Massive Kritik an kommunalen Abfallgebühren
Niedersachsen und NRW: Untersuchungen legen erhebliche Mängel in der Abfallgebührenkalkulation durch die örE beider Länder offen.
ÖrE in Niedersachsen und NRW für fehlerhafte Abfallgebührenkalkulation gerügt
Massive Kritik an kommunalen Abfallgebühren
08.07.2015 – Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stehen in der Kritik: Die Kalkulation der Abfallgebühren in beiden Ländern sei mangelhaft, wie zwei aktuelle Untersuchungen zeigen. „Erhebliche Mängel“ bescheinigt etwa der Kommunalbericht 2015 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs den örE. Mit dem Anfang Juli in Hannover vorgestellten Bericht prüft die Behörde, ob die Entsorgungsträger in Niedersachsen die Abfallgebühren rechtmäßig kalkulieren und dabei alle gebührenfähigen Kosten berücksichtigen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt der 24. Abwasser- und Abfallgebührenvergleich für NRW.
Dem Kommunalbericht 2015 zufolge weisen die Gebührenkalkulationen bei fast allen geprüften öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Niedersachsen erhebliche Mängel auf. Diese Mängel „resultierten einerseits aus fehlender Sachkenntnis über die einzuhaltenden Rechtsvorschriften. Andererseits trugen die Entsorgungsträger vor, die rechtlichen Vorgaben seien nicht sinnvoll umsetzbar“, so heißt es in der Untersuchung. Demnach berücksichtigten fünf von sechs örE kalkulatorische Verzinsungen des aufgewandten Kapitals nicht oder nicht in voller Höhe.
Weiter heißt es: „Allein die kalkulatorische Verzinsung des aufgewandten Kapitals hätte bei einem Träger zu zusätzlichen Gebührenerlösen in Höhe von rund 100.000 Euro pro Jahr führen können. Drei Träger ermittelten das gebührenrechtliche Betriebsergebnis fehlerhaft. In zwei Fällen lagen ausschließlich die handelsrechtlichen Betriebsergebnisse vor. Aus diesen ergaben sich Überschüsse von 8,8 Mio. Euro und 2,8 Mio. Euro.“
Rechtswidrige Gebührensatzungen
Richard Höptner, Präsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, zieht ein klares Fazit: „Die Prüfungsergebnisse zeigen, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einerseits erhebliche Gebührenerlöspotenziale bisher nicht nutzten. Andererseits waren insbesondere bei den nach Handelsrecht geführten Einrichtungen Kostenüberdeckungen entstanden, die nicht rechtzeitig kalkulatorisch ausgeglichen wurden. Die Systematik von Gebührenkalkulation und Betriebsabrechnung wies erhebliche Schwachstellen auf und führte teilweise zu rechtswidrigen Gebührensatzungen.“
Mit dem jährlich erscheinenden Kommunalbericht informiert der Präsident des Niedersächsischen Landesrechnungshofs über die Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung des vergangenen Jahres. Der Bericht geht unter anderem an die niedersächsische Landesregierung und den niedersächsischen Städtetag.
Intransparente Abfallgebühren in NRW
Zugleich wurden in Nordrhein-Westfahlen intransparente Abfallgebühren kritisiert, wie der Branchendienst EUWID aktuell berichtet. So hätten 12 der 53 Kreise und Städte in Nordrhein-Westfalen nach Angaben des Bundes der Steuerzahler NRW „ein großes Geheimnis“ um die Verbrennungsentgelte gemacht. Es bestehe „wenig Interesse an transparenten Abfallgebühren“, so der NRW-Steuerzahlerbund bei der Vorlage des inzwischen 24. Abwasser- und Abfallgebührenvergleichs. Für Bürger sei nicht nachvollziehbar, wie sich ihre Abfallgebühr zusammensetze, doch darauf hätten sie ein Recht. Als möglichen Grund nannte der Steuerzahlerbund die unterschiedlichen Preise, die Städte und Kreise dem Anlagenbetreiber für die Verbrennung zahlen. So zahlten etwa die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen und der Kreis Düren in der MVA Weisweiler 177,92 € pro Tonne Hausmüll, der Rhein-Erft Kreis nur 155,44 € und der Kreis Euskirchen sogar nur 111,49 €. (KR)
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(Foto: VRD/fotolia.com)
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