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21. September 2016 | Statements und Meinungen aus Politik und Verbänden

VerpackG-Entwurf: ambitionslos oder fortschrittlich?

Nachdem das Wertstoffgesetz vom Tisch ist, liefert der Entwurf für ein Verpackungsgesetz eine Kompromiss­lösung. Doch auch diese polarisiert. Ein Überblick.
Statements und Meinungen aus Politik und Verbänden

VerpackG-Entwurf: ambitionslos oder fortschrittlich?

Wie viel Wertstoffgesetz steckt im Verpackungsgesetz? Nachdem die jahrelangen Diskussionen um ein mögliches Wertstoffgesetz zu keiner Einigung geführt haben, hat das Bundesumweltministerium nun einen Gesetzentwurf für ein mögliches Verpackungsgesetz vorgelegt: Auch das VerpackG soll für höhere Recyclingquoten bei Verpackungsabfällen aus Haushalten sorgen und die stoffliche Verwertung voranbringen (recyclingnews berichtete). Ein Kernaspekt ist die Gründung einer Zentralen Stelle, die mehr Stabilität im dualen System gewährleisten könnte. Doch auch das mögliche VerpackG polarisiert: Zwar sehen es viele als Fortschritt auf dem Weg zu einem tragfähigen Kompromiss – andere jedoch lehnen den Entwurf als ambitionslose Novelle der Verpackungsverordnung ab. Ein Überblick über die Meinungen aus Politik und Verbänden.

Thomas Gebhart, MdB (CDU) – mehrheitsfähige Punkte jetzt umsetzen, offene Fragen klären
Nachdem das Wertstoffgesetz aus den bekannten Gründen nicht zustande kam, gilt es beim Verpackungsgesetz jetzt wenigstens die übrigen, mehrheitsfähigen Punkte umzusetzen. Beispielsweise die erhöhten Recyclingquoten. Dadurch werden mehr Verpackungen stofflich verwertet. Klärungsbedarf besteht unter anderem in der Regalkennzeichnung von Einweg/Mehrweg-Getränkeflaschen. Ich hoffe sehr, dass das Verpackungsgesetz noch diese Wahlperiode verabschiedet wird.

Michael Thews, MdB (SPD) – Innovationsschub und mehr Ressourcenschutz durch VerpackG möglich
Der Entwurf des Verpackungsgesetzes enthält einige wichtige, nicht nur ökologische, Verbesserungen gegenüber dem Status quo wie die Erhöhung der Recyclingquoten, die Ökologisierung der Lizenzentgelte und die Einrichtung einer Zentralen Stelle und ist daher grundsätzlich begrüßenswert.

Von den höheren, im Gesetz verankerten Recyclingquoten erhoffe mir ich einen Innovationsschub in der Recyclingindustrie, dadurch hochwertigeres Recycling und folglich mehr Ressourcenschutz. Ich baue darauf, dass die gesetzlichen Neuerungen streitanfällige Situationen zwischen den örE und den Dualen Systemen entschärfen und dass der Wettbewerb zwischen den Dualen Systemen besser kontrolliert und damit gerechter wird.

Es gibt in der Tat noch ein paar Änderungen, von denen ich glaube, dass sie für Verbesserungen in der praktischen Umsetzung sorgen können. Das betrifft unter anderem die Tatbestandsvoraussetzungen bei der Rahmenvorgabe für die Kommunen und den Herausgabeanspruch bei PPK. Außerdem wäre ich dafür, zusätzliche Anreize für die freiwillige Einführung einer Wertstofftonne zu schaffen. Auch über die Streichung der Mehrwegquote und die unterschiedliche Kennzeichnungspflicht für Einweg und Mehrweg muss aus meiner Sicht nochmal nachgedacht werden.

Die Chancen für die Verabschiedung eines Verpackungsgesetzes halte ich für gut. Ich glaube, dass von vielen Seiten ein grundsätzliches Interesse an der Novellierung der Quoten und der Einrichtung einer Zentralen Stelle besteht.

Peter Meiwald, MdB (Bündnis 90 / Die Grünen) – Entwurf gleicht Rückschritt, mehr Anreize für Recycling nötig
Das geplante Verpackungsgesetz stellt einen umweltpolitischen Rückschritt dar, steht der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes diametral entgegen, setzt keine Anreize für Innovation und zementiert so auf Jahre ein System, dessen umweltpolitischer Mehrwert immer fraglicher wird.

Es fehlt eine ganze Palette an Instrumenten, die uns nicht nur umweltpolitisch, sondern auch wirtschaftspolitisch vorangebracht hätten, wie etwa Anreize für Abfallvermeidung, die Ausweitung der Wertstoffsammlung auf stoffgleiche Nichtverpackungen oder Anreize für Rezyklat-Einsatz wie etwa Beimischungsquoten oder ein Bonus-System für umweltfreundliche Verpackungen. Auch die dringend notwendige Einrichtung einer Zentralen Stelle ergibt in dem vorliegenden Entwurf keinen Sinn.

