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9. Januar 2018 | Chemikalienexperte Dr. Thomas Berbner im Interview

EU-Chemikalienverordnung REACH: seine Pflichten kennen

Am 31. Mai 2018 ist Stichtag. Dann läuft die letzte Registrierfrist für gehandelte chemische Stoffe gemäß der EU-Verordnung REACH ab. Ziel der Verordnung ist es, Transparenz über alle europaweit vertriebenen Chemikalien zu schaffen – und ihren sicheren Gebrauch zu ermöglichen. Welche Regeln müssen Hersteller und Händler nun beachten? Interseroh und Dr. Knoell Consult bieten seit 2016 einen Service zur Umsetzung von REACH an. Dr. Thomas Berbner, Spezialist für Industriechemikalien und Produktsicherheit bei Knoell, erklärt im Interview, warum generell jedes Unternehmen von der Verordnung betroffen ist und sich über seine Pflichten informieren sollte.

Herr Dr. Berbner, der Umweltdienstleister Interseroh hat zusammen mit Dr. Knoell Consult eine REACH-Beratung für Unternehmen entwickelt. Sie zielt darauf ab, alle Fragen zur Umsetzung der EU-Chemikalienverordnung zu beantworten. Für wen ist diese Beratung besonders relevant?
Thomas Berbner: Viele gehen davon aus, dass nur die Firmen von REACH betroffen sind, die chemische Stoffe herstellen. Das stimmt jedoch nicht. Die Europäische Chemikalienverordnung gilt gleichermaßen für verarbeitete Chemikalien, wie sie etwa in Kunststoffen, Lederwaren, Kleidungsstücken oder Elektrogeräten zu finden sind – und entsprechend auch für die damit handelnden Firmen.

Oftmals wird zudem davon ausgegangen, dass sich REACH nur auf die Registrierung bestimmter Stoffe bezieht. Zwar ist die Registrierung sicherlich der Teil, der den größten Aufwand von der chemischen Industrie erfordert – aber auch nachfolgende Aspekte wie die Bewertung oder Beschränkung der Verwendung von Chemikalien erfordern die Aufmerksamkeit der Unternehmen. Dies gilt für alle Unternehmen, die Produkte auf den Markt bringen, die aus chemischen Stoffen hergestellt wurden. REACH steht nicht umsonst für Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorisation) und Beschränkung (Restriction) chemischer Stoffe.

Deshalb muss sich jedes Unternehmen genau informieren, welche Stoffe in seinen Produkten vorkommen und welche Pflichten es nach REACH zu erfüllen hat. Und deshalb ist für jedes Unternehmen die Beratung relevant, die wir gemeinsam mit Interseroh anbieten. Der wichtigste Punkt ist, Transparenz entlang der Lieferkette zu schaffen. Die Verordnung verpflichtet jedes Mitglied der EU-weiten Lieferkette dazu, über bestimmte Stoffe in seinen Produkten Buch zu führen – egal ob Hersteller, Importeur oder Händler.

Mit Blick auf den Stichtag am 31. Mai wollen wir dafür sorgen, dass Unternehmen möglichst vor diesem Termin ihre Rolle unter REACH kennen. Deshalb bieten wir seit 2016 die REACH-Beratung für Unternehmen an. Wichtige Fragen beantworten wir zudem in speziellen REACH-Schulungen. Grundlegende Informationen finden Interessierte auch in unserem Webinar „Basiswissen zur europäischen Chemikalienverordnung REACH“, das bei Youtube abrufbar ist.

Auf welche Stoffe müssen Unternehmen in ihren Produkten besonders achten?
Thomas Berbner: Mit REACH wurde eine Liste mit Stoffen angelegt, die so genannte Kandidatenliste. Darin sind aktuell 181 besonders besorgniserregende Stoffe gelistet, für die unter REACH bestimmte Regeln gelten. Besonders besorgniserregende Stoffe zeichnen sich generell dadurch aus, dass sie krebserregend, mutagen oder reprotoxisch sind oder sich in der Umwelt nicht abbauen bzw. sich im Körper anreichern.

