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7. Dezember 2011 |

WEEE-Novelle: Die Richtung stimmt

Die Neufassung der europäischen Elektroaltgeräte-Richtlinie (sog. WEEE-Richtlinie) könnte Anfang 2012 politisch unter Dach und Fach kommen.
Die Zukunft des Elektronik-Altgeräte-Recyclings

07.12.2011 – Die Neufassung der europäischen Elektroaltgeräte-Richtlinie (sog. WEEE-Richtlinie) könnte Anfang 2012 politisch unter Dach und Fach kommen. Im Gespräch mit recyclingnews erläutert Rechtsanwältin Claudia Schoppen, Partnerin im Essener Büro der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, den aktuellen Stand der Novelle. Die Juristin ist Expertin für Umweltrecht und veröffentlicht unter anderem regelmäßig Fachbeiträge zu rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Elektroaltgeräte.

recyclingnews: Frau Schoppen, was versteht man unter „WEEE“?

Claudia Schoppen: WEEE steht für Waste of Electrical and Electronic Equipment und damit zugleich für eine bedeutende umweltpolitische Herausforderung. Denn die zu entsorgende Menge dieser Elektroaltgeräte nimmt stetig zu. Hier setzt die europäische Richtlinie 2002/96/EG, die so genannte WEEE-Richtlinie, an, die in Deutschland seit 2005 durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt wird und das abfallrechtliche Regime für die Rücknahme und Entsorgung von Elektroschrott festlegt. Beide Regelungen sind in der Rechtspraxis bislang auf ein bestenfalls geteiltes Echo gestoßen.

Das beginnt bereits mit dem Anwendungsbereich. Selbst einem Experten fällt es zum Beispiel schwer, zu bestimmen, ob es sich bei einem Produkt nun um ein Haushaltsgroßgerät oder -kleingerät im Sinne der WEEE-Richtlinie handelt. Das entsorgungspflichtige Unternehmen wird jedoch mit einem hohen Bußgeld belegt, wenn es hier aus der Sicht der Behörden einen Fehler macht. Ich hoffe, dass die derzeit laufende Novelle der WEEE-Richtlinie dazu führt, dass die unklaren Regelungen nachgebessert werden.

recyclingnews: Welchen bisherigen Verlauf hat die WEEE-Novelle genommen?

Claudia Schoppen: Ausgangspunkt der Novelle war, wie in solchen Verfahren üblich, ein Vorschlag der Europäischen Kommission. Dieser liegt bereits wieder drei Jahre zurück. Ähnlich langwierige und zähe Erörterungen waren allerdings schon vor der Verabschiedung der ersten WEEE-Richtlinie zu beobachten. Das Verfahren ist eben streitbehaftet. Auch diesmal zeigten sich von Anfang an rasch voneinander abweichende Vorstellungen der maßgeblichen politischen Akteure. So gelang es nicht, im Vorfeld der ersten Lesung zur WEEE-Novelle Anfang des Jahres eine Einigung zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten zu erreichen. Dadurch wurde die jetzt anstehende zweite Lesung erforderlich. Der Auftakt hierzu erfolgte im Umweltausschuss des EU-Parlaments mit einer Empfehlung des Berichterstatters Karl-Heinz Florenz (CDU).

Nächster Verfahrensschritt ist nun die Abstimmung über den Entwurf des Berichterstatters im Plenum des Europäischen Parlaments, die auf Mitte Januar 2012 terminiert ist. Geplant ist, noch im Vorfeld eine Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten zu erzielen. Gelingt eine Verständigung, könnte die Novelle der WEEE-Richtlinie schon Anfang 2012 politisch abgeschlossen werden (Anmerkung der Redaktion: WEE-Entsorgung rechtssicher und günstig – mit Deutschlands zweitgrößtem Elektronik-Schrott-Recyclingunternehmen ALBA-Electronics Recycling. Weitere Informationen unter www.albagroup.de/weee). Anderenfalls würden ein Vermittlungsverfahren und eine dritte Lesung erforderlich. In jedem Fall gelangt die WEEE-Novelle damit nun in eine entscheidende Phase. Allerdings ist noch vieles sehr strittig.

recyclingnews: Wo sehen Sie die wesentlichen Knackpunkte?

