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17. Juni 2015 |

Experten sehen Verbesserungsbedarf beim ElektroG

In einer öffentlichen Expertenanhörung hat sich der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags mit der Novelle des Elektrogerätegesetzes beschäftigt.
Öffentliche Anhörung im Bundestag

Experten sehen Verbesserungsbedarf beim ElektroG

17.06.2015 – In einer öffentlichen Expertenanhörung hat sich der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags mit der Novelle des Elektrogerätegesetzes beschäftigt. Dabei wurde der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums von den Sachverständigen sehr unterschiedlich bewertet. Neben ausdrücklichem Lob für viele qualitative Verbesserungen gab es auch einige Kritik an Detailregelungen.

Der Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) wird die Rücknahme und das Recycling von Elektroaltgeräten grundsätzlich verbessern. Zumindest insofern waren sich alle vom Ausschuss geladenen Sachverständigen weitgehend einig. Bei der konkreten Ausgestaltung von Detailregelungen jedoch gingen die Auffassungen weit auseinander: Thomas Dietershagen, Experte für das Elektrogeräterecycling und Gründer mehrerer Rücknahmesysteme, machte sich auf Nachfrage des abfallpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Thomas Gebhart, insbesondere für eine verpflichtende Schadstoffentnahme schon an den Erstbehandlungsanlagen stark. Durch die fehlenden Anforderungen im bisherigen Gesetz, so Dietershagen, seien „die Tore in die Welt geöffnet“ und dadurch ein großer Teil der deutschen Altgeräte zur günstigen Wertstoff- und Schadstoffentnahme ins Ausland exportiert worden. Weiter müsse die Sammlung von Altgeräten an die ständigen Technologiewechsel angepasst und die Regeln für die Erfassung und den Transport besser mit dem geltenden Gefahrenrecht abgestimmt werden.

Unterschiedliche Forderungen und Erwartungen

Diese Forderung unterstützte Kai Falk, Geschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), mit viel Nachdruck und warnte vor einer erheblichen Brandgefahr durch beschädigte Batterien und Akkus in den Geräten. Weiter sprach sich der HDE grundsätzlich gegen die Verpflichtung der Handelsunternehmen aus, künftig Altgeräte in den Läden zu sammeln; dies überfordere den Handel und werde nicht zu höheren Rücknahmequoten führen. Dr. Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) teilte diese Ansicht: Es sei für die Verbraucher völlig ausreichend, alte Elektrogeräte an den kommunalen Sammelstellen abgeben zu können. Zumindest jedoch müsse es den kommunalen Sammelstellen weiterhin möglich sein, Geräte nach Belieben selbst zu vermarkten statt an die Hersteller zur Rücknahme zurückzugeben; Beschränkungen durch zusätzliche Meldeauflagen oder neue Gebührentatbestände dürfe es nicht geben. Als „Fremdkörper im ElektroG“ indes kritisierte Otmar Frey vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) diese Möglichkeit der kommunalen Optierung: Es gehe den Kommunen dabei ausschließlich um die Einnahmeerzielung. Damit hätten sich die Hersteller zwar längst abgefunden, es dürfe aber nicht sein, dass die Kommunen nur einzelne werthaltige Gerätegruppen gezielt veräußerten – wenn, dann müssten auch alle Altgeräte einer Sammlung komplett optiert werden. Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) machte sich für eine Erhöhung der Sammelmengen durch eine verbesserte Verbraucherinformation stark. Die Ziele der Novelle seien nicht ambitioniert genug; Deutschland solle hier Vorreiter sein und höhere Rücknahmequoten anstreben als von Europa vorgegeben.

Die Zeit drängt

Ein Berichterstattergespräch noch in dieser Woche soll nun klären, an welchen Stellen der Entwurf noch verbessert werden kann. Zu ganz grundlegenden Änderungen dürfte es nach Erwartungen von Beteiligten nicht mehr kommen, da dies den ohnehin schon straffen Zeitplan der Gesetzgebung gefährden würde. Mittlerweile mach auch die Europäische Kommission Druck, die zugrundeliegende WEEE-Richtlinie in Deutschland endlich umzusetzen. Nach dem aktuellen Zeitplan will der Bundestag das Gesetz daher noch in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause Anfang Juli beschließen. (DIS)

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(Foto: ALBA Group)

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