Verpackungsgesetz geht in die nächste Phase
Verbändeanhörung des BMUB zum Arbeitsentwurf für ein Verpackungsgesetz zeigt große Unterstützung für das Vorhaben.
Verbändeanhörung des BMUB zum Arbeitsentwurf
Verpackungsgesetz geht in die nächste Phase
Nach mehreren Jahren der Auseinandersetzung um ein Wertstoffgesetz und die Fortentwicklung des Verpackungsrecyclings hat das Bundesumweltministerium (BMUB) kürzlich einen Arbeitsentwurf eines Verpackungsgesetzes als Kompromiss vorgelegt. Zu dem Entwurf, mit dem die geltende Verpackungsverordnung abgelöst werden soll, konnten die beteiligten Kreise schriftlich Stellung nehmen. Die finale Anhörung fand diesen Dienstag, 6. September, statt.
Gemeinsame Wertstofferfassung nicht konsensfähig
Aus dem Gesetz, das ursprünglich als Wertstoffgesetz eine bundesweite Einführung einer Wertstofftonne – für Verpackungen und stoffgleiche Waren – vorsah, wurde aufgrund fehlender politischer Mehrheiten in den Bundesländern ein Verpackungsgesetz. Dieses soll in der Zukunft mit deutlich höheren Recyclingquoten die hochwertige stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen aus Haushalten voranbringen und mit der Gründung einer Zentralen Stelle für Stabilität im Dualen System sorgen. Bereits existierende, freiwillige Pilotprojekte, in denen eine gemeinsame Wertstofferfassung Realität ist, bleiben im Rahmen dieses Gesetzes weiterhin möglich und sollen in Abstimmung zwischen Kommunen und dualen Systemen ausgebaut werden.
Breite Zustimmung bei dualen Systemen und Entsorgungswirtschaft
In ihren Stellungnahmen zum Arbeitsentwurf äußerte sich die überwiegende Mehrzahl der betroffenen Akteure positiv zu dem Entwurf. Demnach sei es richtig, die Recyclingquoten deutlich anzuheben und an den Stand der Technik anzupassen. Auch werde mit der Errichtung einer neutralen und hoheitlich beliehenen Zentralen Stelle ein wirksames Instrument geschaffen, um zukünftig für einen ausgeglichenen und transparenten Wettbewerb zu sorgen. Allerdings müsse bei der Schaffung dieser Stelle gewährleistet werden, dass alle betroffenen Akteure ausreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten in deren Gremien erhielten. Kritik wurde ebenfalls an den umfassenden Möglichkeiten für Kommunen geübt, die Ausgestaltung der von den dualen Systemen vor Ort organisierten Sammlung mit Vorgaben einseitig vorzuschreiben. (SR)
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