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18. Juli 2012 |

Recyclingbranche: Für Wertstofftonne braucht es kein neues Gesetz

Mit der geplanten bundesweiten Einführung einer Wertstofftonne sollen nach dem Willen von Bundesminister Peter Altmaier (CDU) die Recyclingquoten in Deutschland weiter erhöht werden.
Umweltminister Altmaier stellt Thesenpapier für Wertstofftonne vor

18.07.2012 – Mit der geplanten bundesweiten Einführung einer Wertstofftonne sollen nach dem Willen von Bundesminister Peter Altmaier (CDU) die Recyclingquoten in Deutschland weiter erhöht werden. In einem heute veröffentlichten Thesenpapier stellte Altmaier klar, dass es 20 Jahre nach Einführung der Verpackungsverordnung einer „Nachjustierung der ökologischen Anforderungen“ bedürfe. Zudem müsse die Wertstofftonne bürgerfreundlich ausgestaltet sein und bundesweit die gleichen Materialien aufnehmen. „Der Wettbewerb mehrerer Anbieter von Erfassungs- und Verwertungsdienstleistungen hat sich als effektives Mittel zur Kostensenkung und zur Etablierung effizienter Strukturen erweisen“, heißt es in dem Papier des Ministeriums. Besonders betonte der Minister, dass neben ökologischen Fortschritten auch die Frage der Kosten für den Bürger im Vordergrund stehen müsse. Ziel sei es, bei besseren Recyclingquoten die Kosten niedrig zu halten. „Ein wesentliches Element hierbei ist die Gewährleistung eines intakten Wettbewerbs“, so Altmaier.

„Produktverantwortung als tragendes Prinzip“

Der Minister deutete außerdem an, Hersteller und Vertreiber von Produkten in Deutschland stärker für das Recycling in die Pflicht nehmen zu wollen. So sollen diese nicht nur zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet werden, sondern von allen Produkten. Altmaier: „Ich will, dass ein entsprechendes Gesetz vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet wird“.

Die Recyclingbranche kommentierte den Vorstoß des Ministeriums grundsätzlich positiv. „Wir begrüßen, dass der Minister die Bedeutung der Recyclingbranche als Rohstofflieferant erkannt hat und durch hohe ökologische Standards und einfache Sammelsysteme direkt am Haushalt weiter befördern will“, so ALBA Group-Chef Eric Schweitzer. „Zur Einführung der Wertstofftonne brauchen wir allerdings kein neues Gesetz. Die Praxis hat in den vergangenen acht Jahren gezeigt, dass die Verpackungsverordnung in ihrer jüngsten Fassung völlig ausreicht, um bundesweit zügig eine Wertstofftonne einzuführen und möglichst viele werthaltige Abfälle aus dem Hausmüll zurück zu gewinnen. Wie solche Modelle in fairer Partnerschaft mit den Kommunen funktionieren, kann man sich aktuell auch in Berlin anschauen.“
In der Hauptstadt werden die erfassten Wertstoffe in der neuen Wertstofftonne nach der aktuellen Gesetzeslage in Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen getrennt. Damit bleiben für rund 85 Prozent der gesammelten Materialien – den Verpackungsanteil – weiter die Dualen Systeme zuständig, während die übrigen 15 Prozent der Stadt Berlin gehören. Diese ist dann verantwortlich für das Einsammeln, die Aufbereitung und Verwertung der Rohstoffe.

Nach Zahlen aus dem Bundesumweltministerium verfügen nach diesem oder einem ähnlichen System bereits heute über 15 Millionen Einwohner in Deutschland über eine Wertstofftonne, die gleichzeitig Verpackungsabfälle und alle sonstigen Metalle und Kunstoffe aufnimmt. Die deutsche Recyclingwirtschaft decke unter anderem dadurch heute bereits 14 Prozent des Rohstoffbedarfes der deutschen Industrie, so eine Studie des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft. Für BDE-Präsident Peter Kurth ist daher offensichtlich, „dass die Einführung der Wertstofftonne nicht zwingend ein neues Gesetz erfordert. Es wäre in jedem Fall zielführender, nicht die bereits über Jahre geführte Zuständigkeitsdiskussion fortzusetzen, sondern zunächst einmal eine Evaluierung der tatsächlichen Situation der stofflichen Verwertung in Deutschland vorzunehmen.“

Das Thesenpapier zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung finden Sie hier.

(Foto: ALBA Group)

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