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2. Oktober 2020 | Gastkommentar des Sachverständigenrats für Umweltfragen

SRU: Herstellerverantwortung durch Recyclingabgaben stärken

Abfallpolitische Instrumente wie Erfassungs- und Recyclingquoten allein seien nicht in der Lage, den Primärrohstoffverbrauch zu reduzieren. Um die umweltbelastende Rohstoffgewinnung tatsächlich zu ersetzen, sei ein hochwertiges Recycling unumgänglich. Davon ist der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) überzeugt. Statt jedoch die Qualität von Recyclingrohstoffen nur den bestehenden Marktmechanismen zu überlassen, müsse das Instrument der Herstellerverantwortung mit vorgezogenen Recyclingabgaben eine hochwertige Erfassung und Verwertung finanzieren, fordert der SRU.

Gastbeitrag von Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen, sowie Dr.-Ing. Mechthild Baron und Kristine Sperlich, beide wissenschaftliche Mitarbeiterinnen im SRU. Der Text ist zuerst im Fachmagazin Müll und Abfall, Ausgabe 9-20 erschienen.

Abfallpolitik besteht in Deutschland seit fast 50 Jahren. War zunächst das Ziel, eine geordnete Ablagerung sicherzustellen, wurden mit steigenden Abfallmengen Recycling und Abfallvermeidung in den Zielkanon aufgenommen. Dennoch sind Rohstoffnutzung und Abfallerzeugung in Deutschland nach wie vor hoch; Sekundärrohstoffe substituieren Primärrohstoffe nur zu einem geringen Teil. Mit Blick auf die dadurch verursachten Umweltwirkungen ist dies weder vertretbar noch global skalierbar. Etablierte abfallpolitische Instrumente wie Erfassungs- und Recyclingquoten sowie technische Anforderungen an Anlagen sind nicht in der Lage, den Primärrohstoffinput in unsere Wirtschaft zu reduzieren.

Richtungsweisender European Green Deal

Mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission 2015 appelliert, dass es nicht ausreicht, sich nur auf die Abfallphase zu fokussieren, sondern den gesamten Produktlebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung an – zu berücksichtigen. Dies wurde mit dem European Green Deal und dem Neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft Anfang 2020 fortgeschrieben. Bei diesen richtungsweisenden Initiativen fällt dennoch auf: Sie bleiben programmatisch, legen hinsichtlich des Rohstoffverbrauchs nur unspezifische Ziele fest, und die vorgeschlagenen Instrumente gehen kaum über den „Werkzeugkasten“ der aktuellen Abfallpolitik hinaus. Um Kreislaufwirtschaft zu etablieren, ist es aber notwendig, von der Programmatik zu spezifischen und anspruchsvollen Zielen für die Rohstoffnutzung, die Abfallvermeidung und hochwertiges Recycling zu kommen. Diese müssen klar ökologisch abgeleitet und mit operablen Instrumenten unterlegt werden.

Von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaftshierarchie

Um die Zielrichtung der Kreislaufwirtschaft zu konkretisieren, schlägt der Sachverständigenrat für Umweltfragen eine Erweiterung der Abfallhierarchie zu einer Kreislaufwirtschaftshierarchie vor: Den bestehenden Stufen werden die Verringerung der Stoffströme und die konsequente kreislaufwirtschaftsfähige Gestaltung von Produkten vorgelagert. Diese beiden Stufen haben Auswirkungen auf die nachfolgenden: Wenn wir tatsächlich weniger Produkte anschaffen und genutzte Produkte langlebig, reparierbar und rezyklierbar sind, können Vermeidung, (Vor-bereitung zur) Wiederverwendung und hochwertiges Recycling gelingen.

Zur Umsetzung gilt es, Instrumente zu finden, die effektiv und zielsicher in die Kreislaufwirtschaft führen. Insbesondere sind wirtschaftliche Instrumente notwendig, um Rohstoffnutzung und Konsum durch die Einbeziehung der ökologischen und sozialen Lebenszykluskosten nachhaltig auszurichten. Um ökologische Kostenwahrheit herzustellen, muss bspw. die internationale Zusammenarbeit für die Etablierung von Umwelt- und Sozialstandards für die Rohstoffgewinnung weiter vorangetrieben werden. Um die Langlebigkeit von Produkten zu fördern, sollten Garantie- und Gewährleistungszeiten auf die geplante technische Lebensdauer verlängert werden. Ein wichtiger ökonomischer und symbolischer Anreiz für die Förderung von Reparaturen ist die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturleistungen.

Recyclingabgaben zur Finanzierung einer hochwertiger Verwertung

Um die umweltbelastende Rohstoffgewinnung tatsächlich zu ersetzen, ist ein hochwertiges Recycling unumgänglich. Für die einzelnen Abfallströme ­– z.B. Verpackungen, Altfahrzeuge, Textilien – muss ein Set an materialspezifischen Quoten, Behandlungsanforderungen und Vorgaben zu Outputqualitäten entwi-ckelt werden. Die Umsetzung anspruchsvoller Recyclinganforderungen bedarf aber auch einer adäquaten Finanzierung. Das bereits existierende Instrument der Herstellerverantwortung sollte mit transparenten vorgezogenen Recyclingabgaben eine qualitativ hochwertige, an ökologischen Kriterien ausgerichtete Erfassung und Behandlung finanzieren, statt die konkrete Art der Sammlung sowie Qualität und Einsatz der erzeugten Sekundärrohstoffe nur den bestehenden Marktmechanismen zu überlassen. Ein wichtiges unterstützendes Instrument für die hochwertige Verwertung sind Produkt-Kreislauf-Pässe, die Informationen zur stofflichen Zusammensetzung und Reparatur- und Recyclinganleitungen enthalten.

Die Idee eines Produktpasses wurde inzwischen auch im European Green Deal aufgegriffen, die Notwendigkeit einer umfassenden Produktpolitik im Neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft klargestellt. Die Spirale „mehr-billiger-schneller produzieren, besitzen und ersetzen“ muss verlassen werden, wenn Kreislaufwirtschaft die Umwelt wirklich entlasten soll. Um von der Programmatik zum konkreten Handeln zu kommen, müssen nun spezifische Ziele klar und anspruchsvoll formuliert und der Weg dorthin mit wirksamen Instrumenten ausgestaltet werden. So kann der Weg in die Kreislaufwirtschaft gelingen.

Weitere Informationen zum aktuellen Gutachten des SRU finden Sie hier:
Kurzfassung des Umweltgutachtens
Gutachten Kreislaufwirtschaft: Von der Rhetorik zur Praxis

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(Foto: Aleksandra Suzi/Adobe Stock)

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