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27. September 2016 | Bundestag beschließt Änderungen im Abfallverbringungsgesetz

Strengere Regeln für Abfalltransporte ins Ausland

Der Bundestag stimmt für klarere und strengere Regeln zur Abfallverbringung. Können diese bestehende Lücken schließen?
Bundestag beschließt Änderungen im Abfallverbringungsgesetz

Strengere Regeln für Abfalltransporte ins Ausland

Zukünftig sollen Im- und Exporte gefährlicher Abfälle deutlich strengeren Dokumentations- und Nachweispflichten unterliegen. Das hat der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen. Im Kern zielt das Gesetz auf eine effektivere Bekämpfung illegaler Abfalltransporte durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten einerseits und strengere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen andererseits. Mit den Änderungen wird das deutsche Abfallrecht an europäische Vorgaben angeglichen.

Die europäische Regelung für Abfallverbringung sieht folgendes vor: Die Mitgliedstaaten sollen Pläne erstellen, die regeln, welche Kontrollen nach EU-Recht durchzuführen sind und dazu geeignet sind, den staatlichen Behörden umfassende und detaillierte Einsichten zu gewähren. Die Kontrollpläne selbst müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Werden künftig gefährliche Abfälle grenzüberschreitend transportiert, ohne dass ausreichende Nachweise und Dokumentationen vorliegen, wird der Transport von den Behörden als illegale Verbringung bewertet.

Zudem werden Verstöße gegen das Gesetz zukünftig stärker strafrechtlich sanktioniert. Schwere Verstöße können nunmehr mit bis zu zehn Jahre Haft geahndet werden. Für fehlende Nachweise werden deutlich höhere Bußgelder fällig.

Ob und wie weit die neuen Vorgaben dazu beitragen, dass die illegale Ausfuhr von Abfällen und damit verbunden die Gesundheitsrisiken, die von diesen in den Empfängerländern ausgehen, gesenkt werden, wird entscheidend vom behördlichen Vollzug abhängen. Wenn es gelingt, den illegalen Transport wirksam einzuschränken und stattdessen hierzulande eine fachgerechte Entsorgung sicherzustellen, kann das Gesetz ein wichtiger Baustein für eine umweltgerechte und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft sein. (SR)

Verwandte Links

1. Abfallverbringung: Künftig mehr Kontrollen möglich
2. FAQs zur Abfallverbringung
3. Grenzüberschreitende Abfallverbringung: Noch alles im grünen Bereich?

(Foto: Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel/photothek.net)

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