App-Download

Die recyclingnews-App gibt es zum kostenlosen Download im iOS-App-Store und im Google-Play-Store. So verpassen Sie nichts mehr.

     

Newsletter bestellen

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

 

Newsletter abbestellen

Hier können Sie den Newsletter abbestellen. Geben Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie bisher als Empfänger registriert waren.

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

11. Juli 2018 | Das Interview aus der Praxis

GewerbeabfallVO: Pflichten für Hotels und Gaststätten

Strengere Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten für Gewerbeabfälle stellen eine Herausforderung für die Hotellerie- und Gastronomie-Branche dar.
Das Interview aus der Praxis

GewerbeabfallVO: Pflichten für Hotels und Gaststätten

Die seit August 2017 geltende novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewerbeabfallVO) soll endlich ernst machen mit der Getrennthaltung und dem Recycling hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle sowie bestimmter Bau- und Abbruchabfälle. Dazu wurden die Dokumentations- und Nachweispflichten für Abfallerzeuger auf der einen sowie die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen auf der anderen Seite erheblich verschärft. Was das für die Hotel- und Gastronomiebranche bedeutet, erläutert Christoph Gombert, als Regionalleiter des Recyclingspezialisten ALBA Group zuständig für das Entsorgungsgeschäft in Berlin & Brandenburg, im Interview mit recyclingnews.

Herr Gombert, können Sie kurz die Gründe für die Novellierung der GewerbeabfallVO erläutern?
Christoph Gombert: Mit den durch die neue GewerbeabfallVO erweiterten Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten soll das Recycling – also die stoffliche Verwertung – signifikant gesteigert werden. Vor allem zwei Akteure stehen dabei im Fokus: Abfallerzeuger und Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen. Abfallerzeuger müssen strengere Auflagen bei den getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen einhalten. Die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen wiederum müssen anspruchsvollere Sortier- und Recyclingquoten erfüllen. Die Aufsichtsbehörden sind gehalten, die Umsetzung auf beiden Seiten zu kontrollieren und Verstöße mit spürbaren Bußgeldern zu sanktionieren.

Was kommt konkret auf Abfallerzeuger in der Gastronomie und Hotellerie zu?
Christoph Gombert: Jeder Gewerbetreibende, somit auch jede gastronomische Einrichtung und jedes Hotel, ist ein Abfallerzeuger. Erfahrungsgemäß fallen dort Abfälle wie Pappe, Papier, Kartonagen (PPK), Speisereste, Kunststoffe oder Glas regelmäßig an und müssen nun zwingend getrennt gesammelt werden. Zusätzlich muss diese Getrenntsammlung mithilfe von Lageplänen, Fotos und Abfallbilanzen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dabei ist besonders wichtig zu wissen: Diese Dokumentation muss auf Anforderung der Aufsichtsbehörden innerhalb von zehn Werktagen elektronisch übermittelt werden.

Das klingt machbar, allerdings sieht die Praxis in der Branche vielfach anders aus …
Christoph Gombert: In der Tat. Nur ein Bruchteil der Hotel- und Gastronomiebetriebe erfüllt derzeit die Vorgaben, insbesondere wegen beengter Platzverhältnisse oder aufgrund von Wissensdefiziten. Viele Betriebe verfügen lediglich über separate Abfallbehälter für PPK und gemischte Siedlungsabfälle. Diese sind dann zu entsprechend hohen Anteilen mit organischen Abfällen befüllt. Solche Praktiken sind nach der neuen GewerbeabfallVO eindeutig nicht mehr zulässig.

Gibt es Ausnahmetatbestände und was bedeuten diese für das Gastronomie- und Hotelgewerbe?
Christoph Gombert: Nur noch wenige Tatbestände lassen eine gemischte Erfassung auch weiterhin zu – beispielsweise, wenn die Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Dies muss allerdings genauestens belegt und dokumentiert werden. Zugleich muss der Abfallerzeuger in diesem Ausnahmefall nachweisen, dass er die gemischt entsorgten Abfälle durch ein qualifiziertes Entsorgungsunternehmen hat entsorgen lassen, welches seinerseits die novellierten Auflagen für Betreiber von Vorbehandlungsanlagen erfüllen muss.

Mit welchen Sanktionen müssen Betriebe bei Nichteinhaltung rechnen?
Christoph Gombert: Die Vollzugs- und Sanktionspraxis unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Einige Länder haben personell aufgestockt, um dem Thema die notwendige Durchschlagskraft zu verleihen. In jedem Fall müssen Unternehmen bei Nichteinhaltung mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 Euro rechnen, was gerade für kleinere Betriebe existenzgefährdend sein kann. Nicht zu unterschätzen sind auch Eintragungen in das Gewerbezentralregister und ein möglicher Verlust der Reputation. Nur wer sich gesetzeskonform verhält, kann dies vermeiden und – was vor allem zählt: Er leistet seinen Beitrag für mehr Ressourcen- und Klimaschutz.

Herr Gombert, vielen Dank für das Gespräch. (SB)

Verwandte Links

1. Novelle der Gewerbeabfallverordnung: die Eckpunkte
2. BDE-Experte Loschwitz: Jetzt bürokratische Hürden abbauen
3. EBS-Anlage der ALBA Group erfüllt Anforderungen der GewerbeabfallVO
4. Mehr Recycling durch eine neue Gewerbeabfallverordnung?

(Foto: ALBA Group/Amin Akhtar)

Artikel drucken
Passend zum Thema:

Suchbegriff eingeben und mit Enter bestätigen, um zu suchen.