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11. Juni 2014 | Neue Regelungen für gewerbliche Siedlungsabfälle

Gewerbeabfall-VO: Kommt die Getrennthaltepflicht?

Ihre Anfallmenge ist groß, bei der Verwertung jedoch fehlt es am Vollzug: Für gewerbliche Siedlungsabfälle gibt es zwar eine Verordnung, doch diese hat zu lasche Vorgaben und lässt zu viele Ausnahmen zu. Das hat auch der Gesetzgeber schon vor Jahren erkannt und arbeitet seit längerem an einer Novelle der Gewerbeabfallverordnung. Inzwischen stehen einige Inhalte fest. recyclingnews gibt einen Überblick zu den möglichen Neuerungen.

Fast sechs Millionen Tonnen gewerblicher Siedlungsabfälle – verkürzt auch Gewerbeabfälle genannt – fallen jedes Jahr in Deutschland an. Die Abfälle ähneln in ihrer Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten. Ihre Recyclingquote ist, gelinde gesagt, dürftig. Weniger als die Hälfte – rund 45 Prozent – wird davon überhaupt sortiert. Die restlichen 55 Prozent werden verbrannt. Und selbst von den sortierten Abfällen wiederum wird nur noch ein Bruchteil stofflich verwertet. Laut einer Studie des Ingenieurdienstleister u.e.c. Berlin werden nur 16 Prozent der sortierten Gewerbeabfälle tatsächlich auch recycelt. Der Rest landet ebenfalls in der Verbrennung.

Insgesamt liegt die recycelte Menge damit bei jährlich mageren 400.000 Tonnen. Zwar werden weitere 560.000 Tonnen aus Müllverbrennungsschlacke verwertet, doch die Gesamtmenge der recycelten Abfälle macht damit gerade mal ein Sechstel des Gesamtanfalls aus. Laut einer Prognose von u.e.c. könnte diese Menge auf 2,4 Millionen Tonnen gesteigert werden. Das sei aber nur möglich, wenn die richtigen Rahmenbedingungen vorherrschen.

Damit die mögliche Menge erreicht werden kann, arbeitet das Bundesumweltministerium (BMUB) nun schon seit mehreren Jahren an einer Novelle der Gewerbeabfallverordnung (Gewerbe-VO). In ein paar Monaten soll es soweit sein: Dann wird der erste Entwurf der Öffentlichkeit gezeigt. Derzeit arbeite das Ministerium noch an einem internen Diskussionspapier. Anschließend wird das Papier mit Ländervertretern und Teilnehmern aus der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft sowie weiteren beteiligten Kreisen besprochen. Erst dann wird der erste Arbeitsentwurf veröffentlicht. Das wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2014 sein, äußert sich eine Ministeriumssprecherin nebulös. Vorab kristallisieren sich jedoch schon ein paar Eckpunkte heraus.

Wie aus Brüssel vorgegeben, soll zu allererst in der neuen Gewerbe-VO die fünfstufige Abfallhierarchie umgesetzt werden. Daneben sind folgende Neurungen in der Planung:

  • Für die Abfallerzeuger wird es bis auf wenige Ausnahmen zur Pflicht werden, die Abfälle schon vor Ort getrennt zu sammeln und separat erfassen zu lassen. „Hier sind stringentere Regeln vorgesehen“, sagt eine Sprecherin des BMUBs.
  • Damit einhergehend soll die Möglichkeit der gemischten Erfassung erheblich eingeschränkt werden. Bisher ist dies noch recht einfach möglich.
  • Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, ob eine Vorbehandlungspflicht für diejenigen Abfälle eingeführt wird, die weiterhin gemischt erfasst werden.
  • Die Getrennthaltepflicht soll vermutlich auch für sämtliche Bau- und Abbruchabfälle gelten. In der jetzigen Verordnung gilt diese Regel nur für Bauabfälle, die bereits separat anfallen.
  • Künftig sollen auch die Gewerbe an eine Biotonne angeschlossen werden.
  • Die Restmülltonne soll dabei aber beibehalten werden.
  • Für die Sortieranlagen sollen voraussichtlich Mindeststandards eingeführt werden. „Diese sollen sich am Stand der Technik orientieren“, so die Ministeriumssprecherin.
  • Die Nachweise, die Betreiber von Sortieranlagen gegenüber den Überwachungsbehörden erbringen müssen, sollen stärker und stringenter überwacht werden.
  • Bei allen den neuen Instrumenten soll jedoch nach Wunsch des BMUBs der Vollzugsaufwand in etwa gleich bleiben.

Neben diesen Punkten, wird sowohl beim BMUB als auch in der Branche ein weiterer Punkt stark diskutiert: Die mögliche Einführung von Pflichtquoten. Diese sollen dann unter anderem für die Sortierung und Verwertung bei der Vorbehandlung gelten. Wie diese aber aussehen werden, und vor allem auf welche Größe sich die Quoten beziehen, steht noch nicht fest. Gerade die Bezugsgrößen bei der Quotenberechnung stehen dabei immer wieder in der Kritik. Auch beim BMUB ist man offenbar noch nicht ganz sicher, welche Rechnung gelten soll: „Konkrete Planungen zu Recycling- oder ähnlichen Quoten und deren Ermittlung beziehungsweise Höhe gibt es derzeit noch nicht“ sagt die BMUB-Sprecherin. (EK)

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2. Nachweis der Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle

(Foto: MH/fotolia.com)

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