmehr bedürfe es eines überfälligen Sanktionsmechanismus. Dieser könne bei wiederholtem Verfehlen beispielsweise eine Einweg-Gebühr nach sich ziehen.

Die Kritik an der geplanten Abschaffung der Mehrwegquote durch die Bundesregierung teilten am Ende des Verhandlungsmarathons auch die Koalitionsfraktionen. Sie beantragten daher erfolgreich eine leicht verringerte Quote von 70 Prozent wieder in das Gesetz aufzunehmen, auf Sanktionsinstrumente jedoch zu verzichten. Parallel wird das Bundesumweltministerium in einem Entschließungsantrag aufgefordert, die Ausarbeitung neuer ökobilanzielle Studien zur ökologischen Bewertung von Ein- und Mehrweggebinden sicherzustellen und dem Bundestag zur Prüfung vorzulegen.

Keine Chance auf Berücksichtigung fand die Forderung der Länderkammer, wonach eine Bepfandung nicht mehr nach Inhalt, sondern ausschließlich nach Material der Verpackung geregelt werden sollte. Nach dieser Lesart wären zukünftig auch Weinflaschen mit einem Einwegpfand zu belegen gewesen. Die Berichterstatter von CDU und CSU, Gebhart und Weisgerber, beide aus Weinanbauregionen, verwarfen diesen Vorschlag unter Hinweis auf die hohe Sammelquote von rund 90 Prozent und beinahe geschlossene Kreisläufe.

Durchsetzbarkeit kommunaler Durchgriffsrechte erneut gestärkt

An einem zweiten, insbesondere für die dualen Systeme entscheidenden Punkt, kam der Bundestag auf Druck der SPD-Fraktion und der kommunalen Spitzenverbände dem Bundesrat entgegen. So heißt es im verabschiedeten Gesetz nicht mehr, dass Rahmenvorgaben der Kommunen nach Paragraph 22 nur dann zulässig sind, sofern sie für eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung erforderlich sind und ihre Umsetzung den dualen Systemen technisch nicht unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Anstelle des Vorbehalts der Erforderlichkeit braucht eine Rahmenvereinbarung nun nur noch geeignet sein die Erfassung zu optimieren. Diese Anpassung schwächt, trotz Klarstellung, dass Vorgaben nicht über den Restmüllentsorgungsstandard hinausgehen dürfen, die Position der Systembetreiber.

Droht ein Vermittlungsausschuss?

Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag liegt der Ball nun nochmals im Spielfeld des Bundesrats. Dieser kann innerhalb der nächsten drei Wochen den Vermittlungsausschuss anrufen und weitere Nachbesserungen fordern. Hierzu dürfte jedoch angesichts des weiten Entgegenkommens des Bundestags keine politische Mehrheit bestehen. (SR)

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(Foto: iStock.com/97)

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