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28. November 2017 | BDE-Rechtsexperte Jens Loschwitz im Interview

GewerbeabfallVO: Jetzt bürokratische Hürden abbauen

BDE-Rechtsexperte Jens Loschwitz im Interview

GewerbeabfallVO: Jetzt bürokratische Hürden abbauen

Stichtag. Seit 120 Tagen ist die neue GewerbeabfallVO in Kraft. Ziel der von langer Hand geplanten Novellierung war es, die getrennte Sammlung und das Recycling gewerblicher Abfälle deutlich zu stärken, die fünfstufige Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz besser umzusetzen – und die Vollzugstauglichkeit der bisherigen Verordnung zu optimieren. Zeichnet sich bereits ein positiver Trend ab? Welche Hürden gilt es noch zu nehmen? Antworten gibt Jens Loschwitz, Rechtsexperte des BDE Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft.

Experten sind sich einig: Gewerbeabfälle bieten enormes, bislang ungenutztes Potenzial für das Recycling. Die novellierte GewerbeabfallVO, die am 1. August 2017 in Kraft trat, soll dazu beitragen, dieses Potenzial möglichst schnell zu heben. Um Unternehmen die Umsetzung der neuen Regeln zu erleichtern, hat der Entsorgerverband BDE einen Leitfaden mit Erklärungen, Tipps und Hilfestellungen entworfen – eine Auslegung der Verordnung, der das Bundesumweltministerium weitgehend zustimmt. Doch genügt diese Hilfestellung – und worauf kommt es nun an, damit das Recycling von Gewerbeabfällen zügig vorangetrieben werden kann?

Herr Loschwitz, welches Resümee lässt sich aus den ersten 120 Tagen mit der neuen Gewerbeabfallverordnung ziehen?
Jens Loschwitz: Die Signale aus den Bundesländern sind unterschiedlich. Überwiegend wird aus den Ministerien signalisiert, dass es auf niedrigem Niveau Vollzugsaktivitäten geben wird. Doch selbst stichprobenartige Kontrollen sind bereits mehr als der flächendeckende Ausfall des Vollzugs zu Zeiten der alten Gewerbeabfallverordnung.

Es wird aber nicht reichen. Die Vollzugsaktivitäten müssen massiv ausgebaut werden. Abfallerzeuger dürfen sich nicht fragen, ob sie die Gewerbeabfallverordnung implementieren sollen, sondern wie sie ihr Abfallmanagement gegebenenfalls neu justieren müssen. Es ist die Lehre aus der alten Verordnung, die mancherorts noch in der Schublade liegt: Die neue Gewerbeabfallverordnung darf nicht als Papiertiger enden.

Stichwort Vollzug: Welches Feedback erhalten Sie aus der Recyclingbranche?
Jens Loschwitz: Die Branche erwartet allerorts sichtbare Vollzugsaktivitäten. Hier wird man die nächsten Monate noch abwarten müssen, um den Vollzug seriös zu evaluieren. Eins ist klar: Es mag zwar bei manchen Textstellen der Verordnung noch Ungenauigkeiten geben. Im Großen und Ganzen ist die Verordnung aber vollziehbar. Sie ist – anders als ihre Vorgängerin – kein unübersichtliches Wortungetüm. Sie ist das Ergebnis langer und intensiver Beratungen von Bund und Ländern. Der Vollzug hängt nun vom politischen Willen der Länder ab.

Wo muss noch nachgebessert werden?
Jens Loschwitz: Der BDE macht sich für eine zügige Überarbeitung der Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) stark. Wir sind sehr besorgt über Signale aus der LAGA, dass die Überarbeitung bis in das Kalenderjahr 2019 dauern könnte. Auf der BDE-Regionalverbandstagung Nord in Lübeck hat der zuständige LAGA-Vertreter der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie angedeutet, dass nur mit einem „ambitionierten“ Zeitplan die Verabschiedung der überarbeiteten LAGA-Vollzugshinweise im Jahr 2018 realistisch sei. Hamburg hat die Federführung bei der Erarbeitung der neuen Vollzugshinweise.

Es ist kein Geheimnis, dass LAGA-Verfahren sehr zeitintensiv sind. Es ist deswegen umso ärgerlicher, dass erst nach der Sommerpause mit der Überarbeitung der Vollzugshinweise begonnen wurde. Die Gewerbeabfallverordnung stand ja bereits im April im Bundesgesetzblatt. Wertvolle Zeit ist so verstrichen.

Die Bundesländer, denen es wirklich ernst ist, müssen jetzt auf rasche und zielorientierte Beratungen drängen. Die erfolgreiche Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung darf jetzt nicht an bürokratischen Abläufen scheitern. Wer wirklich einen vernünftigen Vollzug will, muss klare Regeln vorgeben. Hier geht es auch um ein klares Signal der LAGA für den Recyclingstandort Deutschland. (KR)

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(Foto: ALBA Group/Amin Akhtar)

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