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28. Februar 2013 |

Juristischer Rahmen gesucht

Das Umweltbundesamt UBA präsentiert Konzept für ein nationales Ressourcenschutzgesetz.
UBA präsentiert Konzept für ein nationales Ressourcenschutzgesetz

28.02.2013 – Ressourcenschutz ist das Gebot der Stunde – und der Zukunft. Denn viele wichtige Rohstoffe werden immer knapper und ihre Gewinnung immer schwieriger. Das deutsche Recht bietet allerdings kaum Grundlagen, Wirtschaft und Gesellschaft auf die Prinzipien von Effizienz und Nachhaltigkeit zu verpflichten. Um diese juristische Lücke zu schließen, hat das Umweltbundesamt (UBA) jetzt ein Konzept für ein nationales Ressourcenschutzrecht vorgelegt. Es soll den rechtlichen Rahmen für eine schonende und sinnvolle Verwendung von Rohstoffen setzen.

Der Anspruch ist enorm: Nach dem Vorsatz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) soll sich Deutschland bis zum Jahr 2020 zur ressourceneffizientesten Volkswirtschaft weltweit entwickeln. Dazu bedarf es unter anderem einer soliden rechtlichen Grundlage für den Schutz der Ressourcen. Das UBA hat deshalb ein Regelungskonzept für ein Ressourcenschutzrecht entwickeln lassen, das den Schutz natürlicher Rohstoffe gesetzlich verankern soll.

Das Konzept basiert auf einer Forschungsarbeit, die in Kooperation des Öko-Instituts und der Leuphana-Universität Lüneburg durchgeführt wurde. Die Forscher konstatierten Regelungsdefizite sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Ressourcenschutz werde im deutschen Recht nur ansatzweise oder als Nebenfolge von Regelungen mit anderer Zielsetzung angesprochen.

Produktverantwortung nicht ausgeschöpft

Als Basis des neuen Konzepts haben die Experten ein Modell zum Umgang mit Rohstoffen entwickelt, das sowohl auf die Knappheit wie auf die Umweltauswirkungen bei der Förderung abzielt. Sie weisen darauf hin, dass Lücken in der Gesetzgebung eine nachhaltige Ressourcenpolitik in Deutschland verhindern. So fehlt schon in der Verfassung ein entsprechendes auf Nachhaltigkeit abzielendes Leitkonzept. Auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht offenbare systematische Schwächen. Vor allem das Potenzial der Produktverantwortung mit Blick auf die Abfallvermeidung wird den Autoren zufolge nicht voll ausgeschöpft.

Neben den stoff- und produktbezogenen Regelungen sollen in Zukunft weitere Instrumente zum Schutz von Ressourcen entwickelt werden. Dazu gehört beispielsweise auch eine Steuer auf die Verwendung von Primärrohstoffen. Notwendig sei ein ganzes Arsenal von Instrumenten, die die nachhaltige Nutzung von seltenen und umweltrelevanten Rohstoffen sicherstellt.

Gesetz wertet Recyclingwirtschaft auf

Einstweilen kann nur spekuliert werden, wie weitgehend die Auswirkungen einer veränderten Gesetzgebung auf die Recyclingwirtschaft sein werden. Dass sie insgesamt aufgewertet wird, steht allerdings außer Frage. Professor Michael Angrick, Leiter des Fachbereichs „Nachhaltige Produktion und Produkte, Kreislaufwirtschaft“ beim UBA erläutert: „Unsere Überlegung geht derzeit davon aus, dass ein übergreifendes Ressourcenschutzrecht geschaffen werden muss, um den Schutz der Rohstoffe wirklich voranzubringen. Ein solches Gesetzeswerk muss – wie die Schonung der natürlichen Ressourcen – die ganze Wertschöpfungskette umfassen. Dabei verdient auch das Ende dieser Kette – nämlich der Umgang mit dem Abfall – unsere besondere Aufmerksamkeit.“

(Foto: Mopic/fotolia.com)

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