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14. August 2012 |

EU plant Änderungen in der Öffentlichen Auftragsvergabe

Öffentliches Auftragswesen, EU-Kommission, Christian Suhl, In-House-Vergaben, EuGH, EU 2020-Strategie, Toolbox-Konzept, Marc Tarabella
Vorschläge der EU-Kommission in der Diskussion

14.08.2012 – Am 20. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für die Neufassung der Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen vorgelegt.1 Diese Vorschläge werden zurzeit stark diskutiert. Bis Ende dieses Jahres soll eine Entscheidung erfolgen. Rechtsanwalt Christian Suhl, Europareferent für Binnenmarkt, Wettbewerb und Steuern des Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE), analysiert für die recyclingnews den aktuellen Diskussionsstand.

Nach den Plänen der Europäischen Kommission soll die neue Richtlinie die bisherige Richtlinie2 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ersetzen. Gleichzeitig hat die Kommission einen Vorschlag3 zur Neufassung der Richtlinie zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsdienste4 (so genannte Sektorenrichtlinie) und einen Vorschlag für eine völlig neue Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen vorgelegt. Der Vorschlag5 für eine neue Vergaberichtlinie wird von den gesetzgebenden Institutionen, das heißt vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union, mit Vorrang diskutiert.

Mit der Neufassung der Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen sollen die rechtlichen Rahmen des öffentlichen Auftragswesens so modernisiert werden, dass die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Erreichung der Ziele der Europa 2020-Strategie beiträgt – einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum innerhalb der EU. Die öffentlichen Auftraggeber sollen in die Lage versetzt werden, die Auftragsvergabe besser zur Unterstützung bestimmter Ziele der EU 2020-Strategie zu nutzen, so zum Beispiel Umweltschutz, Ressourcen- und Energieeffizienz, Klimaschutz, Innovationsförderung und hochwertige soziale Dienstleistungen. Die Effizienz der öffentlichen Beschaffung und die Möglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Bietern aus anderen Mitgliedstaaten, sich an der öffentlichen Auftragsvergabe zu beteiligen, soll durch eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren gesteigert werden.

Die Kommission präzisiert insbesondere auch den Anwendungsbereich des Vergaberechts; unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klärt sie erstmals im Gesetz, unter welchen Voraussetzungen ausschreibungsfreie In-House-Vergaben und öffentlich-öffentliche Kooperationen möglich sind. So sollen In-House-Vergaben beispielsweise nur dann zulässig sein, wenn die beauftragte Stelle mindestens 90 Prozent ihrer Tätigkeit für die beauftragende Stelle ausführt. Die Kommission geht allerdings auch über die EuGH-Rechtsprechung hinaus, indem sie die Auftragsvergaben zwischen Tochterunternehmen ein und derselben Muttereinrichtung und von der Tochter- an die Muttereinrichtung unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Anwendung des Vergaberechts freistellt.

Zur Flexibilisierung der Vergabeverfahren verfolgt die Kommission ein so genanntes „Toolbox-Konzept“: die Auftraggeber sollen entsprechend ihren Bedürfnissen zwischen sechs verschiedenen Vergabemethoden und -instrumenten wählen können. Zur Unterstützung der EU 2020-Ziele können die öffentlichen Auftraggeber beispielsweise auch die Lebenszykluskosten und den Produktionsprozess der zu beschaffenden Produkte und Dienstleistungen zur Grundlage ihrer Vergabeentscheidung machen, Gütezeichen für Waren und Leistungen verlangen und Bieter oder Angebote ablehnen, wenn diese gegen sozial-, arbeits- oder umweltrechtliche Vorschriften verstoßen.

Zur Förderung von Innovationen sehen die Richtlinien ein neues Vergabeverfahren vor, die so genannte Innovationspartnerschaft. Mit ihr soll den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit gegeben werden, innovative Produkte und Dienstleistungen zu beschaffen. Ferner soll die elektronische Auftragsvergabe nach den Vorschlägen der Kommission gestärkt werden. Durch die Reduzierung von Informationspflichten, die Förderung der Unterteilung von Aufträgen in Lose und die Beschränkung der Anforderungen an die Teilnahme an Ausschreibungen soll der Zugang von KMU zu öffentlichen Aufträgen erleichtert werden. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten, Bieter wegen Verfehlungen auszuschließen, aber auch die Möglichkeiten für Bieter, sich durch Selbstreinigungsverfahren zu rehabilitieren, erweitert. Schließlich enthalten die Richtlinienvorschläge auch Regelungen, um Interessenkonflikten der an der Vergabe beteiligten Personen, rechtswidrigem Verhalten der Bewerber und Bieter sowie der Entstehung unfairer Vorteile für einzelne Bieter entgegenzuwirken. Die Mitgliedstaaten sollen eine zentrale Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Vergabevorschriften schaffen.

