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19. Oktober 2011 |

Kommunen sind bis an die Rechtsgrenze geschützt

Der Entwurf für das Kreislaufwirtschaftsgesetz schützt die Kommunen europaweit, sagt Experte Ulrich Karpenstein.
Expertenanhörung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz

19.10.2011 – Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz schützt die Kommunen vor einer Privatisierung der Abfallwirtschaft in Deutschland. Das ist das Fazit einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag. „Der vorliegende Gesetzentwurf schützt die Kommunen bis an die Grenze des europäischen Rechts vor Wettbewerb“, sagte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein. Der Europarechtsexperte, der bereits zahlreiche Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof geführt und eine Vielzahl von Stellungnahmen für Bundesministerien erarbeitet hat, machte deutlich, dass die Befürchtungen der kommunalen Entsorgungsbranche völlig unbegründet seien.

Als einer von insgesamt elf geladenen Sachverständigen legte Karpenstein den Schwerpunkt seiner Ausführungen auf die Europarechtskonformität des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Er verdeutlichte den Teilnehmern, welches Potenzial im Entwurf der Bundesregierung steckt und dass die von kommunaler Seite geforderten Schutzmechanismen bereits, so weit es das EU-Recht zulässt, ausgeschöpft wurden.

So sei der Entwurf beispielsweise mit dem Grundsatz der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit der EU und der EU-Abfallrahmenrichtlinie durchaus noch vereinbar, wohingegen die Vorschläge des Bundesrates zur gewerblichen Sammlung keinerlei europäischen Bestand hätten. Auch seien aus europarechtlicher Sicht Untersagungen nur in eng gesteckten Grenzen und immer mit dem vom Europäischen Gerichtshof hervorgehobenen „Grundsatz der Erforderlichkeit“ verbunden. Karpenstein warnte eindringlich, dass im Fall einer Übernahme der Änderungen aus dem Bundesrat die gesamte Daseinsvorsorge in Deutschland auf dem Spiel stehen könnte. So teilten eine Vielzahl von Oberverwaltungsgerichten nicht die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zur gewerblichen Sammlung. Dieses hatte in seinem so genannten Altpapierurteil 2009 entschieden, dass eine gewerbliche Sammlung faktisch immer untersagt werden dürfe, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in seiner Funktionsweise beeinträchtigt sei. Mit dem Widerspruch einiger OVGs zu diesem Urteil sei es, so Karpenstein, „folgerichtig, wenn in künftigen Auseinandersetzungen der EuGH angerufen werde“.

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft, Peter Kurth. Weitere Einschnitte zu Lasten von freiem Markt und fairem Wettbewerb würden dazu führen, dass das Gesetz nicht mehr europarechtskonform sei, so der BDE-Präsident. Kurth forderte in seiner Stellungnahme, den Gesetzentwurf nicht noch weiter zu Lasten der privaten Recyclingwirtschaft zu verschärfen.

Auch der Vertreter des BDI, Dr. Alexander Kessler, sprach sich in seiner Stellungnahme dafür aus, dass insbesondere getrennt gesammelte Abfälle dem freien Wahrenverkehr unterliegen müssten. Für Kessler ist das neue Gesetz „ein wichtiger Schritt auf dem Weg von der klassischen Abfallentsorgung hin zu einer echten Kreislauf- und Wertstoffwirtschaft“. Neben dem Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge müsse auch gewährleistet sein, dass private Unternehmen aus der Wertstofferfassung und -verwertung nicht verdrängt werden. „Regelungen, die einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen ausschließen, lehnen wir ab“, so Kessler. „Diese stehen im Widerspruch zum europäischen Binnenmarkt und sind ökologisch wie ökonomisch verfehlt.“

(Foto: Christian Rummel/istockphoto.com)

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