KrWG im Kreuzfeuer öffentlicher Kritik
Die Kontroverse um die Zulässigkeit privater Sammlungen von Altmetall und Co. verschärft sich.
Streit um das Verbot gewerblicher Sammlungen zieht weite Kreise
07.05.2013 – Die Kontroverse um die Zulässigkeit privater Sammlungen von Altmetall und Co. verschärft sich: So demonstrierten im April hunderte Schrotthändler in Darmstadt und Essen gegen Untersagungen der Kommunen. Erschwerte Bedingungen durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, restriktive Genehmigungspraxis kommunaler Behörden – was die Existenz regionaler Kleinsammler bedroht, spüren längst auch große private Player. Mehrere Verbände der Sekundärrohstoffwirtschaft fordern Nachbesserungen am Gesetz.
Im Juni 2013 jährt sich das Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zum ersten Mal. Erklärtes Ziel war es, mehr Sekundärrohstoffe zu erfassen, fachgerecht aufzubereiten und in den Kreislauf zurückzuführen. Zudem wurde eine Stärkung des Wettbewerbs angekündigt. Dass dies angesichts der verabschiedeten Regelungen zur gewerblichen Sammlung gelingen kann, bezweifelt vor allem die private Sekundärrohstoffwirtschaft vehement. Beispiel Kleinsammler: Am 20. April zogen 300 „Schrottis“ in einem Korso aus Lkw und Transportern durch Essen und machten ihrem Unmut Luft. Durch anhaltende Rechtsunsicherheit und umstrittene behördliche Untersagungen (vgl. recyclingnews) kämpfen viele von ihnen mit stark rückläufigen Einnahmen.
Auch die Bürger sind direkt betroffen
Nicht nur bei den jüngsten Demonstrationen in Essen und Darmstadt, auch in der überregionalen Presse dringt das Thema zunehmend an die Öffentlichkeit. Ende April berichtete die Tageszeitung „Die Welt“ von den Folgen, die das Verbot der gewerblichen Sammlung für die Bürger hat. Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse) sprach von einer „Entmündigung und Enteignung“. Demnach dürften Bürger Altgeräte wie beispielsweise einen gusseisernen Heizkörper nicht mehr an den Schrotthändler ihrer Wahl verkaufen, sondern müssten ihn kostenlos dem kommunalen Unternehmen übergeben. Neben dem finanziellen Ausfall drohe bei Verstößen ein Ordnungsgeld.
Sorge um schwierige konjunkturelle Lage
Die Zuspitzung bei den gewerblichen Sammlungen wirkt sich auf den gesamten Markt aus: Führenden privaten Branchenverbänden zufolge zeichnet sich ab, dass die erfassten Wertstoffmengen stagnieren und Investitionen ausgesetzt werden. Als Folge stellt der bvse der privaten Entsorgungswirtschaft eine schwierige konjunkturelle Entwicklung in Aussicht.
„Die völlig uneinheitliche Praxis wird von dem politischen Willen bestimmt, gewerbliche Sammlungen mit allen Mitteln zu verdrängen“, erklärte auch Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE). „So soll ganz offensichtlich eine abschreckende Wirkung erzielt werden.“ Die fehlende Investitionssicherheit schrecke laut BDE insbesondere mittelständische Unternehmen ab.
Branchenvertreter fordern Korrekturen
Der Streit um das KrWG ging bereits in der Entwurfsphase los. Seinerzeit kamen die Regelungen zur gewerblichen Sammlung in der heute gültigen Version erst im Vermittlungsausschuss zustande. Bereits vor dem Inkrafttreten im Juni 2012 legten mehrere Wirtschafts- und Umweltverbände bei der EU-Kommission Beschwerde gegen das Gesetz ein. Im Januar 2013 rief das Bundesumweltministerium Interessenvertreter der Abfallwirtschaft zu einer Einschätzung auf, wie sich die strittigen Paragrafen 17 und 18 auf die tägliche Praxis auswirken.
Die öffentlich-rechtliche Seite attestierte lediglich Vollzugsdefizite. Dagegen fiel das einstimmige Fazit der Privaten erwartungsgemäß schärfer aus: Im März 2013 forderten BDE, bvse, die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler e. V. (VDM) gemeinsam eine Korrektur des KrWG. Ziel müsse es sein, „der unlauteren Umsetzungspraxis, die zu einer erheblichen Verschiebung des Wettbewerbs und zu einem merklichen Rückgang des Recyclings geführt hat, zeitnah Einhalt zu gebieten.“ Zudem appellieren sie an die Bundesregierung zu untersuchen, ob durch geeignete Maßnahmen mehr Rechtssicherheit für gewerbliche Sammlungen erreicht werden könne.
Derzeit prüft das Bundesumweltministerium die Ergebnisse der Befragung. Ob die aktuelle Untersuchung jedoch zu einer Entschärfung der Situation für private Sammler führen wird, bleibt abzuwarten.
(Foto: kebox/fotolia.com)
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