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23. Oktober 2015 |

Besser spät als nie: Das neue ElektroG tritt in Kraft

Das novellierte ElektroG wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gelten ab 24. Oktober neue Regeln für die Behandlung von Elektroaltgeräten.
Rücknahme und Erstbehandlung: neues Regelwerk für Elektroschrott

Besser spät als nie: Das neue ElektroG tritt in Kraft

23.10.2015 – Das Warten hat ein Ende: Am morgigen Samstag, 24. Oktober 2015, tritt das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“, kurz ElektroG, in Kraft. Damit hat die Bundesregierung die europäische WEEE-Richtlinie von 2012 in deutsches Recht überführt. Erst Anfang 2014 – und damit nach dem Ende der EU-Umsetzungsfrist – begann der Gesetzgebungsprozess für die ambitionierte Novelle. Nach dem Beschluss in Bundestag und Bundesrat im Sommer 2015 musste zuletzt wegen fehlerhafter Textstellen ein Berichtigungsverfahren durchgeführt werden, bevor das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden konnte. Ziel des neuen Gesetzes ist es, mehr wertvolle Ressourcen aus Elektroaltgeräten durch Recycling zurückzugewinnen und die Umwelt zu schützen.

Die Recyclingbranche hatte dringend auf die Novelle gewartet, weil von ihr eine Reihe von Neuerungen für das Recycling von Elektroaltgeräten abhängen: Vor allem von den neuen Anforderungen an die Erstbehandlungsanlagen werden deutliche Verbesserungen bei der Schadstoffentfrachtung von Altgeräten erwartet. Denn nach den neuen Bestimmungen müssen schon bei der Erstbehandlung von Elektroaltgeräten alle Flüssigkeiten entfernt und die Anforderungen nach Anlage 4 des neuen Gesetzes erfüllt werden. Dies bedeutet, dass verpflichtend die jeweiligen gerätetypischen Schadstoffe (so zum Beispiel Quecksilber, Batterien und FCKW) entnommen werden müssen.

Weniger illegale Exporte und neue Anzeigepflicht

Zusammen mit der neuen Beweislastumkehr bei der Verbringung von Altgeräten in das Ausland wird dadurch ein deutlicher Schritt zur Verhinderung illegaler Exporte in Entwicklungsländer erwartet. Dies wäre eine gute Nachricht für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen in diesen Ländern, wo bisher unter oftmals katastrophalen Arbeitsbedingungen Wertstoffe aus alten Elektrogeräten entnommen werden.

Das Gesetz bringt auch einige weitere Pflichten für Recycler mit sich: Alle Betreiber von Erstbehandlungsanlagen müssen der zuständigen Behörde künftig die Behandlungstätigkeit anzeigen, bevor sie diese aufnehmen. Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) wird zudem eine Liste mit allen zertifizierten Erstbehandlungsanlagen veröffentlichen, so dass ein neues Erstbehandlungs-Kataster bei der Stiftung geschaffen wird – eine alte Forderung aus der Branche wird damit endlich erfüllt.

Rückgabemöglichkeiten beim Handel

Für die Verbraucher besonders interessant ist die neue Rücknahmepflicht für den Handel: Dieses kostenlose Angebot gilt für alle Verkaufsstellen, die über eine Mindestverkaufsfläche von 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen. Kleingeräte müssen stets, Großgeräte nur bei gleichzeitigem Neukauf zurückgenommen werden. Etwas Ähnliches gilt auch für den Versandhandel: Auch die Onlinehändler müssen kostenlose Rückgabemöglichkeiten schaffen, wobei es ihnen selbst überlassen bleibt, ob sie dies durch eine Versandmöglichkeit oder durch stationäre Lösungen in zumutbarer Entfernung des Verbrauchers ermöglichen. Gemeinsame mit der vorgesehenen Erhöhung der Sammelziele dürfte das Gesetz dadurch zu mehr erfassten Geräten und zu einem besseren Recycling insgesamt führen.

Alle weiteren Neuerungen im Rahmen der ElektroG-Novelle finden Sie ebenfalls auf recyclingnews. (DIS)

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(Foto: ALBA Group/Boris Geilert)

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