HBCD-haltige Abfälle: Bundesweite Lösung gefordert
Problematischer Abfall? Hexabromcyclododecan, kurz HBCD, wird seit vielen Jahren als Flammschutzmittel in Dämmstoffen eingesetzt und gemeinsam mit den Dämmplatten entsorgt. Seit dem 30. September 2016 jedoch zählen Dämmstoffe ab einem HBCD-Anteil von 0,1 Prozent in Deutschland als gefährliche Abfälle – mit weitreichenden Folgen für die Entsorgungslandschaft. Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) gibt in ihrem aktuellen Newsletter einen Überblick über die Regelungen der Bundesländer und fordert, zügig eine bundesweit einheitliche Lösung zu finden.
Private und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, so der BDSV, suchten „seit Wochen händeringend nach ‚Abnehmern‘ für die Wärmedämmplatten“. Viele Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland lehnten die Abnahme der Materialien jedoch ab. Um den aktuellen Entsorgungsengpass aufzulösen und für Rechtssicherheit zu sorgen, sind inzwischen unterschiedliche föderale Regelungen entstanden.
In mehreren Bundesländern gehe man demnach davon aus, dass bei einem Baumischabfall mit bis zu 3 Masse-Prozent HBCD-haltigem Material von einem ungefährlichen Abfall gesprochen werden kann. Als „pragmatisch“ bezeichnet der BDSV die Regelung einiger Bundesländer, den Volumenanteil des HBCD-haltigem Materials durch Sichtkontrolle abzuschätzen. Dort gehe man bei einem Anteil von 0,5 m3 Dämmmaterial pro Tonne Baumischabfall von ungefährlichen Abfällen aus.
Hier die aktuellen Länderregelungen, zusammengetragen vom BDSV:
- Baden-Württemberg
- Bayern I & Bayern II
- Berlin-Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen I & Niedersachsen II
- Mecklenburg-Vorpommern
- NRW I & NRW II
- Rheinland-Pfalz I & Rheinland-Pfalz II
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Ein „föderaler Flickenteppich“ wie dieser sei jedoch keine Dauerlösung für die HBCD-Problematik: Der sächsische Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) will nun einen Antrag in die Umweltministerkonferenz Ende November einbringen, um zeitnah eine einheitliche Lösung zu finden. „Auch wir sind der Meinung, dass das Bundesratsvotum zur Abfallverzeichnisverordnung (AVV), das für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährlich sorgte, eine Fehleinschätzung war“, so der BDSV. Ob sich die Forderung des Umweltministers in den kommenden Wochen durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. (KR)
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(Foto: Jürgen Fälchle/fotolia.com)
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