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22. Oktober 2015 |

ALBA Group: Wertstoffgesetz belohnt Verursacher von viel Abfall

Der gestern vorgestellte Arbeitsentwurf setzt falsche Anreize.
Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums setzt falsche Anreize

ALBA Group: Wertstoffgesetz belohnt Verursacher von viel Abfall

22.10.2015 – Berlin. Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf für ein Wertstoffgesetz setzt nach Ansicht des internationalen Recyclingspezialisten ALBA Group die falschen Anreize und belohnt ausgerechnet jene Produzenten, die perspektivisch viel Abfall verursachen.

„Laut dem Entwurf müssen Hersteller, deren Produkte schwerer als fünf Kilogramm und besonders sperrig sind, weiterhin nichts für das Recycling bezahlen, bei weniger Materialverbrauch hingegen schon. Damit belohnt man jene Produzenten, die viele Ressourcen verbrauchen und deren Produkte irgendwann große Abfallmengen verursachen. Ressourcenschutz geht anders“, so Markus Müller-Drexel, Spezialist für Bereich Verpackungsrecycling in der ALBA Group und Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistung GmbH.

Zudem könnte den Verbrauchern nicht vermittelt werden, dass Produkte die über fünf Kilogramm wiegen, nicht in die Wertstofftonne gehören. Müller-Drexel: „Eine solche Regelung schafft neue Probleme. Den Bürgern ist es nicht zumutbar, mit Zollstock und Kofferwage bewaffnet zur Mülltonne zu gehen, damit er sich auch rechtlich korrekt verhält.“ Die im Arbeitsentwurf vorgesehen Vorschriften seien „kurios und praxisfern“.

Wörtlich heißt es in dem Entwurf, dass künftig solche Erzeugnisse in die Wertstofftonne gehören, „deren überwiegender Masseanteil aus Kunststoffen oder Metallen oder beiden Materialien besteht, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und ohne mechanische Vorbehandlung zur ordnungsgemäßen Erfassung in einem 240-Liter-Standardsammelbehältnis geeignet sind.“ Erzeugnisse aus Textilien einschließlich Bekleidung und Schuhe seien ausgenommen.

Müller-Drexel: „Der Gesetzentwurf weist leider zahlreiche Regelungslücken und unbestimmte Rechtsbegriffe auf. In dieser Form lehnen wir das Vorhaben ab, da die Vorschriften mehr Probleme verursachen als sie zur Verbesserung des Recyclings in Deutschland beitragen.“

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(Foto: ALBA Group)

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