Da das Verpackungsgesetz allerdings nicht zustimmungspflichtig ist, kann es im Bundesrat auch nicht gestoppt werden. Wenn die Bundesregierung also mit so einem schlechten Gesetz aus der Legislaturperiode gehen will, kann sie das durchsetzen – zu Lasten von Umwelt und Verbrauchern.

Peter Kurth, Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) – Zentrale Stelle wichtig, Ausweitung kommunaler Durchgriffsrechte unzweckmäßig
Der BDE begrüßt die Initiative des Bundesumweltministeriums zur Weiterentwicklung der Verpackungsentsorgung. Neben den durch die jüngere Rechtsprechung erforderlich gewordenen Anpassungen einiger Bestimmungen, drängt vor allem die ökologisch ambitionierte Anpassung der Recyclingvorgaben sowie die Einführung einer Zentralen Stelle. An deren Steuerung sind die Akteure aller Wertschöpfungsstufen der Verpackungsentsorgung zu beteiligen, um den Vollzug der Vorgaben und die Kontrolle des dualen Systems wirksam zu verbessern.

Der BDE bekennt sich zum Prinzip der Produktverantwortung und bedauert daher die Entscheidung des Bundesumweltministeriums, dieses nicht auf die stoffgleichen Nichtverpackungen auszuweiten. Mit Blick auf die große Zahl der bereits an eine gemeinsame Wertstofferfassung angeschlossenen Bürger und der zahlreichen Projekte zur Vorbereitung bzw. Einführung einer solchen ist allerdings davon auszugehen, dass die Verbreitung der gemeinsamen Wertstofferfassung auch ohne die bundeseinheitliche Verpflichtung in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird.

Der BDE lehnt die Ausweitung der kommunalen Durchgriffsrechte ausdrücklich ab, weil diese die Effizienz der Leistungserbringung gefährdet und die gezielte Begünstigung einzelner Bieter, und dabei möglicherweise kommunaler Eigenbetriebe durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ermöglicht. Die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen muss für alle Materialien in der Verantwortung der Entsorger stehen. Nur sie können die Optimierung der Abläufe über alle Stufen der Wertschöpfungskette sicherstellen.

Holger Lösch, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) – fordert erweiterte Produktverantwortung, bemängelt Zugeständnisse an Kommunen
Die Wirtschaft bekennt sich zu der in Deutschland erfolgreich praktizierten Produktverantwortung und hat auch Bereitschaft gezeigt, die Erweiterung dieser Produktverantwortung auf den Bereich der Waren zu unterstützen – wenn keine kommunalen Eingriffe erfolgen. Es ist bedauerlich, dass es der Bundesregierung nicht gelungen ist, ein umfassendes Wertstoffgesetz vorzulegen.

Am Entwurf für ein Verpackungsgesetz ist positiv anzumerken, dass das wettbewerblich organisierte System in Deutschland beibehalten wird. Für eine Veränderung des seit über 20 Jahren erfolgreichen Systems besteht aus Sicht der Wirtschaft keine Veranlassung. Nur so – und nicht mit im politischen Raum derzeit erneut diskutierten Abgabenlösungen oder Kommunalisierungsbestrebungen – lassen sich Ressourcen schonen und die ökologische und moderne Kreislaufwirtschaft in Deutschland stärken und ausbauen.

Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) – Entwurf schreibt das im Kern gescheiterte Lizenzierungsmodell fort
Der VKU begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf die Diskussion über die Zukunft der Verpackungs- und Wertstoffwirtschaft nunmehr auf der Basis konkreter Gesetzesformulierungen geführt werden kann. Der Verzicht auf die Ausweitung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen ist zu unterstützen, da die Produktverantwortung in der bisherigen Form den Beweis schuldig geblieben ist, tatsächlich wirksame Anreize für Abfallvermeidung und hochwertiges Recycling zu setzen. In Anbetracht dessen mutet es erstaunlich an, dass der Gesetzentwurf das im Kern gescheiterte Lizenzierungsmodell fortschreibt und damit die grundlegenden Steuerungsdefizite der Verpackungsverordnung perpetuiert.

Da ein grundlegender Systemwechsel aktuell nicht erreichbar erscheint, setzt sich der VKU für drei Kernbedingungen in einer gesetzlichen Regelung ein. Neben der Zuschreibung der Organisationsverantwortung für die Erfassung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern, sind dies die Herausnahme der PPK-Fraktion aus dem Regime der Produktverantwortung und die Einrichtung einer Zentralen Stelle in öffentlicher Trägerschaft. Mit Erfüllung dieser Kernforderungen könnte das System deutlich vereinfacht und verbessert werden.

Trotz dieser grundlegenden Einwände gegen den aktuellen Entwurf ist der VKU bereit, im Interesse von Umwelt und Verbrauchern konstruktiv an dem Verfahren mitzuwirken.

Patrick Meinhardt, Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) – begrüßt Entwurfsvorlage, hält stärkeren kommunalen Einfluss für bedenklich
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass nun ein Entwurf des Verpackungsgesetzes vorgelegt wurde. Nach jahrelanger festgefahrener Diskussion um ein Wertstoffgesetz liegt jetzt ein Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen vor, der eine Einigung möglich erscheinen lässt.

