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16. Dezember 2010 |

Von Gelben Tonnen und schwarzen Schafen

"400.000 Tonnen Müll weg – Staatsanwalt ermittelt" titelte die Tageszeitung Die Welt am 23. November in ihrer Online-Ausgabe. Erst wer den Artikel liest, erkennt, dass es sich dabei nur um einen virtuellen Schwund von Abfallmengen handelt, und zwar von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Das Thema scheint auf den ersten Blick nur für die dualen Systeme und die Entsorgungswirtschaft selbst relevant zu sein, doch auch für Hersteller von Konsumgütern sind Konsequenzen zu befürchten.
Verpackungsentsorgung aktuell

16.12.2010 – „400.000 Tonnen Müll weg – Staatsanwalt ermittelt“ titelte die Tageszeitung Die Welt am 23. November in ihrer Online-Ausgabe. Erst wer den Artikel liest, erkennt, dass es sich dabei nur um einen virtuellen Schwund von Abfallmengen handelt, und zwar von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Das Thema scheint auf den ersten Blick nur für die dualen Systeme und die Entsorgungswirtschaft selbst relevant zu sein, doch auch für Hersteller von Konsumgütern sind Konsequenzen zu befürchten.

Derzeit ist einiges los im Markt der neun dualen Systeme, die im Auftrag der Hersteller bundesweit für das Recycling der Verkaufsverpackungen in der Gelben Tonne sorgen. Grund dafür ist ein erstaunlicher Mengenschwund: Insgesamt rund 1,56 Millionen Tonnen Leichtverpackungen – also Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbunden, die über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack der Haushalte entsorgt werden – meldeten die verpflichteten Hersteller für das Jahr 2009 an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die dualen Systeme teilten der Clearingstelle, die für sie die Ermittlung der Kostenverteilung vornimmt, jedoch insgesamt nur eine Menge von rund 1,23 Millionen Tonnen mit.

Wie lässt sich diese Diskrepanz erklären? Denkbar sind theoretisch viele Erklärungen: Liegen etwa kalkulatorische Fehler oder Differenzen den Abweichungen zugrunde? Haben Systembetreiber eine geringere Menge an den DIHK gemeldet als sie tatsächlich von den Herstellern unter Vertrag haben? Oder haben etwa Hersteller ihrem Systembetreiber eine geringere Menge gemeldet als dem DIHK?

Klar ist, dass eine Reduzierung der Mengen zu Kostenvorteilen der jeweiligen Unternehmen führen kann. Beispielsweise könnten Systembetreiber von ihren Kunden, den Herstellern, die Zahlungen für die gesamten gemeldeten Mengen erhalten, müssten sich dafür an den Kosten für Abholung, Sortierung und Transport, die bei der Entsorgung der Verpackungen über die Gelbe Tonne anfallen, aber nur entsprechend ihrem Marktanteil beteiligen. Diesen wiederum ermittelt die Clearingstelle anhand der Mengenmeldungen – eine derartige Praxis ginge also zu Lasten der Systeme, die alle Vertragsmengen korrekt melden.

Aber auch den Herstellern, die geringere Mengen melden, bringt das keine Vorteile. Auf den ersten Blick können sie zwar eventuell ihre Kosten reduzieren, gehen aber ein Risiko ein, da sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur Anmeldung sämtlicher Verpackungen nicht nachkommen. Das gefährdet letztlich auch das privatwirtschaftlich organisierte Sammeln und Recyceln von Wertstoffen aus den privaten Haushalten. Doch genau diese Wertstoffe sind es, die als Sekundärrohstoffe für die Industrie inzwischen unerlässlich sind und gleichzeitig zu Umwelt-, Klima- und Ressourcenschonung beitragen.

Neben dem Umwelt- und Imageschaden, mit dem ein Hersteller rechnen muss, wenn er oder sein duales System diese Praktiken anwenden, sind aber auch weitere Konsequenzen möglich. Noch gravierender ist es nämlich, wenn Unternehmen für ihre Herstellerkunden Mengen weg- oder umdefinieren. So bestehen nach der Verpackungsverordnung für Verkaufsverpackungen drei Arten der Entsorgung: Die Lizenzierung über ein duales System, die Eigenrücknahme am Point of Sale (POS) und das Modell der Branchenlösungen. Letzteres gilt für Verpackungen, die an „den Privathaushalten vergleichbaren“ Orten – etwa Hotels, Gaststätten, Bildungseinrichtungen oder Krankenhäuser – entsorgt werden. Bei Eigenrücknahme und Branchenlösungen sind die zulässigen Mengen für viele Hersteller vor dem Hintergrund ihrer tatsächlichen Vertriebsstrukturen stark begrenzt.

Doch es wird befürchtet, dass einige Unternehmen wesentlich mehr Mengen in Branchenlösungen und Eigenrücknahme fließen lassen, als tatsächlich dort landen dürften. Damit könnten sie zwar auf den ersten Blick Kosten sparen – doch das könnte später teuer werden, wenn nämlich durch behördliche Kontrollen ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung festgestellt würde. Denn wäre dadurch zum Beispiel der betroffene und verantwortliche Hersteller seiner Verpflichtung aus der Verpackungsverordnung nicht nachgekommen, müsste er mit den Kosten einer Nachlizenzierung und empfindlichen Geldstrafen rechnen. Es zeichnet sich ab, dass die diesbezüglichen Kontrollen der Behörden in Zukunft weitgreifender sein werden. Um unlautere Praktiken zu bekämpfen, wurde zwischenzeitlich vom dualen System Eko-Punkt sogar Strafanzeige erstattet.

Dies gibt uns mit dem Dualen System Interseroh als Deutschlands zweitgrößtem Systembetreiber in unserer Auffassung recht, im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft verpackVkonkret weiter an einer klaren und rechtskonformen Umsetzung der Verpackungsverordnung mitzuwirken.

In diesem Zusammenhang unterstützt Interseroh auch eine Initiative des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) zur Einführung eines Zertifikats für duale Systeme. Damit sollen laut BDE sowohl für die Hersteller von Verpackungen als auch für die Systembetreiber hohe ökologische Standards sowie ökonomische Sicherheit gewährleistet werden.

Duale Systeme, die dieses neue Zertifikat nutzen dürfen, verpflichten sich unter anderem zu einer Überprüfung ihrer Mengenmeldungen durch einen gemeinsamen Wirtschaftsprüfer. Des Weiteren soll ein unabhängiger Fachprüferausschuss gebildet werden, der den Wirtschaftsprüfer fachlich unterstützt. Sicherheitsleistungen der jeweiligen Systembetreiber stellen gegenüber den Entsorgungspartnern eine Kostenübernahme auch nach Marktaustritt des Unternehmens sicher. Verstöße gegen inhaltliche Kriterien des Zertifikats werden mit einer Vertragsstrafe von 3,5 Millionen Euro geahndet. Interseroh ist überzeugt, dass mit der Einführung dieser Zertifizierung der richtige Schritt auf dem Weg zu fairem Wettbewerb getan wird.

Weitere Informationen:
Zertifikat gibt Kunden Sicherheit bei der Verpackungsentsorgung
Auf der Suche nach dem optimalen dualen System
Interseroh erwirkt einstweilige Verfügung gegen Redual GmbH
400.000 Tonnen Müll weg – Staatsanwalt ermittelt (Welt online)

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