Gewerbliche Sammlungen: Weiterhin Vollzugsdefizite
Umweltbundesamt legt neuen Monitoring-Bericht zur Vollzugspraxis gewerblicher Sammlung vor – und fordert erneut Neutralität und verbesserten Vollzug.
Bundesregierung mahnt Neutralität an
Gewerbliche Sammlungen: Weiterhin Vollzugsdefizite
26.04.2016 – Anfang dieses Monats hat das Umweltbundesamt (UBA) seinen neuen Monitoring-Bericht zur Vollzugspraxis gewerblicher Sammlung vorgelegt. Darin stellt das UBA fest, dass weiterhin Mängel in puncto Vollzug und Neutralität bestehen. Stein des Anstoßes sind seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2012 Paragraf 17 zu „Überlassungspflichten“ sowie Paragraf 18 zu „Anzeigeverfahren für Sammlungen“. Private Entsorgerverbände reagieren differenziert – so werden zwar die Handlungsempfehlungen der Bundesregierung geteilt, es fehle der Auswertung jedoch an der benötigten Detailtiefe.
In der Studie „Evaluierung der Praxis gewerblicher Sammlung mit Blick auf die Anforderungen des hochwertigen Recyclings und der Wettbewerbsfähigkeit“ heißt es wörtlich, dass „tendenziell mehr Untersagungen in Bundesländern ausgesprochen [werden], in denen örE und zuständige Behörde auf einer Ebene angesiedelt sind. Zudem werden von den örE in diesen Bundesländern tendenziell weniger Stellungnahmen verfasst.“
Daraus leiten die Autoren der Studie folgende Empfehlung ab: „Die Neutralität einer Behörde kann insbesondere dadurch sichergestellt werden, dass sich diese Behörde nicht auf der gleichen Ebene wie der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) befindet. Zwar sehen die Gerichte das Neutralitätsgebot auch durch eine personell-organisatorische Trennung gewahrt, gleichzeitig zeigen die Gerichtsverfahren, dass diese nicht durchgängig sichergestellt ist.“ Die Bundesregierung fordert die Bundesländer in dem Bericht dazu auf, verstärkt auf Neutralität, Effizienz, Transparenz, Adressatengerechtigkeit und Korrektheit der getroffenen Verwaltungsentscheidungen zu achten. Die im Monitoring-Bericht identifizierten Defizite müssten im Vollzug verbessert werden.
Aktuell äußern private Entsorgerverbände wie BDE und bvse Kritik an der Studie (EUWID berichtete). Die Studie hatte aufgeführt, dass gewerbliche Sammlungen nur selten von den zuständigen Behörden untersagt würden. Dem BDE zufolge seien die Daten jedoch nicht in der notwendigen Detailtiefe auswertbar. Grund dafür sei unter anderem, dass Daten der bevölkerungsreichsten Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen zusammengefasst worden seien.
Der Kernaussage der UBA-Studie folgen die privaten Entsorgerverbände dennoch. Sie mahnen an, die Handlungsempfehlungen der UBA-Studie zügig umzusetzen. „Insbesondere die Bundesländer müssen dafür sorgen, dass die Neutralität auf Behördenseite gewährleistet ist“, so BDE-Präsident Peter Kurth. recyclingnews beobachtet die Vollzugspraxis des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2012 auf ihre Auswirkungen für gewerbliche Sammler. (KR)
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