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18. Dezember 2014 | Duale Systeme: Mengenmeldungen Q1 2015

Mut zum Vollzug

Erfolgsmodell auf dem Prüfstand: Bis Montag mussten die zehn dualen Systeme ihre lizenzierten Verpackungsmengen für das 1. Quartal 2015 anmelden. Das geprüfte Ergebnis liegt voraussichtlich Ende Januar vor – und wird mit Spannung erwartet. Zuletzt waren die Mengen stark zurückgegangen und das gesamte System in Ungleichgewicht geraten. Kann die 7. Novelle der Verpackungsverordnung für Rechtssicherheit sorgen und die Schlupflöcher schließen? Branchenkenner sind sich einig: Es braucht Geduld, konsequenten Vollzug – und gesicherten Wettbewerb.

Am 1. Januar 2015 tritt die 7. Novelle der VerpackV final in Kraft. Bereits im Oktober wurde in einem ersten Schritt die Option „Eigenrücknahme“ ersatzlos gestrichen – also die Möglichkeit, Verpackungen noch an der Verkaufsstelle wieder zurückzunehmen. Die Anpassung war überfällig: In den vergangenen Jahren wurden immer größere Verpackungsmengen über die dualen Systeme entsorgt, die dafür geleisteten Entgelte jedoch als Eigenrücknahme zurückgefordert.

Der nächste Schritt folgt im Januar: Ab dann wird auch die so genannte „Branchenlösung“, also die branchenbezogene Erfassung von Verpackungen, stärker reglementiert, um eine unrechtmäßige Befreiung von der Lizenzierungspflicht zu verhindern. Nur noch in genau dokumentierten Fällen, unter Nennung des betroffenen Herstellers und der adressgenauen Kundendokumentation inklusive Nachweis der jeweiligen Mengen, sind diese Ausnahmen möglich. Wenn die Änderungen der 7. Novelle der VerpackV vollumfänglich greifen, müssten künftig etwa rund 1,5 Millionen Tonnen Verpackungen lizenziert werden.

Wird die novellierte VerpackV das erhoffte Resultat liefern? recyclingnews hat bei Branchen-Experten nachgefragt.

Dr. Thomas Gebhart, Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU):
Mit der 7. Novelle der Verpackungsverordnung wurden Schwachstellen behoben, die zu akuten Schwierigkeiten bei der Entsorgung von Verpackungen geführt hatten. Vor allem soll eine bessere Kontrolle der Mengenströme der Verpackungen erreicht werden. Die konkreten Auswirkungen bleiben abzuwarten. Das bewährte System der privatwirtschaftlich organisierten Verpackungsentsorgung soll auch in Zukunft erfolgreich fortgesetzt werden.

Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer INTERSEROH Dienstleistungs GmbH:
Wie bei allen Neuregelungen braucht es Zeit, bis die Umsetzung reibungslos funktioniert. Was Industrie, Handel und Politik jetzt benötigen, ist keine erneute Debatte um eine kommunale Vergabe-Hoheit, sondern ein konsequenter Vollzug der bestehenden Regeln zur Reduktion der Kosten für alle Marktbeteiligten.

Stephan Rabl, Geschäftsführer Umweltausschuss des Handelsverbandes Deutschland HDE:
Der Handel sieht in der 7. Novelle einen ersten Schritt zur Stabilisierung des privatwirtschaftlichen Systems. Dieser wird jedoch nicht ausreichen, um die in 2014 auf einen Tiefststand gefallene duale Menge deutlich und dauerhaft zu steigern. Ziel muss es aus Sicht des HDE deshalb dringend sein, die Verpackungsverordnung zeitnah zugunsten eines Wertstoffgesetzes abzulösen und damit alle Missbrauchsmöglichkeiten und Schlupflöcher zu schließen. Denn nur eine gesetzliche Regelung kann dauerhaft Transparenz, fairen Wettbewerb, Kontrolle und Vollzug sicherstellen. Aus diesem Grund ist der Handel auch bereit, die hierzu aus unserer Sicht notwendige beliehene Zentrale Stelle mitaufzubauen und als ihr Träger dauerhaft Verantwortung zu übernehmen.

Dr. Dominik Klepper, Leiter Nachhaltigkeit Markenverband:
Das zurückliegende Jahr hat die Schwachstellen der Verpackungsverordnung schonungslos offengelegt. Deshalb hat die Markenwirtschaft als Lizenznehmer und Auftraggeber der dualen Systeme die Novellierung der Verpackungsverordnung zum Schließen der wesentlichen Schlupflöcher unterstützt. Wir erwarten, dass sich die Lizenzehrlichkeit nun signifikant erhöht und die dualen Systeme zu ihren Kernaufgaben zurückkehren.

Wir brauchen nun zeitnah ein Wertstoffgesetz, das eine Zentrale Stelle mit hoheitlichen Befugnissen auf den Weg bringt. Notwendig ist dabei ein breites Plädoyer für den Erhalt des Wettbewerbsprinzips. Forderungen, kommunalen Entsorgungsträgern die Organisationshoheit für die haushaltsnahe Sammlung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen zu übertragen, ist eine Absage zu erteilen. Nur fairer Wettbewerb – gewährleistet durch die dualen Systeme – garantiert ein ökonomisch effizientes Sammel- und Recyclingsystem mit bedeutenden Effekten für den Ressourcenschutz sowie den Ausbau des wichtigen Marktes für Sekundärrohstoffe.

Die VerpackV im Schnell-Check

  • Im Rahmen der VerpackV ist die Recyclingquote für Verpackungen in Deutschland mit 73 Prozent auf den weltweit höchsten Wert gestiegen.
  • Zugleich sind die Kosten für die haushaltsnahe Verpackungserfassung und -verwertung von ursprünglich über vier Milliarden D-Mark (bzw. ca. zwei Milliarden Euro) auf unter eine Milliarde Euro gesunken.
  • Auf Anfrage der Grünen erklärte die Bundesregierung kürzlich, dass mit den dualen Systemen „eine im Wesentlichen gut funktionierende und auch international anerkannte Entsorgungslogistik aufgebaut wurde“.
  • Auch die Monopolkommission ist der Ansicht, die wettbewerblichen Strukturen der Verpackungsentsorgung haben sich bewährt und sollten zugunsten der Verbraucher bestehen bleiben. Ein „Rückfall in Monopolzeiten“ dürfe nicht stattfinden. (KR)

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