Ein erster Schritt in Richtung Wertstoffgesetz
Die Regierungsfraktionen haben sich auf Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz geeinigt. Nun soll das Umweltministerium einen Referentenentwurf vorlegen.
WertstoffG-Eckpunkte liegen vor
Ein erster Schritt in Richtung Wertstoffgesetz
12.06.2015 – Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Berichterstatter der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag heute auf Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz geeinigt. Auf dieser Grundlage soll das Bundesumweltministerium nun bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause einen Referentenentwurf vorlegen.
Manch einer hatte schon gar nicht mehr damit gerechnet – nun kommt doch wieder Bewegung in das Projekt Wertstoffgesetz. Einige der Eckpunkte waren bereits absehbar und unumstritten: Die Ausweitung der Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber auf stoffgleiche Nichtverpackungen, die Erhöhung der Recyclingquoten sowie die Einrichtung einer Zentralen Stelle. Allerdings bleibt bei diesen Punkten auch weiterhin noch vieles offen, unter anderem die künftige Höhe der Recyclingquoten als auch die konkrete Ausgestaltung der Lizenzentgelte.
Etwas mehr war über die Erweiterung der Einflussmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu erfahren. Nach dem neuen Gesetz sollen diese über die Art und Struktur der Wertstofferfassung bestimmen können, also über die Sammlung per Wertstoffsack, Tonne oder Wertstoffhof sowie die Abholintervalle. Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Kommunen nach den Plänen der Fraktionen künftig auch eigene Behälter für die Wertstoffsammlung stellen können. Dies dürfe jedoch nicht zu „unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen“ führen. Weiter werden „Bestandsschutzregelungen für getätigte private und öffentliche Investitionen“ angekündigt – hier und bei vielen weiteren Punkten werden wohl erst die konkreten Formulierungen im Referentenentwurf zeigen, was genau der Gesetzgeber beim Wertstoffgesetz vorhat. (DIS)
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(Foto: ALBA Group)
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