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27. Juni 2014 |

EEG: Hochwertiges Recycling bleibt gesichert

Der Bundestag hat heute mit der EEG-Reform das Aus für die Kunststoffaufbereiter in Deutschland abgewendet. Die Neuregelung tritt zum 1. August in Kraft.
Bundestag beschließt EEG-Reform

27.06.2014 – Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in abschließender Lesung die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen und damit endgültig ein drohendes Aus für hochwertiges Kunststoffrecycling in Deutschland abgewendet. Denn die hierzulande tätigen Kunststoffaufbereiter sollten ursprünglich nicht mehr unter die Befreiung der EEG-Umlage fallen, was Zusatzkosten in zweistelliger Millionenhöhe für die Branche bedeutet hätte. Nach der nun verabschiedeten Reform, ist dieses Szenario abgewendet und das Recycling findet künftig Berücksichtigung im Rahmen der EEG-Umlage-Reduzierung.

Nach dem positiven Votum des Wirtschafts- und Energieausschusses, der letzte Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen hatte, votierte nun auch das Plenum mit den Stimmen der Regierungskoalition für die Vorlage. Am 11. Juli wird sich der Bundesrat abschließend mit der Novelle befassen, so dass die Reform voraussichtlich zum 1. August 2014 in Kraft treten wird. Sie regelt den künftigen Ausbau erneuerbarer Energien und soll die Erhöhung der EEG-Umlage abbremsen.

Für die Unternehmen sind dabei besonders die neuen Regeln für die Umlagenreduzierung und die Eigenstromerzeugung wichtig. Die gute Nachricht für alle Recyclingunternehmen ist, dass das Recycling künftig im Rahmen der EEG-Umlage-Reduzierung berücksichtigt wird. Diese Regelung geht zurück auf die neuen Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen der Europäischen Kommission vom April dieses Jahres. Danach wurde das Recycling von Abfällen erstmals ausdrücklich als energieintensive Tätigkeit anerkannt, die von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien, wie der deutschen EEG-Umlage, teilbefreit werden kann. Voraussetzung ist neben einem Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung von mindestens 16 Prozent auch der Nachweis eines zertifizierten Enegiemanagementsystems. Für kleinere Unternehmen werden dabei die Anforderungen an das Energiemanagement erleichtert. Für Unternehmen mit weniger als 5 GWh reichen auch Systeme, die für den Nachweis beim Spitzenausgleich anerkannt sind. Anträge auf eine Umlagereduzierung für das Jahr 2015 können noch bis zum 30. September 2014 gestellt werden.

EEG-Umlage-Belastung für die Eigenstromerzeugung

Ab August müssen zudem alle Besitzer von größeren Ökoenergie-Anlagen und neuen Kraftwerken, in denen Strom für den eigenen Verbrauch produziert wird, zunächst 30 Prozent der regulären Ökostromumlage bezahlen. Diese liegt derzeit bei 6,24 Cent je Kilowattstunde. Bis 2017 steigt die Abgabe dann in einem Stufenmodell auf 40 Prozent. Dieser Wert erhöht sich für alle Anlagen, die weder den Status einer Erneuerbare-Energie-Anlage noch einer effizienten KWK-Anlage haben, sogar auf 100 Prozent. Dagegen werden Hausbesitzer, die Strom in kleinen Solaranlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf dem eigenen Dach produzieren und selbst verbrauchen, von der Pflichtumlage ausgenommen. Auch bereits laufende, ältere Eigenstrom-Anlagen will die Koalition vorerst nicht mit der Umlage belasten.

Die Reform des EEG ist ein zentrales Projekt der seit einem halben Jahr regierenden Großen Koalition, das darauf abzielt, die Kosten der Energiewende im Rahmen zu halten. Jedes Jahr zahlen Bürger und Unternehmen über 20 Milliarden Euro für den Ausbau von Ökostrom aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas. Deutschland hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima entschieden, das letzte deutsche Atomkraftwerk 2022 abzuschalten und die erneuerbaren Energien noch schneller auszubauen. (DIS/SJ)

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(Foto: ALBA Group)

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