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21. Juni 2012 |

Bundesumweltministerium will schnell handeln – Experten raten ab

21.06.2012 - Das BMU will beim Kreislaufwirtschaftsgesetz schnell handeln. Experten raten davon ab, wie Markus Müller-Drexel im Interview betont.
Wie geht es weiter mit dem Wertstoffgesetz?

21.06.2012 – „Von der Verpackungs- zur Wertstofftonne. Konsequenzen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ – unter diesem Titel hatte das Witzenhausen-Institut am 19. Juni 2012 zum 9. Würzburger Verpackungs- und Wertstoffforum eingeladen. Aus ganz Deutschland reisten die Experten aus Kommunen, privaten Unternehmen, Wissenschaft und Ministerien an, um insbesondere auch das Für und Wider des geplanten Wertstoffgesetzes zu diskutieren. Als Referent erläuterte Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, die Erfassung von Wertstoffen aus Sicht des Dualen Systems Interseroh. Sein Fazit: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Chance vertan, den Recyclingstandort Deutschland weiter zu stärken. Gerade deshalb sollte man seine Lehren daraus ziehen und jetzt wohlüberlegt handeln. Anlass für die recyclingnews, mit Müller-Drexel über das Forum in Würzburg sowie seine Erwartungen und Vorstellungen zum geplanten Wertstoffgesetz zu sprechen.

Herr Müller-Drexel, der Abfallexperte aus dem Bundesumweltministerium, Ministerialdirigent Dr. Thomas Rummler, schien als einziger für einen zügigen Beginn des Gesetzgebungsprozesses zu plädieren. Die Vertreter kommunaler Unternehmen und der privaten Recyclingwirtschaft hingegen sprachen sich übergreifend gegen ein Wertstoffgesetz zum jetzigen Zeitpunkt aus. Hat Sie dieser Schulterschluss verwundert?
Unumstritten ist, dass Deutschland keine großen Aufkommen von Primärrohstoffen hat und weltweit der Rohstoffbedarf zunimmt. Damit verbunden ist das Risiko der steigenden Rohstoffpreise und der geringeren Verfügbarkeit von Rohstoffen. Somit ist die deutsche Wirtschaft zunehmend auf Sekundärrohstoffe angewiesen. Über den Weg, wie die Gewinnung von Sekundärrohstoffen zukünftig sichergestellt werden soll, wird allerdings immer noch kontrovers diskutiert. Nach meiner Einschätzung besteht aber Einigkeit darüber, dass ein hochwertiges Recycling in einer effektiven Kreislaufwirtschaft die Grundlage für die dauerhafte Rohstoffversorgung Deutschlands ist.

Dass sowohl private als auch kommunale Vertreter sich aktuell gegen ein Wertstoffgesetz aussprechen, verwundert mich nicht. Das Hauptargument, dass man zunächst einmal die in ganz Deutschland stattfindenden Modellversuche auswerten sollte, ist sinnvoll und schlüssig.

Wenn aber Rohstoffe für die Industrie so wichtig sind, was schlagen Sie vor, wie diese heute schon zurückgewonnen werden können?
Unabhängig von der zukünftigen Ausgestaltung des Wertstoffgesetzes und damit der rechtlichen sowie politischen Regelungen der haushaltsnahen Wertstofferfassung ist bereits auf Basis der derzeitigen Rechtslage eine Miterfassung stoffgleicher Nicht-Verpackungen möglich. Die bis heute in der Praxis umgesetzten Modellversuche können systematisch in fünf Gruppen eingeteilt werden: die Mitbenutzung des kommunalen Systems nach Paragraph 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV, die Mitbenutzung der dualen Systeme nach Paragraph 6 Abs. 4 Satz 7 VerpackV, die gegenseitige Mitbenutzung auf freiwilliger Basis, die Mitbenutzung auf Basis der Erfassungsverträge sowie eine rein kommunale Tonne für stoffgleiche Nicht-Verpackungen. Durch diese fünf Modelle haben bereits heute schon 15 bis 20 Millionen Einwohner eine Wertstofftonne. Das ist eine hervorragende „Feldstudie“, deren Ergebnis unbedingt in einen Gesetzgebungsprozess mit einfließen muss. Ein Wertstoffgesetz zum jetzigen Zeitpunkt wäre somit zu früh. Zunächst sollten die Planspiel-Ergebnisse in einem ersten Schritt mit den bereits eingeführten Modelle verknüpft und evaluiert werden.

