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16. September 2015 | Planspiel zur Mantelverordnung gestartet

Ersatzbaustoffverordnung: Einigung in Sicht?

Beim Recycling mineralischer Bauabfälle liegt Deutschland international an der Spitze. Einer Erhebung der Deutschen Bauwirtschaft zufolge lag die Verwertungsquote im Jahr 2012 bei rund 91 Prozent – demnach wurden aus 67,2 Tonnen Bauschutt und Straßenaufbruch rund 55,2 Tonnen Recyclingbaustoffe gewonnen. Mit der sogenannten Mantelverordnung (MantelV) will das Bundesumweltministerium das Baustoffrecycling künftig im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bundesweit einheitlich regeln. Der im Sommer vorgelegte dritte Arbeitsentwurf wird derzeit in einem Planspiel auf Herz und Nieren geprüft.

Abfallstrom der Superlative: Mit rund 210 Millionen Tonnen jährlich stellen mineralische Abfälle etwa 60 Prozent aller Abfälle in Deutschland dar. Gerade diese Größenordnung, da sind sich Bundesumweltministerium (BMUB) und Bauverbände einig, macht eine bundeseinheitliche Regelung notwendig, um Rechtssicherheit sowie hochwertiges Recycling zu gewährleisten. Die „Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ soll sicherstellen, dass die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen nach den Zielstellungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfolgt und zugleich der Schutz des Grundwassers und des Bodens gewährleistet ist. Die MantelV umfasst daher neben der Ersatzbaustoffverordnung auch die Verordnung zum Schutz des Grundwassers, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Deponieverordnung.

Der lange Weg zur Mantelverordnung

An dem komplexen Gesetzestext feilen die Experten des Bundesumweltministeriums bereits seit 2006. Allerdings fanden die ersten Entwürfe keinen einheitlichen Zuspruch bei Ländern und Industrie: So äußerten Wirtschaftsverbände die Sorge, dass ein verschärfter Boden- und Grundwasserschutz die Verwertungsmöglichkeiten von Baustoffen erheblich einschränken könnte. Das Bundesverkehrsministerium sprach zeitweise sogar von einem möglichen Abfall der Verwertungsquote von Bauabfällen auf 50 Prozent. „Wir wollen gemeinsam mit allen Betroffenen tragfähige Lösungen finden“, erklärte zuletzt ein BMUB-Sprecher. „Wir haben deshalb in den vergangenen Monaten den Dialog mit der Wirtschaft, Umweltverbänden, Kommunen, Ländern und den Bundesressorts fortgesetzt, um vor allem im Vollzug einfach handhabbare Regelungen zu entwickeln.“ Im Juli 2015 legte das Umweltministerium nun den dritten Arbeitsentwurf zur Mantelverordnung vor.

Planspiel: Dritter Arbeitsentwurf im Praxistest

Auf Basis des neuen Entwurfs ist jetzt ein Planspiel an den Start gegangen, mit dem die Auswirkungen der neuen Regelungen ermittelt werden sollen. Unter der Federführung des Öko-Instituts werden in den kommenden Monaten Daten gesammelt und ausgewertet und mit Stakeholdern diskutiert. Auf diesem Weg sollen möglichst viele Beteiligte aus Industrie, Politik und Wissenschaft die Gelegenheit erhalten, die Regelung auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen und verschiedene Szenarien durchzuspielen – vom Abbruch über die Logistik, die Aufbereitung und die Veredelung von Bauabfällen. Die Ergebnisse will das Umweltministerium anschließend in den Gesetzesentwurf einarbeiten. Ein erstes Treffen der Stakeholder ist noch im laufenden Jahr geplant. (KR)

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(Foto: ALBA Group)

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