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15. Mai 2014 |

Abfallgemische unter Generalverdacht

Gelten Altglas, Schrotte und Co. bald als wassergefährdend? Der Bundesrat stimmt ab. Folgen für die Recyclingbranche wären Mehrkosten in Milliardenhöhe.
Bundesrat debattiert über wassergefährdende Stoffe

15.05.2014 – Manchmal hängt alles an einem Satz – wie aktuell im Fall der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV. In der kommenden Woche will der Bundesrat entscheiden, ob § 3 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung auf Empfehlung des Umweltausschusses gestrichen werden soll. Die Streichung träfe die Recycling- und Entsorgungswirtschaft besonders hart: Demnach würden künftig alle Abfallgemische als „allgemein wassergefährdend“ eingestuft – auch Schrotte, Altglas, Altpapier, Verpackungsabfälle oder hochwertige Recyclingbaustoffe. Die Recyclingverbände warnen vor den gravierenden Folgen.

Kaum ist die EEG-Umlage für Recyclingunternehmen vom Tisch, gibt es erneut Handlungsbedarf. Abfallgemische wie etwa Altglas oder Altpapier gelten bis dato als nicht wassergefährdend, wenn „auf Grund ihrer Herkunft oder ihrer Zusammensetzung eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften“ nicht zu befürchten ist. So der Wortlaut der Kabinettsfassung – dieser Passus allerdings soll nach der Empfehlung des Umwelt-Unterausschusses zur AwSV nun komplett gestrichen werden. Sollte das Plenum des Bundesrats dieser Empfehlung folgen, käme das einem „Generalverdacht der Wassergefährdung“ für alle Abfallgemische gleich, erklären die Recyclingverbände (unter anderem BDE, bvse, VDM und BDSV) in Briefen an die zuständigen Landes- und Bundesminister. Die Folgen wären eine unverhältnismäßige Belastung der Recyclingindustrie, an der zahlreiche Arbeitsplätze hängen, sowie eine Gefährdung der hohen Qualität der deutschen Sekundärrohstoffwirtschaft.

Laut Berechnungen der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) hätten allein die Unternehmen der Stahl- und NE-Metallrecyclingbranche durch dann notwendige Umbaumaßnahmen für Bodenbefestigungen und Überdachungen mehr als eine Milliarde Euro Mehrkosten zu tragen. Ansonsten fielen bei jeder Lieferung von Sekundärrohstoffen diverse kostenintensive chemische Analysen an, um die Unbedenklichkeit der Gemische für das Grundwasser nachzuweisen. Somit würde die Kreislaufführung gerade für „klassische“ Abfälle wie Bau- und Abbruchmaterialien oder Schrotte deutlich erschwert. Dies könne nicht im Sinne des Umweltschutzes oder einer nachhaltigen ressourcenschonenden Politik sein. Daher fordern die Verbände den Bundesrat dringend auf, die Ziffer 6 in der Empfehlungsdrucksache abzulehnen und so den entsprechenden Satz in der Verordnung beizubehalten.

Am 23. Mai 2014 wird der Bundesrat über den Antrag des Umweltausschusses abstimmen. (KR)

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(Foto: ALBA Group)

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