Es bedarf also keines eigenen Regelwerkes, um die Wertstofftonne schon jetzt einzuführen? Für welches Modell plädieren Sie persönlich?
Insgesamt stehen sogar gleich mehrere juristisch einwandfreie Möglichkeiten offen, Wertstoffe aus Nicht-Verpackungsabfällen gemeinsam mit Verpackungen zu erfassen. Aus Sicht der Privatwirtschaft ist hierfür Wettbewerb das zentrale Element bei der Ausgestaltung der Wertstofferfassung. Gleichgültig, wie die Zuständigkeit geregelt wird, muss sowohl im Bereich der Sammlung als auch im Bereich der Sortierung eine Ausschreibung erfolgen, um die Marktkräfte freizusetzen und die Voraussetzung für Innovationen und eine stetige Weiterentwicklung zu schaffen.

Eine Variante zur Einführung einer Wertstofftonne liegt in der „wettbewerblichen Mitbenutzung“. Bei diesem Modell beauftragen die Systembetreiber nach Ausschreibung einen Entsorger mit der Erfassung von Leichtverpackungen (LVP). Der öffentlich-rechtliche Entsorger beauftragt diesen Entsorger anschließend auf Grundlage individuell ausgehandelter Konditionen mit der Miterfassung von stoffgleichen Nicht-Verpackungen (StNVP).

Eine andere Variante wäre das Modell der „verwaltungsrechtlichen Mitbenutzung“. Hier beauftragen die Systembetreiber nach Ausschreibung einen Entsorger mit der Erfassung von LVP und StNVP. Der öffentlich-rechtliche Entsorger nutzt dieses Erfassungssystem mit auf Grundlage eines Mitbenutzungsanspruchs nach Paragraph 6 Abs. 4 Satz 7 Verpackungsverordnung.

Darüber hinaus sind unter der aktuell gültigen Verpackungsverordnung und mit Genehmigung des Bundeskartellamtes zudem Modelle der gegenseitigen Mitbenutzung auf freiwilliger Basis denkbar. Beispiele hierfür finden sich unter anderem im Rhein-Sieg-Kreis und ab 2013 auch in Berlin.

Muss die Politik dann überhaupt noch etwas tun, wenn schon mit der aktuell gültigen Rechtslage durch eine kooperative Nutzung der Verpackungsverordnung die Einführung einer Wertstofftonne möglich ist?
Ja, das muss sie. Bestes Beispiel war die gesetzliche Vorgabe eines privatwirtschaftlichen Systems der Verpackungsentsorgung und Getrenntsammlung, die vor 20 Jahren die Grundlage des heutigen Recyclingstandortes Deutschland bildete. Angesichts der erreichten Erfolge, aber auch der aufgetretenen Defizite und der weiteren Potenziale wäre der Gesetzgeber jetzt erneut aufgefordert, Rahmenbedingungen für eine Wertstofferfassung zu setzen. An den Kriterien selbstbewusste ökologische Standards, klare Finanzierung und Aufgabenabgrenzung sowie effektiver Vollzug muss das begonnene Gesetzgebungsverfahren gemessen werden.

Hierzu sollten zuerst die Modellversuche evaluiert werden, um im Anschluss ein Wertstoffgesetz zu initiieren. Hier gilt es insbesondere, die Formulierungsfehler der derzeitigen Verpackungsverordnung aufzudecken und zu präzisieren. Nach dieser Prüfung kann in einem zweiten Schritt die Einführung der Wertstofftonne in privatwirtschaftlicher Verantwortung im Rahmen eines Wertstoffgesetzes erfolgen.

Nach Ihrer Einschätzung, wie geht es jetzt weiter mit dem Wertstoffgesetz?
Wie Herr Dr. Rummler auf dem Forum in Würzburg noch einmal bestätigte, ist der neue Bundesumweltminister Altmaier sehr an diesem Thema interessiert und will sich im kommenden Monat zum weiteren Vorgehen äußern. Es darf aber keinen Schnellschuss beim Wertstoffgesetz geben, denn ansonsten ist zu befürchten, dass eine gute Idee kläglich scheitert. Ob dann das lange erwartete „Eckpunktepapier“ oder nur ein „Thesenpapier“ folgt, bleibt abzuwarten. Auch ist die Frage nach dem Zeitpunkt der Umsetzung, also ob in dieser oder in der kommenden Legislaturperiode, noch ungeklärt. Der Minister hat aber bereits in seinen ersten Amtstagen gezeigt, dass er offen auf die Kommunen, Wirtschaft und Industrie zugeht und sehr interessiert an der Meinung der Fachleute ist. Daher bin ich sehr optimistisch, was den weiteren Fortgang beim Wertstoffgesetz betrifft und hoffe, dass auch der Minister sowohl den Argumenten der kommunalen als auch der privaten Experten folgt und erst nach der Evaluierung der überwiegend positiven Modellversuche zur Wertstofftonne mit der Gestaltung eines tragfähigen Gesetzeswerkes beginnt.

Herr Müller-Drexel, vielen Dank für das Gespräch.

(Foto: magann/fotolia.com)

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