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23. Oktober 2013 |

EU-Kommission startet Konsultation zu Mehrwehrtsteuerprivileg

Die EU-Kommission führt bis Mitte Februar 2014 eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung des Mehrwertsteuerprivilegs öffentlicher Einrichtungen durch.
Neues Konsultationsverhahren

23.10.2013 – Seit langem wird in Brüssel und den EU-Mitgliedsstaaten über die Privilegierung öffentlicher Einrichtungen diskutiert. Während private Unternehmen die steuerliche Ungleichbehandlung kritisieren, verweisen öffentliche Unternehmen auf die Aufgabe der Daseinsvorsorge. Nun beginnt die EU-Kommission eine Konsultation zu dieser Frage.

Für Einrichtungen des öffentlichen Rechts gelten einige wichtige Sonderregelungen, darunter die Steuerbefreiung für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Dieser als Mehrwertsteuerprivileg bekannte Tatbestand ist seit einigen Jahren immer wieder Gegenstand deutlicher Kritik aus Wirtschaft und Politik. Bemängelt wird, dass die Steuerbefreiung öffentlicher Unternehmen im Bereich von wirtschaftlichen Tätigkeiten zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen der Privatwirtschaft und öffentlichen Unternehmen führt. Denn häufig befinden sich diese Unternehmen in einem direkten Wettbewerb miteinander, wobei die öffentlich-rechtlichen Unternehmen ihre Leistungen ohne Aufschläge berechnen können, während die Privaten 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Preis aufschlagen müssen. Schon im letzten Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP im Jahr 2009 wurde daher festgeschrieben, man strebe „Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen.“ Passiert indes ist seitdem wenig.

Brüssel will Mehrwertsteuersystem reformieren

Nun jedoch kommt frischer Wind aus Brüssel: Die EU-Kommission hat angekündigt, bis zum 14. Februar 2014 eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema durchzuführen. Unter dem Arbeitstitel „Überprüfung bestehender MwSt-Rechtsvorschriften zu öffentlichen Einrichtungen und Steuerbefreiungen für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ fordert die Kommission betroffene Interessengruppen dazu auf, Stellungnahmen mit Argumenten und Informationen bei ihr einzureichen. Dabei ist es nach eigener Aussage Ziel der Kommission, das Mehrwertsteuersystem der EU in den kommenden Jahren einfacher, effizienter und robuster zu machen. Die Überprüfung soll die Frage klären, ob die geltenden Vorschriften vor dem Hintergrund vieler Privatisierungen vormals öffentlicher Aufgaben im Verlauf der letzten Jahrzehnte heute noch angemessen sind. Die Entwicklung in diesem Bereich lässt sich beispielhaft an der Branche der Entsorgungswirtschaft beobachten: War die Abfallbeseitigung früher eine alleinige Aufgabe der Kommunen, verfügt Deutschland heute über eine innovative und hoch effiziente private Entsorgungswirtschaft, die voll umsatzsteuerpflichtig ist. Aus diesem Grund begrüßt Peter Kurth, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), den Anstoß der Kommission: „Daher freuen wir uns, dass die Kommission das Problem auf europäischer Ebene nun mit einer Änderung der Mehrwertsteuer-Richtlinie grundsätzlich angehen will“, so Kurth, denn „nur im direkten und unverzerrten Vergleich der Leistungsangebote können die besten und kostengünstigsten Leistungen für die Bürger ermittelt und erbracht werden.“

Ausgang vorerst noch offen

Zwar ist noch nicht absehbar, ob die EU-Kommission nach Abschluss des Konsultationsverfahrens tatsächlich einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen wird. Die deutliche Schwerpunktsetzung im Arbeitsprogramm der Kommission und die Einberufung entsprechender Arbeitsgruppen lässen jedoch darauf schließen, dass man in Brüssel durchaus bestrebt ist, eine Neuregelung auf diesem Gebiet mit Nachdruck anzugehen. Insgesamt eine gute Nachricht für die deutsche Privatwirtschaft.

Das Konsultationspapier der Kommission ist hier abrufbar. (DIS)

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(Foto: istockphoto.com/nlimmen)

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