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1. Juni 2012 |

EU-Kommission prüft Welle von Beschwerden gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Ab dem 1. Juni 2012 gilt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Deutschland. Allerdings haben bereits vor dem Inkrafttreten fünf Wirtschafts- und sechs Umweltverbände bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.
Umstrittenene Novelle tritt in Kraft

01.06.2012 – Ein Traumstart sieht anders aus: Ab dem 1. Juni 2012 gilt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Deutschland. Allerdings haben bereits vor dem Inkrafttreten fünf Wirtschafts- und sechs Umweltverbände bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Nun rechnet der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) damit, dass die EU-Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland reagieren wird – eine Chance, strittige Punkte des Regelwerks doch noch zu korrigieren.

Zweck des neuen KrWG soll es sein, „die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern“, wie es im Gesetzestext heißt. Von Anfang an bezweifelten zahlreiche Experten aus Politik, Wirtschaft und Verbänden, das mit den jetzt verabschiedeten Vorgaben erreichen zu können. Die im Gesetz festgeschriebene Recyclingquote von 65 Prozent bis zum Jahr 2020 gilt vielen Insidern als nicht ehrgeizig genug. Schon heute beträgt die erzielte Quote 64 Prozent.

Verstoß gegen die Abfallrahmenrichtlinie der EU?

Massive Kritik aus der Recyclingbranche und Umweltverbänden richtet sich unter anderem gegen das Heizwertkriterium im Paragrafen 8: Wenn der Heizwert eines Abfalls mehr als 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt, sind energetische und stoffliche Verwertung per Gesetz gleichwertig. Nach Auffassung unter anderem des BDE verstößt die Regelung gegen die fünfstufige Abfallhierarchie der EU. Demnach ist Recycling grundsätzlich gegenüber Müllverbrennung zu bevorzugen. Die so genannte Heizwertklausel könne jedoch dazu führen, dass künftig Abfälle in großer Menge verbrannt werden, die sich für das Recycling eignen – beispielsweise grafische Papiere oder Kunststoffe.

Bereits im Juni 2011 hatte die EU-Kommission die deutschen Behörden in einer Stellungnahme aufgefordert, den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten. Auch die – gegenüber dem Entwurf kaum abgewandelte – verabschiedete Fassung trifft auf heftigen Widerstand: Im April 2012 reichten der BDE sowie weitere fünf Umweltverbände Beschwerde bei der EU ein. In einem gemeinsamen Brief an Umweltkommissar Janez Potocnik fordern die Umweltverbände BUND, NABU, Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR), Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und der Bundesverband für Umwelthilfe e. V. (bfub e.V.) den Umweltkommissar auf, die mangelhafte Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie durch das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht zu akzeptieren und bei der Bundesregierung die notwendigen Änderungen zu erwirken. Schließlich richte sich eine Untergrabung der Abfallhierarchie und der Abfallrahmenrichtlinie gegen die europäischen Ziele einer effizienteren Ressourcennutzung sowie einer erhöhten Ressourceneffizienz.

Mangelnder Wettbewerb bremst Recycling aus

In Bezug auf die Wettbewerbsfreiheit enthält das KrWG ebenfalls strittige Regelungen. Verbände aus der Recyclingbranche bemängeln die privilegierte Behandlung kommunaler Unternehmen bei der Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten. Daraus ergebe sich eine monopolähnliche Stellung zu Lasten der Privatwirtschaft. Der BDE, der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) haben Brüssel alarmiert. Nun muss die Kommission prüfen, inwiefern das KrWG die Warenverkehrsfreiheit sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit privater Unternehmen in der Abfallwirtschaft beschränkt. Ein Verstoß gegen die europäischen Verträge würde die Verantwortlichen zum Nachbessern nötigen.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

BDE-Präsident Peter Kurth resümiert: „Dieses Gesetz ist eine vertane Chance. Die Möglichkeit, den Recyclingstandort Deutschland nach vorn zu bringen, wurde nicht genutzt.“ Zusammenfassend müsse man konstatieren, so Kurth, dass die Politik es versäumt habe, eine auf Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz ausgerichtete Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht zu bewerkstelligen. Der BDE-Präsident zeigt sich angesichts der Welle von Beschwerden zuversichtlich, dass die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland über ein Vertragsverletzungsverfahren zu Korrekturen zwingen werde.

(Foto: Giordano Aita/fotolia.com)

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