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23. März 2022 | Batterierecycling

EU-Batterieverordnung: Neue Regeln für mehr Nachhaltigkeit

Ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft: Am 17. März 2022 haben die europäischen Umweltminister*innen in Brüssel einstimmig die Ratsposition zur EU-Batterieverordnung verabschiedet. Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen. Unter anderem einigte sich der Umweltrat auf Rezyklateinsatzquoten ab 2031 – die von Entsorgungsverbänden geforderte Pfand-Regelung blieb allerdings aus.

Sie gelten als zentrale Bausteine der Energiewende: Batterien sind unverzichtbar unter anderem für den Ausbau der Elektromobilität und die verstärkte Nutzung von Solarkraft. Doch für ihre Herstellung werden wertvolle Rohstoffe verbraucht, und auch die Entsorgung wirft aufgrund der enthaltenen Schadstoffe immer wieder Fragen auf. Nach langen Diskussionen soll die neue EU-Batterieverordnung nun endlich den Rahmen für einen umweltgerechten Einsatz der Energiespeicher schaffen. „Was gut für den Klimaschutz ist, darf nicht zu mehr Raubbau an der Natur und Schäden in der Umwelt führen“, sagte die deutsche Bundesumweltministerin Steffi Lemke anlässlich der Einigung im EU-Umweltrat. „In der EU wollen wir Batterien künftig so nachhaltig wie möglich produzieren, lange nutzen und übers Recycling im Kreislauf weiterführen.“

Die gesamte Wertschöpfungskette im Blick

Aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stellt die Batterieverordnung eine wegweisende Neuerung für den EU-Binnenmarkt dar, weil sie erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Fokus nimmt. So soll etwa der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge (Traktionsbatterien) und Industriebatterien ausgewiesen werden. Ab 2031 sieht die neue Batterieverordnung zudem eine Rezyklateinsatzquote für Traktions- und Industriebatterien vor. Die Verordnung stellt außerdem Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Batterien; die EU-Partner wollen sicherstellen, dass zum Beispiel Batterien von E-Bikes grundsätzlich austauschbar sind. Die Sammelquoten steigen nach dem Willen der Politiker*innen sukzessive auf 70 Prozent für Gerätebatterien und 54 Prozent für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT). Neu ist auch die Regulierung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette, um einen nachhaltigeren Umgang mit Rohstoffen sicherzustellen. Ein Digitaler Produktpass soll hier für mehr Transparenz im Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien sorgen.

Entsorgungswirtschaft drängt weiter auf Pfandregelung

Die Entsorgungswirtschaft sieht in der Position des EU-Umweltrats eine gute Grundlage für die abschließenden Verhandlungen. Allerdings kritisiert der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE), dass sich der Rat nicht auf ein Votum zum Batteriepfand verständigt hat. „Die Festlegung von Mindestrezyklatanteilen in Batterien ist die erste Regelung außerhalb des PET-Kunststoffbereichs. Damit setzt der Rat Maßstäbe“, so BDE-Präsident Peter Kurth. „Umso bedauerlicher ist es, dass er in Sachen Batteriepfand die Courage verliert und entsprechende Pläne nicht unterstützt.“ Ein Pfand schaffe nicht nur die Voraussetzung, Batterierohstoffe gut im Kreislauf zu halten, sondern minimiere auch die Brandgefahr durch falsch entsorgte Batterien. Es bleibt abzuwarten, wie das kommende Trilogverfahren verläuft, in dem zeitnah eine finale Einigung zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission erzielt werden soll. Danach wird die Batterieverordnung die bisherige Batterie-Richtlinie der EU von 2006 ersetzen und – anders als verabschiedete EU-Richtlinien, die noch von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen – unmittelbar in Kraft treten. (Karin Thissen)

(Quelle: BMUV)

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