Stand der Diskussion im Europäischen Parlament

Innerhalb des Europäischen Parlaments ist der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) federführend für die Positionierung des Parlamentes zuständig. Der belgische Abgeordnete Marc Tarabella (S&D), der als Berichterstatter für den IMCO einen Entwurf für eine Entschließung des Europäischen Parlaments zum Kommissionsvorschlag erarbeitet, hat seinen Entwurf Anfang Mai vorgelegt. Ein Hauptanliegen seiner 166 Änderungsvorschläge ist die stärkere Berücksichtigung von sozialen Aspekten bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Tarabella tritt dafür ein, die Einhaltung von Sozialstandards für die Arbeitnehmer von Bietern und Bewerbern in allen Phasen der Auftragsvergabe sicherzustellen. Dabei legt der Berichterstatter ein besonderes Augenmerk auf die Vergabe von Unteraufträgen durch Bieter und Bewerber. Auch hier soll die Einhaltung von sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und Standards gewährleistet werden. Diese sieht Tarabella durch zu weite Unterauftragsvergaben gefährdet, weshalb er vorschlägt, die Unterauftragsvergabe auf drei Subunternehmer zu begrenzen. Zudem fordert er, die Haftung für die Einhaltung der Sozial- und Arbeitsrechtsvorschriften im Fall von Unterauftragsvergaben auf alle Ebenen der Vergabekette zu erstrecken.

Bis zum 5. Juli 2012 konnten die Mitglieder des Binnenmarktausschusses ihrerseits Änderungsanträge zum Richtlinienvorschlag der Kommission stellen. Zusammen mit den Änderungsanträgen des Berichterstatters liegen nun insgesamt 1593 Änderungsanträge vor. Dabei zeigt sich, dass insbesondere die Regelungen über Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts umstritten sind. Vor allem deutschen EVP-Abgeordneten scheinen die Voraussetzungen für ausschreibungsfreie In-House-Vergaben und öffentlich-öffentliche Kooperationen von der Kommission zu eng gefasst; in ihren Änderungsanträgen vertreten sie mit Nachdruck die Interessen der Kommunen und fordern eine Lockerung der Voraussetzungen. So sollen beispielsweise in-house beauftragte Einrichtungen nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, 90 Prozent ihrer Tätigkeiten für die beauftragende Stelle ausüben müssen, sondern lediglich 80 Prozent. Das bedeutet konkret, dass sie bis zu 20 Prozent ihrer Tätigkeiten am Markt in Konkurrenz zu privaten Unternehmen anbieten dürften.

Insofern sie gleichzeitig Aufträge ihrer übergeordneten Einrichtungen erhalten, ohne sich dabei dem Wettbewerb stellen zu müssen, liegt hier aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der privaten Unternehmen vor. Es scheint, als würde eine Vielzahl von deutschen EVP-Abgeordneten die ordnungs- und wirtschaftspolitische Ausrichtung, für welche die konservative Fraktion einst stand, aus den Augen verlieren. Die Aufweichung der Anforderungen an ausschreibungsfreie In-House-Vergaben und öffentlich-öffentliche Kooperationen würde den Wettbewerb generell erheblich verzerren und Rekommunalisierungen Vorschub leisten. Das Nachsehen hätten nicht nur die ausgeboteten privaten Unternehmen, sondern vor allem die Bürger: Sie würden nicht mehr die beste Leistung zum angemessenen Preis erhalten („best value for money“), denn ohne Ausschreibungen findet kein Qualitäts- und Kostenvergleich statt. Die In-House- oder im Rahmen öffentlicher Kooperationen erbrachten Leistungen müssten sich keinem Vergleich mit den Leistungen und Angeboten privater Unternehmen stellen. Eine erfreuliche Ausnahme bildet indes der Koordinator der EVP-Fraktion im IMCO, der CDU-Abgeordnete Dr. Andreas Schwab. Der süddeutsche Politiker plädiert für eine Beibehaltung der von der Kommission vorgeschlagenen 90 Prozent.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die einseitig pro-kommunale Haltung in der Debatte um Änderungen am Kommissionsvorschlag nicht durchsetzt und am Ende wenigstens die Regelungen in der Form erhalten bleiben, wie sie die Kommission vorgeschlagen hat. Hoffnung darauf bieten allein Änderungsanträge von EVP-Abgeordneten aus Rumänien, Finnland und Italien. Von den Abgeordneten der FDP hat die Position der privaten Entsorgungswirtschaft in der Diskussion leider keine Unterstützung erfahren, sie standen nicht einmal zu persönlichen Gesprächen zur Verfügung.

Die Änderungsanträge der Abgeordneten sollen im Binnenmarktausschuss nach der Sommerpause Anfang September diskutiert werden. Die Abstimmung darüber im IMCO ist für den 10. Oktober 2012 vorgesehen. Im Dezember 2012 soll dann das Plenum des Europäischen Parlaments über den geänderten Richtlinienvorschlag abstimmen.

1KOM (2011) 896
22004/18/EG
3KOM (2011) 895
42004/17/EG
5KOM (2011) 897

(Foto: Doc Rabe Media/fotolia.com)

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