Eine gestärkte Produktverantwortung mit hohen Verwertungsquoten, fairer Wettbewerb und eine privatwirtschaftliche Organisation der Erfassung, Sammlung und Verwertung sind die notwendigen Pfeiler einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Vor diesem Hintergrund ist die geplante stärkere kommunale Einflussnahme auf das bewährte Prinzip der privatwirtschaftlichen Erfassung der Wertstoffe bedenklich.

Es ist zu bedauern, dass eine Stärkung der Produktverantwortung durch eine Ausweitung auf stoffgleiche Nichtverpackungen im Gegensatz zum Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes nicht mehr Teil der Anforderung an die Produktverantwortung ist, und der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht mehr die stoffgleichen Nichtverpackungen umfasst. Zu begrüßen ist, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Abstimmung mit den Systemen vereinbaren können, Nichtverpackungsabfälle aus Kunststoffen oder Metallen zusammen mit stoffgleichen Verpackungsabfällen in einer einheitlichen Wertstofftonne zu erfassen.

Die Einrichtung einer Zentralen Stelle ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Institution muss vollkommen unabhängig sein und unbürokratisch für Transparenz und Kostenbewusstsein im System sorgen. Der nach dem Gesetzentwurf vorgesehene starke Einfluss der Kommunen ist nicht nachvollziehbar und sollte überarbeitet werden.

Hermann Hüwels, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) – Gesetzentwurf belastet Wirtschaft mit unnötigen Bürokratiekosten
Mit Vorlage des VerpackG-Referentenentwurfs ist das Bundesumweltministerium zu dem Ergebnis gelangt, dass eine weitere Verfolgung eines Wertstoffgesetzes nicht mehr zielführend ist. Der DIHK begrüßt dies, insbesondere wegen der Komplexität der Abgrenzung „stoffgleicher Nicht-Verpackungen“ für die betroffenen Unternehmen. Zugleich wird vermieden, dass es zu einer Re-Kommunalisierung der privatwirtschaftlich organisierten Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen kommt.

Auch der vorliegende Gesetzentwurf belastet die Wirtschaft mit unnötigen Bürokratiekosten durch die sehr umfassend ausgestalteten Auskunftsrechte der Zentralen Stelle und begrenzt die privatwirtschaftlich organisierte Verpackungsentsorgung durch zu weitreichende kommunale Steuerungsmöglichkeiten. Insofern genügt der Gesetzentwurf nach wie vor nicht dem gemeinsamen Anliegen, unnötige Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern.

Kai Falk, Handelsverband Deutschland (HDE) – direkter Platz des Handels in der Zentralen Stelle erwünscht
Auch wenn wir uns ein Wertstoffgesetz mit einer erweiterten Produktverantwortung und ambitionierten Quoten auch für „Stoffgleiche Nichtverpackungen“ gewünscht hätten, begrüßen wir das geplante Verpackungsgesetz und sehen es als wesentlichen Schritt für eine sichere und effiziente Erfassung sowie Verwertung von Verpackungen an.
Der darin enthaltene Aufbau einer Zentralen Stelle genießt unsere vollste Unterstützung. Der Handel sollte nicht nur als Hersteller, sondern auch als Vertreiber einen direkten Platz im Kuratorium der Zentralen Stelle zugewiesen bekommen.

Gemeinsame Stellungnahme der Umweltverbände BUND, NABU, DUH und DNR – ambitionslose Novelle der Verpackungsverordnung
Hierzulande fallen jährlich über 17 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an. Das sind 20 Prozent mehr als im europäischen Durchschnitt. Umso besorgniserregender ist es, dass bei der jahrelangen Debatte um ein Wertstoffgesetz anspruchsvolle Umweltziele kaum eine Rolle spielten. Herausgekommen ist der ambitionslose Entwurf eines Verpackungsgesetzes, welcher einen Rückschritt und keinen Fortschritt für den Umweltschutz bedeutet. Der am 19. Juli 2016 bekannt gewordene Referentenentwurf des Verpackungsgesetzes ist nicht viel mehr als eine Novelle der Verpackungsverordnung, die aufgrund der Schaffung einer Zentralen Stelle zu einem Gesetz ausgebaut werden soll.

In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sich die Umweltverbände dafür aus, das jetzige Verpackungsgesetz durch ein ökologisches und verbraucherfreundliches Wertstoffgesetz zu ersetzen. Umweltministerin Barbara Hendricks muss das Wertstoffgesetz umsetzen, um endlich die Weichen auf eine ökologische Kreislaufwirtschaft umzustellen. (KR)

Verwandte Links:

1. Verpackungsgesetz geht in die nächste Phase
2. Prognos-Studie: Kreislaufwirtschaft entwickelt sich zur Schlüsselindustrie
3. Verpackungsrecycling: Erfolgsmodell made in Germany

(Foto: vege/fotolia.com)

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