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14. Juli 2015 |

Trend zur Rekommunalisierung bestätigt – Kritik vom BDI

In den letzten Jahren wurden in NRW 350 Untersagungen für gewerbliche Sammlungen gemeldet. Der BDI warnt vor einem Verlust der Wettbewerbs-Errungenschaften.
Wettbewerbsbarometer sieht effiziente Abfallentsorgung gefährdet

Trend zur Rekommunalisierung bestätigt – Kritik vom BDI

14.07.2015 – Wie der Branchendienst EUWID berichtet, warnt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vor dem Verlust der Errungenschaften, die durch die Deregulierung von kommunalwirtschaftlichen Aufgaben erzielt werden konnten. In einer aktuellen Broschüre wirft der BDI den Kommunen konkret vor, in der Entsorgungswirtschaft ihre Kompetenzen als Aufsichtsbehörde zur Verdrängung privater Konkurrenz zu missbrauchen. Ebenfalls aktuell liegt die Zahl der in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Untersagungen vor: Zwischen Juni 2012 und Februar 2015 wurden insgesamt 350 Untersagungsverfügungen gemeldet. Das gab NRW-Umweltminister Johannes Remmel auf eine Kleine Anfrage hin bekannt.

Unter dem Titel „Wettbewerbsbarometer: Gemeindewirtschaftsrecht“ hat der BDI die Gemeindeordnungen der 16 Bundesländer verglichen. Ziel der Analyse war es herauszufinden, ob ein fairer Wettbewerb zwischen Staat und Privatwirtschaft besteht. Bereits im Vorwort verweist der BDI dabei auf den anhaltenden Trend zur Rekommunalisierung. So sei seit etwa zehn Jahren auf kommunaler Ebene eine erneute Ausweitung der zuvor schrittweise verringerten staatlichen Wirtschaftstätigkeit zu beobachten – unter anderem in puncto Abfallentsorgung.

Als ordnungspolitisch besonders bedenklich bewertet der BDI die Tendenz, lukrative Wirtschaftsbereiche der Daseinsvorsorge von einigen Landesgesetzgebern grundsätzlich als „nicht wirtschaftlich“ zu klassifizieren. Somit würden Kommunen gewinnträchtige Bereiche zugesichert, ohne dass die Frage nach Effizienz und Wirtschaftlichkeit gestellt werde oder die „Privatwirtschaft eine Chance hätte, ihre Leistungen anzubieten.“

Nicht nachvollziehbar sei insbesondere, warum der Betrieb etwa von Abfallentsorgungseinrichtungen nicht wirtschaftlich sein solle: „In diesen Branchen betätigen sich zahlreiche private Konkurrenten und die kommunalen Unternehmen erzielen erhebliche Gewinne. Das Vorliegen einer ‚nichtwirtschaftlichen Betätigung’ sollte daher im Einzelfall zu prüfen sein.“

Das Fazit des BDI: Die Privatwirtschaft werde aus Geschäftsfeldern verdrängt, deren Dynamik sie in der Vergangenheit selbst geprägt hat. „Effizientes Wirtschaften und bezahlbare Leistungen sind am besten im Wettbewerb zu erreichen. Ein der Privatwirtschaft offen stehender fairer Wettbewerb ist unverzichtbare Voraussetzung für eine qualitativ hohe flächendeckende Versorgung der Bürger mit notwendigen und wichtigen Dienstleistungen.“ (KR)

Quelle: EUWID Recycling und Entsorgung, Ausgabe 28.2015

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(Foto: Brian Jackson/fotolia.com)

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