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28. September 2015 | Einführung der verpflichtenden Bioabfallerfassung

Kommunen verzögern Einführung der Biotonne

Auch fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen haben manche Kommunen trotz mehrfacher Aufforderungen durch das Bundesumweltministerium noch immer nicht reagiert. Dies geht aus der Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Peter Meiwald von Bündnis90/Die Grünen hervor.

Das Ministerium verweist in der Antwort auf die Schriftliche Frage zunächst auf die Zuständigkeit der Länder für die Umsetzung der Pflicht aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und führt aus, es lägen noch keine neuen Zahlen seit der letzten Untersuchung des Umweltbundesamtes von Dezember 2014 vor. Damals war das Umweltbundesamt zu der Einschätzung gekommen, dass im Jahr 2015 voraussichtlich 57 bis 69 der 402 Landkreise und kreisfreien Städte Deutschlands, also zwischen 14 und 17 Prozent aller Kommunen, noch nicht über ein Biotonnenangebot verfügen werden.

Vor diesem Hintergrund habe das Bundesumweltministerium Länder und kommunale Spitzenverbände bereits „mehrfach über die sich aus § 11 Absatz 1 KrWG ergebenden Pflichten hingewiesen“. Das Ministerium erwartet nun, dass säumigen Kreise und Kommunen zumindest „überwiegend“ Maßnahmen getroffen haben, um ihrer Pflicht nachzukommen. Dass die Pflicht bis heute jedenfalls noch immer nicht zufriedenstellend erfüllt wurde, ergibt sich aus der Absicht des Umweltministeriums, die Umsetzung der Vorgaben „gegenüber den Ländern noch in diesem Jahr erneut“ zu thematisieren. Es wird wohl noch dauern, bis alle Bürger die eigentlich gesetzlich vorgeschriebene Biotonne auch tatsächlich nutzen können. (DIS)

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1. Nachholbedarf bei Bioabfällen
2. Zahl des Monats März 2015

(Foto: eyetronic/fotolia.com)

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