„Kein Monopolrecht für Kommunen“
Über die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wird derzeit viel diskutiert. Da das KrWG die Grundlage der deutschen Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft darstellt, haben Neuregelungen auch Auswirkungen auf den Wettbewerb in dieser Branche. Das RECYCLING magazin sprach dazu mit Andreas Mundt, seit 2009 Präsident des Bundeskartellamts, über Entsorgungssicherheit, kommunale Monopole in der Hausmüllentsorgung und Möglichkeiten für mehr Wettbewerb.
Interview mit Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts
19.11.2010 – Über die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) wird derzeit viel diskutiert. Da das KrWG die Grundlage der deutschen Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft darstellt, haben Neuregelungen auch Auswirkungen auf den Wettbewerb in dieser Branche. Das RECYCLING magazin sprach dazu mit Andreas Mundt, seit 2009 Präsident des Bundeskartellamts, über Entsorgungssicherheit, kommunale Monopole in der Hausmüllentsorgung und Möglichkeiten für mehr Wettbewerb.
RECYCLING magazin: Herr Mundt, der Referentenentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes liegt vor. Sind Sie aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zufrieden?
Andreas Mundt: Erfreulich ist, dass das Bundesumweltministerium (BMU) im Referentenentwurf der Forderung des Bundeskartellamtes nach Vermeidung von Interessenkonflikten bei der abfallbehördlichen Überwachung nachgekommen ist. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger soll künftig nicht mehr für die Überwachung seiner direkten Wettbewerber zuständig sein. Kritisch sehen wir aber nach wie vor verbindliche Anlagenzuweisungen, die den Wettbewerb zwischen Beseitigungsanlagen vollständig ausschließen können. Bei den Überlassungspflichten für Hausmüll besteht die Gefahr, …[mehr]
© RECYCLING magazin, München, www.recyclingmagazin.de
Artikel drucken