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2. Dezember 2015 | Neuer EU-Maßnahmenplan für Kreislaufwirtschaft vorgelegt

EU-Kommission dämpft Recycling-Ziele


65 statt 70 Prozent Recycling bei Siedlungsabfällen, 10 Prozent Deponierung statt eines Deponierungsverbots – im heute vorgelegten Kreislaufwirtschaftspaket setzt die Europäische Kommission in Teilen niedrigere Ziele an als im ersten Aktionsplan. Diesen hatte die EU-Kommission im Jahr 2014 zugunsten eines neuen, „ehrgeizigeren“ Maßnahmenpakets zurückgezogen. Erste Einschätzungen aus Verbänden und Politik zu dem neuen Kreislaufwirtschaftspaket sind durchwachsen.

Unter dem Titel „Closing the Loop“ will die EU-Kommission den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft fördern, um damit die globale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu begünstigen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Vorschläge in dem heute vorgelegten Aktionsplan decken deshalb den gesamten Lebenszyklus von Produkten ab – von der Produktion über den Konsum und die Entsorgung bis hin zum Recycling.

Der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte: „Bei der Kreislaufwirtschaft geht es darum, das Abfallaufkommen zu verringern und die Umwelt zu schützen, sie bedeutet aber auch einen grundlegenden Wandel in der Funktionsweise unserer Wirtschaft. Durch Umdenken in Bezug auf Produktion, Arbeit und Kaufverhalten können wir neue Möglichkeiten und Arbeitsplätze schaffen. Mit dem heute vorgelegten Paket liefern wir den umfassenden Rahmen, der diesen Wandel möglich machen wird.“ Mit einer Mischung aus Rechtssetzung und Anreizen will die Kommission Unternehmen und Verbraucher sowie Behörden dabei unterstützen, diese Entwicklung voranzutreiben.

Gemischte Reaktionen aus Verbänden und Politik

In einer ersten Einschätzung zeigte sich BDE-Präsident Peter Kurth mit dem Entwurf zufrieden: „Die neue Kommission hält, was sie beim Rückzug des ersten Kreislaufwirtschaftspakets versprochen hat – zumindest im Abfallbereich. Sie legt einen ehrgeizigen Vorschlag vor, der einen wertvollen Beitrag zu einer zukunftsorientierten Ressourcennutzung und Rohstoffsicherheit leisten wird.“ Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte das Paket. Durch die Initiative ließen sich die Rohstoffpotenziale im europäischen Binnenmarkt zugunsten von Verbrauchern und Wirtschaft besser nutzen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie VDI fügt hinzu, dass nun sichergestellt werden müsste, die europäischen Vorgaben und Gesetze in den Mitgliedstaaten auch tatsächlich umzusetzen. „Das Beispiel Deutschland mit seinen hohen Recycling- und Verwertungsstandards zeigt, dass dies möglich ist“, hieß es aus dem VDI.

Kritischer äußerte sich unter anderem bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock: „Die gute Nachricht ist, dass die EU-Kommission ihre Ankündigung wahr gemacht hat und tatsächlich ein neues Kreislaufwirtschaftspaket vorschlägt. Die weniger gute Nachricht ist, dass wir es nicht etwa mit einem ambitionierten Programm zu tun haben, sondern dass nur eine Light-Version herausgekommen ist.“ Peter Meiwald, Grünen-Sprecher für Umweltpolitik, kritisierte den neuen Plan deutlich: „Die Kommission hat heute eine Chance vertan.“ Vor allem fallengelassene Ziele zur Abfallvermeidung führten Meiwald zufolge zu einer Schwächung von Recycling und Ressourcenschutz. Er fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die „verlorenen Ziele“ wieder in den Maßnahmenplan aufgenommen werden. Auch der NABU kritisiert, dass die Verwertungsquoten und Abfallreduktionsziele gesenkt wurden, „obwohl technische Möglichkeiten des Recyclings bestehen und wir klare Verpflichtungen für eine nachhaltige Wirtschaftsweise brauchen, die unseren Ressourcenverbrauch auf ein naturgerechtes Maß senken“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Ein Überblick über die wichtigsten Ziele des EU-Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft:

  • eine gemeinsame EU-Zielvorgabe von 65 Prozent für das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2030 (im ersten Kreislaufwirtschaftspaket waren es noch 70 Prozent)
  • eine gemeinsame EU-Zielvorgabe von 75 Prozent für das Recycling von Verpackungsabfällen bis 2030 (im ersten Paket waren es 80 Prozent)
  • eine verbindliche Zielvorgabe zur Beschränkung der Deponierung von Abfällen auf höchstens 10 Prozent der Gesamtabfälle bis 2030 (im ersten Paket war Zero Waste to Landfill vorgesehen)
  • ein Verbot der Deponierung von getrennt gesammelten Abfällen
  • die Förderung wirtschaftlicher Instrumente zur Abkehr von Abfalldeponierung
  • vereinfachte und verbesserte Definitionen und harmonisierte Berechnungsverfahren für Recyclingraten in der EU
  • wirtschaftliche Anreize für Erzeuger, die umweltfreundlichere Erzeugnisse auf den Markt bringen, und Unterstützung von Verwertungs- und Recyclingsystemen (z. B. für Verpackungen, Batterien, elektrische und elektronische Geräte, Fahrzeuge)
  • Finanzierung mit mehr als 650 Mio. EUR im Rahmen von „Horizont 2020“ und 5,5 Mrd. EUR im Rahmen der Strukturfonds
  • Maßnahmen im Rahmen des Ökodesign-Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2015-2017 zur Förderung von Reparaturfähigkeit, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten, zusätzlich zur Energieeffizienz
  • eine Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft, in der Fragen der Recyclingfähigkeit, der biologischen Abbaubarkeit, des Vorhandenseins von gefährlichen Stoffen in Kunststoffen und des Nachhaltigkeitsziels zur beträchtlichen Reduzierung der Abfälle im Meer behandelt werden

Zur Erarbeitung des neuen Maßnahmenpakets organisierte die EU-Kommission im Sommer 2015 eine Kreislaufwirtschaftskonferenz mit rund 700 Vertretern von Interessengruppen. Die Konferenz folgte auf eine zwölfwöchige öffentliche Konsultation, während der mehr als 1200 Stellungnahmen eingingen. Nun sind das Europäische Parlament und der Rat gefordert, die Annahme und Umsetzung der heute vorgelegten Legislativvorschläge voranzutreiben. (KR)

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(Foto: istockphoto.com/nlimmen)

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