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28. April 2015 |

ElektroG-Novelle frühestens im Herbst

Das überarbeitete ElektroG tritt nicht vor November 2015 in Kraft, so die Stiftung EAR. Ziel der Novelle ist die Stärkung des Elektroaltgeräte-Recyclings.
WEEE im Blickpunkt – Bundesrat stimmt über Gesetz ab

ElektroG-Novelle frühestens im Herbst

28.04.2015 – Warten auf die Novelle: Das angepasste Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird nicht vor dem 1. November 2015 in Kraft treten. Davon geht die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) in ihrem aktuellen Newsletter aus. Am 11. März hatte die Bundesregierung den aktuellen Entwurf beschlossen und an den Bundesrat übermittelt. Mit der ElektroG-Novelle will der Gesetzgeber die bestehenden EU-Vorgaben umsetzen und die Elektroschrott-Sammelmenge in Deutschland steigern.

Herzstück des aktuellen Entwurfs: Große Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sollen zukünftig in der Pflicht stehen, ausgediente Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Neugeräts zurückzunehmen – bei kleinen Geräten soll die Rücknahmepflicht auch ohne Neukauf gelten. Die Zahl der Rückgabestellen könnte dadurch deutschlandweit auf 80.000 steigen.

Das baden-württembergische Umweltministerium plädiert nun dafür, auf die geplante Rücknahmepflicht für Händler zu verzichten, wenn die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein genehmigtes, effizienteres Sammelsystem gewährleisten. Wo es dennoch zu einer Rücknahmepflicht des Handels komme, sollen demnach die zurückgenommen Altgeräte unentgeltlich an die Kommunen übergeben werden. Ob der Vorschlag des Ministeriums in den finalen Gesetzestext Eingang findet, steht noch nicht fest.

Der aktuelle Kabinettsbeschluss sieht zusätzlich folgende Änderungen vor:

  • Hersteller ohne eigene Niederlassung in Deutschland werden nicht mehr selbst bei der Stiftung EAR registriert. Künftig müssen sie innerhalb von sechs Monaten eine eigene Niederlassung in Deutschland einrichten oder alternativ einen Bevollmächtigten benennen.
  • Lampen werden künftig in einer einzigen Sammelgruppe zusammengefasst – auch Gasentladungslampen und LED-Lampen.
  • Die Definition von Lampe und Leuchte wird ebenfalls angepasst: Leuchten mit fest verbautem Leuchtmittel gelten künftig nicht mehr als Lampe, sondern als Leuchte – Hersteller sind deshalb aufgefordert, ihre Registrierungspflicht entsprechend zu überprüfen.

Zeitgleich mit Inkrafttreten der ElektroG-Novelle will die Stiftung EAR technische Neuerungen in ihrem Meldesystem umsetzen, sodass Hersteller künftig ihre Registrierungen und Mengenmeldungen schnell und effizient über mobile Endgeräte vornehmen können. (KR)

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1. Überblick: Abfallgesetzgebung 2015
2. Novelle des Elektrogerätegesetzes

(Foto: ALBA Group/Boris Geilert)

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