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12. Dezember 2013 |

Koalitionsvertrag: Kein großer Wurf für Recyclingbranche

Für die deutsche Recyclingwirtschaft bringt der Koalitionsvertrag Licht und Schatten.
Große Koalition

12.12.2013 – Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben; nun haben die SPD-Mitglieder das letzte Wort. Bei erfolgter Zustimmung liegt es am Gesetzgeber, die Zielvorgaben und Absichtserklärungen des Vertrags in konkrete Gesetze umzusetzen. Aus Sicht der privaten Recyclingwirtschaft gibt es hier einiges zu tun, da der Vertrag bislang kaum Aufbruchsstimmung zu erkennen lässt. Die branchenrelevanten Inhalte des Koalitionsvertrages fasst recyclingnews zusammen.

Deutliche Unterschiede am Start: Zu Beginn der Verhandlungen in der Koalitions-Arbeitsgruppe „Umwelt und Landwirtschaft“ waren die Positionen der künftigen Koalitionspartner noch weit voneinander entfernt. Während die Union etwa bei der Frage der einheitlichen Wertstofferfassung private und kommunale Entsorger gleichermaßen einbinden wollte, legten die Vertreter der SPD ein Positionspapier auf den Tisch, das in knappen Stichpunkten für diese Aufgabe eine rein kommunale Zuständigkeit im Rahmen der Daseinsvorsorge vorsah. Die Kommunen sollten dabei die Entscheidungshoheit darüber haben, ob die Sammlung jeweils eigenen oder privaten Unternehmen übertragen wird. Diese und andere Forderungen in Richtung einer Rekommunalisierung haben sich schließlich nicht durchgesetzt. Am Ende wurden die Fragen der Systemträgerschaft und Zuständigkeiten weitgehend offen gelassen. Es bleibt somit der Gesetzgebung in den nächstern Jahren vorbehalten, Antworten auf diese Fragen zu geben.

Ausweitung der Recyclingverantwortung für Verpackungen

Einige Lichtblicke für die Recyclingbranche finden sich durchaus im neuen Vertrag: So soll sich die Poilitik in der Sekundärrohstoff-Wirtschaft an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausrichten, beim Recycling soll fairer Wettbewerb um die effizienteste und kostengünstigste Lösung herrschen und die bestehende Recyclingverantwortung für Verpackungen soll ausgeweitet werden. Auch wurden von den Koalitionspartnern ausdrücklich anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung als Eckpunkte der Kreislaufwirtschaft bestimmt.

An anderer Stelle jedoch ist das Bild weniger klar: Enthielt ein Zwischenstand des Koalitionspapiers noch das explizite Ziel, ein Wertstoffgesetz zu erlassen, so findet sich im fertigen Vertrag nur noch die Absicht, rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung zu schaffen. Damit bleibt unklar, ob ein neues Gesetz geschrieben werden, oder ob möglicherweise die geltende Verpackungsverordnung im Sinne einer gemeinsamen Wertstofferfassung weiterentwickelt werden soll. Gut möglich, dass die Politik nach dem jahrelangen Tauziehen um das Wie und Ob eines Wertstoffgesetzes Abstand von dieser Idee nimmt, zumal einflußreiche Stimmen aus der Privatwirtschaft sowie auch der Verband kommunaler Unternehmen sich mittlerweile deutlich gegen ein solches Gesetz ausgesprochen haben. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Wirklichkeit die Gesetzgebung hier längst überholt hat: Schon rund 15 Millionen Bürger in Deutschland nutzen eine erweiterte Wertstofferfassung wie die Wertstofftonne, Tendenz weiter steigend. Auch mit den geltenden Rahmenbedingungen kann dieses Ziel also erreicht werden, wenn Kommunen und private Entsorger miteinander kooperieren.

Altbekanntes und Leerstellen im Vertrag

Wenig Überraschendes ist im Vertrag zum Elektrogesetz festgehalten: Die Altgeräterichtlinie soll zügig umgesetzt werden, wobei eine Erhöhung der Sammelmengen von Elektro- und Elektronikschrott und ein Ausbau der Rücknahmesysteme erreicht werden soll. Die Umsetzung von europäischem Recht ist verpflichtend und wird von Elektroindustrie und Handel daher schon seit längerem erwartet. Die Vorarbeiten dazu haben im Bundesumweltministerium längst begonnen, mit einem Referentenentwurf ist möglicherweise Anfang 2014 zu rechnen.

Auffällig ist jedoch, zu welchen Themen der Koalitionsvertrag nichts sagt: Kein Wort zur Gewerbeabfallverordnung, kein Wort zu der 6. Novelle der Verpackungsverordnung. Dabei ist im politischen Berlin längst bekannt, dass das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Umweltbundesamt einen ersten Entwurf zur Novellierung der Gewerbeabfallverordnung schon weitgehend fertiggestellt hat. Man warte, so war aus dem Ministerium zu vernehmen, nur noch auf die Ernennung des Umweltministers, dann können man die Novelle auch offiziell auf die Tagesordnung setzen. Bei der 6. Novelle der Verpackungsverordnung hingegen will man sich im Ministerium zunächst auf die reine Umsetzung der europäischen Vorgaben beschränken und abwarten, was für Änderungsvorschläge von Seiten der Länder im Bundesrat eine Mehrheit erhalten. Sympathien für die Schließung von Lücken bei der Eigenrücknahme und den Branchenlösungen ließ das Ministerium jedoch bereits erkennen.

Besondere Ausgleichsregelung im EEG

Ein Weckruf für die Recyclingbranche erfolgte im Rahmen der Koalitionsverhandlungen noch von ganz anderer Seite: Unter den Teilnehmern der Arbeitsgruppe Energie kursierte zwischenzeitlich ein Papier, das zwar von der Arbeitsebene des Bundesumweltministeriums geschrieben wurde, nach Darstellung von Minister Altmaier jedoch nicht seine eigene Meinung repräsentierte. Gleichwohl birgt dieses Papier Sprengstoff: Neben einigen anderen Branchen wird die Herausnahme der gesamten Recyclingbranche aus der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG empfohlen. Dies beträfe insbesondere die Recyklat-Herstellung, doch auch angestrebten Erleichterungen bei der EEG-Umlage etwa für MPS-Anlagen würden damit eine Absage erteilt. Das Papier verschwand zunächst in der Schublade, könnte aber bei der angekündigten EEG-Reform im nächsten Jahr möglicherweise wieder herausgeholt werden. (DIS)

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(Foto: Mellimage/fotolia.com)

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