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19. Dezember 2017 | Rechtliche und politische Herausforderungen

Kreislaufwirtschaft 2018 – was erwartet die Branche?

Drei Monate sind bereits vergangen, seit die Wählerinnen und Wähler gesprochen und den 19. Deutschen Bundestag gewählt haben. Außer einem gescheiterten Jamaika-Bündnis, das dank grüner Beteiligung einige klima- und umweltpolitische Neujustierungen ergeben hätte, gibt es jedoch seither nicht viel vorzuweisen. Im Gegenteil: Die mit 53 Prozent nicht mehr wirklich Große Koalition aus CDU/CSU und SPD schickt sich an, ihre Arbeit fortzusetzen. Aber was heißt das für die Kreislaufwirtschaft – und insbesondere für die Zukunft ihrer im Kern wettbewerblichen Struktur in Deutschland?

Die Auseinandersetzungen um die grundsätzliche Frage „staatlich oder privat?“ der Kreislaufwirtschaft haben ökologische Aspekte dabei mehr als einmal in den Hintergrund gedrängt. Dabei ist vor allem das lange umstrittene und ursprünglich als Wertstoffgesetz konzipierte Verpackungsgesetz (VerpackG) im Gedächtnis. Als endlich erzielter Kompromiss bringt es nun zwar nicht die – von Wirtschaft wie Verbraucher- und Umweltverbänden geforderte – bundeseinheitliche Wertstofftonne für Verpackungen und stoffgleiche Waren, aber doch zumindest klare Regeln für die zukünftige Zusammenarbeit kommunaler und privater Betriebe.

Kernstück des im Januar 2019 in Kraft tretenden VerpackG und gleichzeitig größte Herausforderung für duale Systeme und Recyclingunternehmen im neuen Jahr werden die deutlich höheren stofflichen Verwertungsquoten sein. Sie zu erreichen – alleine die Quote für Leichtverpackungen (LVP) steigt von 36 auf 63 Prozent – bedarf massiver Investitionen in Sortiertechnik und -infrastruktur. Gleiches gilt für die novellierte und Anfang August in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Auch sie setzt wichtige Impulse für eine sortenreine Erfassung und ein hochwertiges Recycling von Gewerbe-, Bau-, und Abbruchabfällen und macht teure Investitionen in Anlagentechnik nötig.

2018 muss der Vollzug im Mittelpunkt stehen

Mit Blick also auf die abschließend geregelten gewerblichen und haushaltsnahen Rohstoffströme gilt es jetzt, ihren wirksamen behördlichen Vollzug in den Ländern sicherzustellen. Im Anwendungsbereich des VerpackG übernimmt die Zentrale Stelle bereits im Jahr vor dem Inkrafttreten wichtige Aufsichts- und Kontrollfunktionen, insbesondere beim Mengenclearing der dualen Systeme.

Im Falle der GewAbfV wiederum müssen sich die Bundesländer zügig auf eine gemeinsame Auslegung der Verordnung einigen und als Arbeitsgrundlage eine angepasste Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) veröffentlichen. Ein bundesweiter Flickenteppich, wie er aktuell – trotz von einigen Bundesländern zur Verfügung gestellter Anwendungshinweise – besteht, stellt einen auf Dauer und vor dem Hintergrund hoher bußgeldbewährter Pflichten nicht hinnehmbaren rechtlichen Unsicherheitsfaktor für alle betroffenen dokumentations- und nachweispflichtigen Unternehmen dar.

Erwartungen an eine Bundesregierung: Märkte schaffen – Chancen nutzen

Angesichts der diese Tage startenden Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD und zahlreicher Stimmen aus den Parteien, die eine Regierungsbildung – sofern es zu einer Einigung kommt – nicht vor Mitte des nächsten Jahres erwarten, sind Prognosen zu umweltpolitischen Schwerpunkten einer kommenden Bundesregierung schwer zu treffen.

Davon abgesehen aber sollte eine zukünftige Bundesregierung dringend für eine Neuausrichtung der öffentlichen Beschaffung Sorge tragen. Konkret bedeutet das, dass der Einsatz von Sekundärrohstoffen und die Recyclingfähigkeit von Produkten als Grundlage für Ressourcen- und Klimaschutz als wichtiger Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen des Bundes und der Länder Anwendung finden müssen. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von weit mehr als 300 Milliarden Euro wäre die öffentliche Hand der dringend benötigte Initiator eines Absatzmarktes für Recyclingmaterialien in Deutschland. Denn zum Schließen von Kreisläufen reicht es nicht aus, Abfälle zu sammeln und hochwertige Sekundärrohstoffe daraus zu produzieren. Die Rezyklate müssen auch tatsächlich erneut eingesetzt werden.

Angesichts chinesischer Rohstoffimportbeschränkungen, weltweit drohender Strafzölle auf Stahl und weitere Materialien sowie anderer Handelshemmnisse muss die Politik auch international für frei zugängliche Märkte und Chancen für die deutsche Recyclingwirtschaft Sorge tragen. Gerade die deutsche Umwelttechnik, die weltweit die Spitzenposition bei Patentanmeldungen hält und als zentraler deutscher Exportpfeiler zahlreiche hochqualifizierte Arbeitsplätze hierzulande sichert, ist auf offene Märkte und faire Rahmenbedingungen angewiesen.

EU-Kreislaufwirtschaftspaket flankieren

Ein weiterer wichtiger Meilenstein deutscher Regierungsarbeit muss die konstruktive Begleitung des für 2018 vorgesehenen Abschlusses des EU-Kreislaufwirtschaftspakets sein. Neben einer Novellierung verschiedener abfallrechtlicher Richtlinien, wie zum Beispiel der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie und der Batterierichtlinie, sieht das Paket auch eine Neuordnung der Deponierichtlinie vor.

Diese Richtlinie ist deshalb von so großer Bedeutung, da ohne einen europaweiten Deponierungsstopp unbehandelter Siedlungsabfälle das ambitionierte Pariser Klimaschutzziel von maximal zwei Grad Erderwärmung bis 2100 nicht zu halten ist. An dieser Stelle muss Deutschland als Vorreiter Druck machen. Beweist das hierzulande bereits seit 2005 geltende Verbot doch seit Jahren, dass dadurch große Mengen klimaschädlicher Emissionen vermieden werden können. So hat die Abfallwirtschaft in Deutschland allein im Jahr 2015 über 70 Prozent weniger Treibhausgase produziert als noch im Jahr 1990 – ein starkes umweltpolitisches Signal gerade mit Blick auf die anstehenden Aufgaben im In- und Ausland. (SR)

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(Foto: weedezign/fotolia.com)

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