Auch wenn die Aufnahme eines Stoffes in diese Liste noch keine direkten wirtschaftlichen Konsequenzen nach sich zieht, so müssen doch einige Dinge beachtet werden. Wenn einer dieser 181 Kandidatenstoffe in einem Produktbestandteil steckt, und zwar zu einer Konzentration größer 0,1 Gewichtsprozent, dann gelten nach REACH Pflichten zur Meldung der Verwendung an die Europäische Chemikalienagentur und zur Kommunikation entlang der Lieferkette.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass die meisten Produkte aus mehreren Erzeugnissen zusammengesetzt sind. Schon ein Camping-Klapptisch kann aus drei oder mehr Erzeugnissen bestehen – einer Kunststoffplatte, einem Metallgestell, Schrauben und weiteren Bauteilen. Für jedes einzelne Erzeugnis gilt die 0,1-Prozent-Regel für Kandidatenstoffe.

Die Kandidatenliste kann außerdem als Auftakt zu weiterführenden Aktionen bezüglich der gelisteten Stoffe dienen. Ziel von REACH ist es letztlich, diese besonders besorgniserregenden Stoffe aus dem Markt zu entfernen. Daher kann die Verwendung dieser Chemikalien einem Zulassungsverfahren unterworfen werden. Ohne Zulassung darf der Stoff dann nicht mehr verwendet werden.

Ein weiterer Ansatz zur Abwehr von Gefahren für Mensch und Umwelt durch chemische Stoffe ist unter REACH über die Beschränkung von Stoffen gegeben, bei denen das Risiko nicht beherrscht werden kann. Dies trifft beispielsweise auf das Chrom VI zu. Dieses gilt als krebserregend und mutagen sowie als Sensibilisierer für Haut und Atmungsorgane, ferner wird es als persistent, bioakkumulierend und toxisch in der Umwelt eingestuft. Ein Ledergürtel beispielsweise, der mehr als drei Milligramm Chrom VI pro Kilogramm Leder enthält, darf im europäischen Wirtschaftsraum nicht vertrieben werden.

Maßnahmen wie diese dienen vor allem dem Verbraucherschutz. Erhalten Konsumenten künftig automatisch Informationen über Kandidatenstoffe?
Thomas Berbner: Nicht automatisch. Aber Verbraucher haben das Recht, beim Händler nachzufragen, ob in einem Produkt ein Kandidatenstoff, also ein gelisteter besonders besorgniserregender Stoff, größer 0,1 Prozent enthalten ist. Falls das der Fall ist, muss der Händler dem Verbraucher innerhalb von 45 Tagen Auskunft erteilen. Falls nicht, besteht keine Auskunftspflicht. Wir empfehlen allerdings jedem Unternehmen, in jedem Fall Auskunft zu geben. Das stärkt letztlich auch das Verbrauchervertrauen.

Ich möchte hinzufügen, dass es bei solchen Maßnahmen nicht nur um Verbraucherschutz geht, sondern auch um den Schutz der gesamten Lieferkette, Mensch und Umwelt.

Mit welchen Konsequenzen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie sich nicht mit REACH befassen?
Thomas Berbner: Leider ist unsere Wahrnehmung zur Zeit noch, dass sich vorwiegend Unternehmen, die chemische Stoffe oder chemische Produkte wie Farben oder Reinigungsmittel vertreiben, mit REACH beschäftigen. Die Anwesenheit von besonders besorgniserregenden Stoffen in Produkten betrifft aber jeden Betrieb, der ein Produkt vertreibt, das aus Chemikalien hergestellt wurde. Und das sind letztlich fast alle Unternehmen, die Produkte verkaufen. Also auch Discounter, Baumärkte, Elektrohandel und so weiter. Sie möchten wir in der Beratung besonders sensibilisieren.

