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23. Oktober 2015 |

Kritische Reaktionen zum WertstoffG-Arbeitsentwurf

Das Bundesministerium hat den Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz an die Verbände verschickt. Nun liegen erste Stellungnahmen vor.
Bundesumweltministerium schickt Entwurf an Verbände

Kritische Reaktionen zum WertstoffG-Arbeitsentwurf

23.10.2015 – Nach jahrelangen Vorarbeiten hat das Bundesumweltministerium in dieser Woche den schon vor langer Zeit angekündigten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz vorgelegt. Er soll auf den Eckpunkten basieren, auf die sich die Berichterstatter der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag im Juni 2015 geeinigt hatten. Allerdings zeigt sich schon jetzt, dass weder Politik noch Verbände und Unternehmen mehrheitlich mit dem Entwurf zufrieden sind.

In weiten Teilen bildet der Entwurf die vereinbarten Eckpunkte recht genau ab. So werden anspruchsvolle Recyclingquoten und höhere Erfassungsmengen ebenso festgelegt wie eine Definition für die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen. Schon hier setzt allerdings die Kritik an: Produkte, die schwerer als fünf Kilogramm oder besonders sperrig sind, sollen gar nicht erst unter die Lizenzierungspflicht fallen. Aus Sicht mancher Recyclingunternehmen würden damit gerade jene Produzenten belohnt, die besonders viele Ressourcen verbrauchen und deren Produkte irgendwann große Abfallmengen verursachen. Über die entsprechende Definition wird es in der nächsten Zeit also sicherlich noch eine intensive Diskussion zwischen Recyclingbranche und Politik geben.

Droht die Tonnen-Enteignung?

Die vielleicht umstrittensten Passagen in dem Entwurf sind die Punkte zur Stärkung der Rolle der Kommunen bei der Wertstofferfassung. Hier ist zunächst vorgesehen, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) künftig entscheidenden Einfluss auf die Art des Sammelsystems, die Art und Größe der Sammelbehälter sowie auf den Zeitraum und die Häufigkeit der Behälterleerung haben sollen. Darüber hinaus sollen die örE auch das Recht bekommen, eigene Sammelbehälter anzuschaffen und den privaten Entsorgungsunternehmen gegen ein Entgelt zur Verfügung zu stellen – ein Vorschlag, der von den Privatunternehmen unter dem Stichwort „Tonnen-Enteignung“ vehement abgelehnt wird. Sie warnen davor, dass das Sammelsystem dadurch deutlich teurer für die Verbraucher werden könnte. Dies wird unter anderem in der gemeinsamen Stellungnahme der beiden Entsorgungsunternehmen REMONDIS und ALBA Group deutlich.

Wer sitzt in der Zentralen Stelle?

Doch auch an anderer Stelle gibt es noch Abstimmungsbedarf. Die in dem Entwurf vorgesehene Einrichtung einer Zentralen Stelle zur Organisation und Kontrolle der dualen Systeme wird zwar grundsätzlich von allen Akteuren aus der Recyclingbranche begrüßt. Heftig umstritten ist jedoch die genaue Ausgestaltung sowie die Zusammensetzung der Gremien: Während das Bundesumweltministerium das Kuratorium der Stiftung bislang einzig mit Vertretern der Hersteller besetzen will, verlangt die kommunale Seite einen entscheidenden Einfluss auf die Tätigkeit der Zentralen Stelle. Auch von Seiten des Handels wurde bereits angemerkt, dass man von einer Vertretung im Kuratorium ausgehe und sich eine entsprechende Klarstellung des Hersteller-Begriffs in der Regelung wünsche.

Wie geht es weiter?

Insgesamt muss sich nun zeigen, ob es der Politik gelingt, auf Grundlage des Arbeitsentwurfs einen Kompromiss zwischen der kommunalen und der privaten Seite der Abfallwirtschaft herzustellen. Nun haben zunächst die mit der Thematik befassten Verbände die Möglichkeit, bis zum 12. November 2015 Stellungnahmen beim Bundesumweltministerium einzureichen. Anschließend will dieses dann einen Referentenentwurf erstellen und das parlamentarische Verfahren einleiten. Mit einem Kabinettsbeschluss wird frühestens Anfang 2016 gerechnet.

Weitere Details und Informationen zum aktuellen Arbeitsentwurf finden Sie hier: www.alba.info/wertstoffgesetz (DIS)

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(Foto: Bluedesign/fotolia.com)

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