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2. März 2021 | BDE: Abfalltrennung auch in kleinen und mittleren Betrieben umsetzen

Gewerbeabfallverordnung: Wachsende Kritik an Vollzugsdefizit

Die Kreislaufwirtschaft im Gewerbebereich kommt nur schleppend in Gang. Dabei sollte die 2017 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) endlich mehr Schwung in das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen bringen – und so das Klima- und Ressourcenschutzpotenzial ausschöpfen. Doch auch dreieinhalb Jahre später ist es um die Umsetzung nicht gut bestellt. Vor allem am mangelnden Vollzug wird Kritik laut.

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungs- sowie Bau- und Abbruchabfällen. Sie verpflichtet Erzeuger*innen und Besitzer*innen dieser Abfälle zur getrennten Erfassung direkt an der Anfallstelle. Die Sammlung von Gemischen ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Auch eine energetische Verwertung ist erst dann zulässig, wenn die Getrennterfassung und die Rückführung in den Stoffkreislauf entweder technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Zum Nachweis müssen Abfallerzeuger*innen ihre gesamte Entsorgungsituation dokumentieren.

Deutsche Umwelthilfe: Lückenhafte Kontrolle

Soweit die Theorie, doch die Praxis bleibt in vielen Fällen weit hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück. Offenbar missachten viele Gewerbetreibende die Pflichten zur Getrenntsammlung – zu Lasten der Umwelt und ordnungsgemäß agierender Wirtschaftsakteure. Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in den einzelnen Bundesländern wirft ein Schlaglicht auf die Schwachstellen der Verordnung. So werden die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung von den Abfallbehörden häufig nur eingeschränkt oder gar nicht überwacht. Oftmals wird nur anlassbezogen kontrolliert, auf quantitative und qualitative Prüfvorgaben verzichtet, oder es findet sogar eine Vorankündigung von Kontrollen statt. Nicht getrennt erfasste Gewerbeabfälle aber müssen aufwendig nachsortiert werden und lassen sich nur schwer recyceln. Im Ergebnis werden immer noch mehr als 90 Prozent der gemischten Gewerbeabfälle verbrannt und gehen so als Rohstoffquelle für immer verloren. „So kann ein wirksamer Vollzug von Umweltgesetzen nicht funktionieren. Wenn wir den Klimawandel bremsen wollen, dann dürfen Gewerbeabfälle nicht länger zusammen mit anderen Abfällen erfasst und verbrannt werden“, sagt die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

DGAW: Erhebliches Vollzugsdefizit

Ein erhebliches Vollzugsdefizit konstatiert auch die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW). Dort wo ein Vollzug stattfinde, konzentriere er sich vorwiegend auf die Entsorger*innen. Diese entsorger*innen-bezogene Vollzugspraxis sei jedoch verfehlt, weil es sich bei der Gewerbeabfallverordnung primär um eine erzeuger*innen-bezogene Verordnung handele und der Vollzug dementsprechend auch bei den Erzeuger*innen stattfinden müsse. Der Gesetzgeber sollte darüber hinaus seinen Fokus – auch im Gewerbeabfallbereich – nicht einseitig auf immer höhere Recyclingquoten legen, sondern vielmehr die Nachfrage nach Rezyklaten stärken. Denn die Erfahrung zeige, dass sich dort, wo eine stabile Nachfrage besteht, auch ein entsprechendes Angebot bildet.

BDE: Schwarze Schafe im Vorteil

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. unterstreicht die Bedeutung eines flächendeckenden Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung: „Gewerbetreibende von Hamburg bis München müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten schon lange üblich ist und sich ebenso in der Großindustrie bewährt hat, auch bei kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben in der Breite umgesetzt wird. Doch rechtliche Regelungen sind nur so gut wie deren Umsetzung in der Praxis“, erklärt BDE-Präsident Peter Kurth. Indem Behörden die Abfalltrennung im gewerblichen Bereich kaum kontrollierten, verschafften sie schwarzen Schafen einen Vorteil, Zudem gebe es nur dann Verlässlichkeit für Investitionen, wenn Gesetze auch vollzogen werden und ihre tatsächliche Wirkung entfalten, so der BDE-Präsident.

Bundesvereinigung Umwelt-Audit: Keine Sanktionen bei Verstößen

Ins gleiche Horn stößt die Bundesvereinigung Umwelt-Audit. In einem offenen Brief wenden sich die im Verband zusammengeschlossenen süddeutschen Betreiber*innen von Aufbereitungsanlagen an die EU-Kommission, das Bundesumweltministerium sowie Vollzugsbehörden in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Darin werfen sie Deutschland Verstöße gegen die EU-Abfallrahmenrichtlinie vor. Es gebe bislang faktisch keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Gewerbeabfallverordnung, „also gibt es für viele auch keinerlei Veranlassung, ihre Abfälle einer stofflichen Verwertung zuzuführen.“ In dem Brandbrief heißt es weiter: „Wir fordern die strikte Umsetzung und Einhaltung des LAGA-Merkblatts M34 (Vollzugshinweise zur Gewerbeabfall-Verordnung); bisher haben wir keine Planungssicherheit aus Sicht der Aufbereitungsanlagen. Jede weitere Investition in Forschung und Entwicklung neuer Technologien und Verfahren ist nicht möglich. Es werden keine neuen Stoffströme entstehen und Sekundärrohstoffe generiert, die als Substitut für Primärrohstoff in den Produktkreislauf einfließen können.“

Umweltverbände: Personelle Kapazitäten in Kontrollbehörden ausbauen

Kritik an der Entsorgungspraxis von Gewerbeabfällen kommt auch von weiteren Umweltverbänden. So stößt sich der Naturschutzbund Deutschland – NABU – insbesondere an den Ausnahmetatbeständen der Verordnung. Für ein besseres Verständnis der Trennpflicht muss der Gesetzgeber genauer definieren, was die Ausnahmegründe „technisch unmöglich“ und „wirtschaftlich unzumutbar“ bedeuten. Die Begriffe müssten möglichst eng gefasst werden, damit die Ausnahmen nicht zur Regel werden und sich Betriebe mit Hinweis auf Mehrkosten der Trennpflicht entziehen. Die Gewerbetreibenden sollten außerdem verpflichtet werden, ihre Ausnahmegründe jährlich elektronisch an die Behörden zu übermitteln. Außerdem müssten die personellen Kapazitäten in den Vollzugs- und Kontrollbehörden der Bundesländer, Städte und Kreise ausgebaut werden und systematische, regelmäßige Kontrollen der Gewerbetreibenden erfolgen.

BMU: Evaluierung soll Fehlentwicklungen aufzeigen

Dass nachgebessert werden muss, hat auch die Politik mittlerweile erkannt. So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) ein Projekt zur Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung angestoßen. Darin sollen die aktuelle Praxis der Abfallerfassung bei den Abfallerzeuger*innen und die Entsorgungswege ermittelt und mögliche Defizite und Fehlentwicklungen benannt werden. Ziel ist es, Handlungsempfehlungen für einen besseren Vollzug sowie eine mögliche Anpassung der Gewerbeabfallverordnung abzuleiten. Das Evaluierungsprojekt ist bis Ende 2022 terminiert. Doch die Zeit drängt. Prognosen zeigen: Würden die Vollzugsbehörden die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen, könnten jährlich 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle zusätzlich der Verbrennung entzogen und recycelt werden. Das entspricht einem Einsparpotenzial von bis zu 2,9 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen pro Jahr. (Susanne Jagenburg)

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(Foto: Irina Fischer – stock.adobe.com)

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