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8. Dezember 2016 | 3 Fragen an den BDI

Mantelverordnung: Politik muss Korrekturen vornehmen

Wie lässt sich die Verwertung von Ersatzbaustoffen bundesweit einheitlich regeln? An der Antwort feilt die Bundesregierung im Rahmen der so genannten Mantelverordnung. Für Herbst/Winter 2016 steht ein neuer Referentenentwurf auf dem Plan, denn der aktuelle dritte Entwurf stößt auf breite Kritik. So fürchtet unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), dass wesentlich mehr Baustoffe auf Deponien landen könnten – und fasst die Forderungen der Industrie in einem Positionspapier zusammen. Zum aktuellen Stand der Diskussion hat recyclingnews mit Catrin Schiffer, Referentin für Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit beim BDI, gesprochen.

Warum ist aus Sicht der Industrie ein Inkrafttreten der Mantelverordnung in der laufenden Legislaturperiode so bedeutsam?
Catrin Schiffer: Der BDI unterstützt die Zielsetzung des Bundesumweltministeriums, den ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen und das Auf- und Einbringen von Material in den Boden bundeseinheitlich zu regeln. Aus Sicht der Industrie ist eine Einigung beziehungsweise ein Inkrafttreten der Verordnung in der laufenden Legislaturperiode bedeutsam, um eine deutliche Erleichterung für den Vollzug und die Wirtschaft zu schaffen.

Mit Blick auf die Entsorgung von Baustoffen: Auf welche Neuerungen muss sich die Branche mit der Mantelverordnung einstellen? Gibt der aktuelle Stand der Entwicklungen eher Anlass zu Optimismus oder zur Sorge?
Catrin Schiffer: Pro Jahr fallen 200 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an – das entspricht einem Fußballfeld, das zehn Kilometer hoch ist. Davon werden bisher zehn Prozent auf Deponien verbracht. Der vorliegende dritte Arbeitsentwurf der Mantelverordnung gibt im Hinblick auf diese Verwertungsquote Anlass zur Sorge.

Der BDI dringt daher darauf, den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen, insbesondere von Baustoffen, zu erleichtern, ohne dabei die Anforderungen an den Umweltschutz zu gefährden. Entscheidend sind die Berechnungen dazu, inwieweit zukünftig mineralische Ersatzbaustoffe nicht mehr verwertet, sondern auf Deponien verbracht werden.

Auf der Grundlage des dritten Arbeitsentwurfes zeigen Berechnungen, dass bis zu 50 Millionen Tonnen Abfälle auf die Deponie verbracht werden müssen anstelle der bisher 20 Millionen Tonnen. Die Differenz von 30 Millionen Tonnen wird bisher in der Verwertung eingesetzt, vor allem zur Wiederverfüllung von Abbaustätten und im Straßenbau. Materialien wie Bauschutt oder Gleisschotter, die nicht recyclingfähig sind, sowie für technische Bauwerke ungeeigneter Bauschutt könnten jedoch nach dem letzten Arbeitsentwurf nicht mehr in Verfüllungen verwertet werden.

Welches ist aus Sicht des BDI die wichtigste Stellschraube, um einen effizienten, umweltschonenden und sinnvollen Umgang mit Baustoffen zu gewährleisten?
Catrin Schiffer: Die strengen Werte im dritten Arbeitsentwurf würden die bisher hohe Verwertungsquote von 90 Prozent unmöglich machen, besonders weil nur noch Bodenmaterial, das sehr strenge Vorsorgewerte einhält, ohne weitere Einschränkung zur Verfüllung zugelassen ist. Bei der Frage des Anwendungsbereichs der Verordnung, den Begriffsdefinitionen und der Ausgestaltung der Überwachung sowie der Materialwerte muss die Politik Korrekturen vornehmen. Die erhebliche Erweiterung des Parameterkatalogs der Prüf- und Vorsorgewerte sowie die zum Teil massive Verschärfung der bestehenden Werte in der Bodenschutzverordnung müssen korrigiert werden.

Frau Schiffer, vielen Dank für das Gespräch. (KR)

Verwandte Links

1. Dipl.-Ing. Sandra Giern, BDE, über die Mantelverordnung
2. Ersatzbaustoffverordnung: Einigung in Sicht?
3. Interview: „Den Zielen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuwider“

(Foto: Gabriele Rohde/fotolia.com)

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