Die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen REACH variieren. Sie werden in Deutschland von der Chemikaliensanktionsverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung im Detail geregelt. Generell gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Wenn die Vollzugsbehörden einen nicht deklarierten Kandidatenstoff in einer zu hohen Konzentration vorfinden, so haftet immer derjenige, der das Produkt vertrieben hat. Im schlimmsten Fall droht ein Marktverbot des Produkts.

Zwar stammen viele Produkte ursprünglich aus dem nicht-europäischen Ausland, sodass beim Import oft keine Informationen über die Inhaltsstoffe vorliegen – schließlich gilt REACH ja nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Dennoch liegt die volle Verantwortung beim Importeur.

Dass die Konsequenzen drastisch sein können, zeigt die so genannte Rapex-Liste. Sie listet wöchentlich Produkte auf, die gegen diverse europäische Verordnungen (darunter auch REACH), Richtlinien oder Standards verstoßen haben. Eine der ergriffenen Maßnahmen kann ein Rückruf des Produkts sein und dies ist immer eine unschöne Sache. Nicht nur, weil sie viel kostet, sondern auch, weil sie die Marke schädigt. Und ein Image-Schaden kann ein ganzes Unternehmen in die Knie zwingen. Deshalb plädieren wir dafür, die Pflichten nach REACH ernst zu nehmen und sich gut zu informieren.

Wie kann ein Importeur ohne Angaben des Herstellers sichergehen, dass keine Kandidatenstoffe in seinem Produkt stecken?
Thomas Berbner: Letzte Sicherheit kann nur eine Laboranalyse des Produkts geben. Doch die ist nur in den wenigsten Fällen notwendig und sehr kostspielig. Meist genügt es, sich das Portfolio, die Produkte und natürlich die Lieferkette genau anzusehen. Das übernehmen wir im Rahmen der Beratung in Kooperation mit Interseroh.

Dabei stellen wir folgende Fragen in den Vordergrund: Welche Rolle spielt das Unternehmen unter REACH? Und welche Pflichten ergeben sich daraus? Basierend auf unserer Analyse geben wir dann Hilfestellungen und Empfehlungen. Wer gemäß der „Due Diligence“ seine Sorgfaltspflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt und dabei auf Verhältnismäßigkeit achtet, ist meist gut aufgestellt.

Wenn Sie die Entwicklung seit Einführung von REACH betrachten, wie bewerten Sie die EU-Chemikalienverordnung – ist sie sinnvoll oder überflüssig?
Thomas Berbner: Ich halte sie für absolut sinnvoll. Vor REACH gab es ein Sammelsurium an nationalen Regelungen, die jedoch nie den kompletten Stoffkreislauf abgedeckt haben. Mit REACH wird nun erstmals erfasst, was mit chemischen Stoffen innerhalb Europas von der Herstellung bis zur Entsorgung passiert.

Anders gesagt: Ab dem 1. Juni 2018 wissen wir zumindest in der Theorie genau, welche Stoffe innerhalb Europas gehandelt werden und was mit ihnen geschieht. Auf dieser Datenbasis können künftig Strategien aufsetzen, die zum Ziel haben, besonders schädliche Stoffe aus dem Markt zu eliminieren.

Im Idealfall kann REACH Hersteller dazu anspornen, ungefährliche Alternativen zu den Kandidatenstoffen in ihren Produkten zu verwenden. Ein solcher Effekt wäre sehr wünschenswert, führt er doch näher zu den Hauptzielen von REACH: die Steigerung des Schutzes von Mensch und Umwelt. Aus meiner Sicht ist REACH deshalb im Juni noch nicht zu Ende, sondern läuft eigentlich dann erst richtig an.

Herr Dr. Berbner, vielen Dank für das Gespräch. (KR)

Verwandte Links

1. Registrierungspflicht 2018: REACH fachgerecht umsetzen
2. Interseroh und Dr. Knoell Consult starten REACH-Beratung
3. Video: Warum jedes Unternehmen REACH kennen sollte

(Foto: semion/fotolia.com)

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