Claudia Schoppen: Da ist zunächst das von der Kommission vorgeschlagene Sammelziel für Altgeräte aus privaten Haushalten. Hierdurch soll Defiziten im Bereich der Sammlung und Erfassung entgegen gewirkt werden, insbesondere dem illegalen Export in Nicht-OECD-Staaten. Die Kommission schlägt eine Quote von 65 Prozent vor, die von den Herstellern zu erfüllen wäre. Zwar sind sich Parlament und Mitgliedstaaten einig, dass nicht die Wirtschaft für die Erfüllung einer solchen Quote einstehen muss, sondern der jeweilige Staat. Streit besteht aber hinsichtlich der Höhe des Sammelziels. Das Parlament stimmte in erster Lesung für eine Mindestquote von 85 Prozent, gemessen an dem Aufkommen an Altgeräten. Die Mitgliedstaaten hingegen befürworten zunächst noch vier Jahre lang das jetzige Sammelziel von vier Kilogramm pro Einwohner beizubehalten. Anschließend soll eine Mindestquote von 45 Prozent, später 65 Prozent gelten, aber bezogen auf Neugeräte.

Diskussionsbedarf besteht außerdem noch hinsichtlich des künftigen Geltungsbereichs der WEEE-Richtlinie. Das EU-Parlament befürwortet einen frühen Übergang zu einem so genannten offenen Geltungsbereich, der dann grundsätzlich sämtliche Arten von Elektrogeräten miteinbezieht. Die eingangs erwähnte Frage nach Haushaltsgroß- oder Haushaltskleingeräten würde sich dann so nicht mehr stellen. Die EU-Mitgliedstaaten hingegen wollen erst sechs Jahre nach Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zu einem offenen Geltungsbereich wechseln. Bis dahin soll der alte abschließende Katalog von zehn Gerätekategorien gelten.

Weitere Differenzen sehe ich im Hinblick auf das Ziel des EU-Parlaments, den bürokratischen Aufwand für die Hersteller zu vereinfachen. Derzeit muss sich ein europaweit tätiges Unternehmen in jedem Mitgliedstaat mit den dort geltenden eigenen Regelungen vertraut machen und diese beachten. Zum Teil gelten in demselben Staat sogar unterschiedliche Regime zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie, wie etwa in Belgien. Diese Markthindernisse sollen beseitigt werden. Die Mitgliedstaaten verhalten sich solchen Ansätzen gegenüber jedoch eher reserviert.

Auch im Hinblick auf die Absicht des Parlaments, den Handel zur Rücknahme von sehr kleinen Elektroaltgeräten zu verpflichten, weichen die Positionen voneinander ab. Das Parlament ist dafür, eine solche verpflichtende Rücknahme ohne Kaufverpflichtung einzuführen und denkt dabei etwa an die Rückführung von Glühlampen. Betroffen wären Einzel- und Versandhandel mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, die Neugeräte gleicher Art anbieten.

recyclingnews: Und was wird aus der so genannten geteilten Produktverantwortung, die hier in Deutschland der Aufgabenverteilung zwischen Wirtschaft und kommunalen Wertstoffhöfen bei der Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten zugrunde liegt?

Claudia Schoppen: Die Finanzierungsverantwortung der Hersteller wird in diesem Fall wahrscheinlich auch weiterhin erst an der kommunalen Sammelstelle beginnen, Rücknahme und Sammlung müssen daher die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bezahlen, nicht die Hersteller. Deutschland wird so an dem Modell der „geteilten Produktverantwortung“ zwischen Wirtschaft und Kommunen festhalten können. Hierfür hat sich die Bundesregierung im bisherigen Verfahren auch mit Nachdruck eingesetzt.

recyclingnews: Ihr Zwischenfazit zur WEEE-Novelle?

Claudia Schoppen: Im Großen und Ganzen sind die bislang absehbaren Ansätze zur Novelle der WEEE-Richtlinie geeignet, zumindest eine schrittweise Verbesserung des Rechtsrahmens herbeizuführen. Besonders begrüßenswert finde ich das Bemühen um eine Präzisierung und Harmonisierung des Anwendungsbereichs und der Begriffsbestimmungen. Auch ist zu hoffen, dass sich das Europäische Parlament bei seinen Bestrebungen um eine europaweite Annäherung der bürokratischen Pflichten weitgehend durchsetzt. Die Richtung stimmt also, die Ausgestaltung im Einzelnen freilich bleibt noch abzuwarten.

Foto: Huguette Roe / istockphoto.com

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