App-Download

Die recyclingnews-App gibt es zum kostenlosen Download im iOS-App-Store und im Google-Play-Store. So verpassen Sie nichts mehr.

     

Newsletter bestellen

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

 

Newsletter abbestellen

Hier können Sie den Newsletter abbestellen. Geben Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie bisher als Empfänger registriert waren.

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

24. August 2021 | Nachgefragt: EU-Batterieverordnung im Fokus

E-Mobilität: Batterierecycling ist ein Schlüssel zum Erfolg

Ein unhaltbarer Zustand: Gut die Hälfte aller in Verkehr gebrachter Gerätebatterien werden derzeit nicht von Sammelsystemen erfasst und einem sachgerechten Recycling zugeführt. Vor allem falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus bergen hohe Risiken. Nachdem das deutsche Batteriegesetz kaum Ansätze zur Problemlösung aufweist, ruhen alle Erwartungen auf der neuen EU-Batterieverordnung. Hat der vorliegende Entwurf das Zeug, die Kreislaufwirtschaft bei Batterien in Gang zu bringen und so die Ökobilanz der verwendeten Energiespeicher nachhaltig zu verbessern? recyclingnews hat beim BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. nachgefragt.

Gastbeitrag von Dipl.-Ing. Sandra Giern, beim BDE zuständig für den Bereich Abfallbehandlung, Logistik und Sonderabfallwirtschaft

Deutschland erfüllt seit fünf Jahren die von der EU vorgegebene Sammelquote für Gerätebatterien von 45 Prozent der in Verkehr gebrachten Mengen. Mit der Novelle des Batteriegesetzes im Jahr 2020 gilt nun eine Quote von 50 Prozent. Das heißt aber auch, dass 50 Prozent der Gerätebatterien nicht erfasst oder nicht den richtigen Weg der Entsorgung gehen. Dabei stellen insbesondere falsch entsorgte Lithium-Ionen-Systeme eine hohe Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Aktuell müssen wir leider feststellen, dass eine Vielzahl der in Verkehr gebrachten und am Ende des Lebenszyklus angelangten Lithiumbatterien und -akkumulatoren nicht dem sachgerechten Recycling zugeführt und wichtige Recyclingrohstoffe daraufhin dem Kreislauf entzogen wird.

Steigende Gefahr durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Batterien

Aufgrund der steigenden Verbrauchsmengen – im Jahr 2019 wurden nahezu 13.000 Tonnen wieder aufladbare Lithiumbatterien in Verkehr gebracht – steigen zeitversetzt auch die Mengen in der Entsorgung und die Problemfälle häufen sich. Wöchentlich haben wir in Deutschland Brandereignisse in Sortieranlagen der LVP-Sammlung, der Gewerbeabfallaufbereitung oder der Behandlung anderer Stoffströme zu vermelden. Damit verbunden sind nur hohe Risiken für die Mitarbeiter*innen, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden für die betroffenen Unternehmen. Brandereignisse schwächen die komplette Kreislaufwirtschaft, da Kapazitäten an notwendigen Aufbereitungs- und Behandlungsanlagen reduziert werden.

EU-Verordnung muss Regelungslücke schließen

Die Branche braucht daher dringend ein schnell greifendes Maßnahmenpaket, welches mit den Novellierungen von Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie Batteriegesetz national nicht bewerkstelligt wurde. In Zukunft muss aber ein fachgerechter Umgang insbesondere mit Lithiumbatterien und -akkumulatoren von der Produktion bis zum Recycling sichergestellt sein. Grundsätzlich begrüßt der BDE daher, dass die Europäische Kommission die Überarbeitung der Batterierichtlinie angegangen ist und im Dezember 2020 den Entwurf einer Batterieverordnung vorgelegt hat. Für die Branche und die Mitgliedsfirmen des BDE sind die nachfolgend dargestellten Inhalte der geplanten Verordnung und deren Ausgestaltung besonders relevant.

Mit der vorgeschlagenen neuen Definition der Gerätebatterien in Artikel 2 sollen nun auch E-Bike-Akkus einbezogen werden. Dies ist sehr sinnvoll, sorgen doch diese Batterietypen regelmäßig für Verwirrungen in der Praxis, weil eine Zuordnung zu den Gerätebatterien oder Industriebatterien in der Praxis nicht immer nachvollziehbar ist. Die zur Differenzierung von der Kommission vorgeschlagene Gewichtsgrenze von 5 Kilogramm ist ggf. nicht geeignet, um sämtliche Akkus „leichter Transportmittel“ („light means of transport“) zu erfassen, von daher wäre eine genauere und in der Praxis anwendbare Definition wünschenswert.

E-Scooter nur mit wechselbaren Akkus zulassen

Weiterhin wäre es sehr zu begrüßen, wenn sich das Bundesumweltministerium in den jetzt anlaufenden Beratungen des europäischen Rats intensiver mit bereits erfolgten Diskussionen aus dem Bundesrat auseinandersetzt. Insbesondere sollte das BMU berücksichtigen, dass ein von Thüringen eingebrachter Entschließungsantrag zum „Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scootern, Elektro-Rollern, E-Bikes und Pedelecs“ am 8. November 2019 im Plenum des Bundesrats verabschiedet wurde. Gleichzeitig wurde auch einem Antrag Baden-Württembergs zugestimmt, der eine Änderung der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr fordert. Danach sollen diese nur noch zugelassen werden, wenn wechselbare Batterien bzw. Akkumulatoren eingebaut werden. Weiterhin soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für Regelungen einsetzen, die Endnutzer*innen die Entnahme von Batterien aus entsprechenden Fahrzeugen erleichtern und zugleich das Inverkehrbringen von Elektrokleinstfahzeugen mit fest verbauten Akkus erschweren.

Umwelt- und Wirtschaftsausschuss für gesonderte Recyclingziele und Pfandsystem

Ebenfalls angenommen wurde die zusätzliche Beschlussempfehlung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses, die Prüfaufträge an die Bundesregierung zu Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten sowie gesonderte Recyclingziele und ein Pfandsystem für Antriebsbatterien von E-Scootern u.a. vorsieht. In diesem Zusammenhang ist es aus Sicht des BDE auch notwendig, die Ausnahme dieser Systeme von den Sammelzielen für Gerätebatterien – wie im Kommissionsentwurf der Batterieverordnung vorgesehen – kritisch zu beleuchten und bestenfalls zu differenzieren. Im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission, dass die Einführung eines separaten Sammelziels erst bis Ende 2030 geprüft werden soll, muss das gemäß Artikel 47 Absatz 2 vorgegebene Sammelziel für Gerätealtbatterien angepasst und auch für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln eine Quote festgesetzt werden. Es ist auch für diesen Sektor mit einer hohen Steigerungsrate der in Verkehr gebrachten Akkus zu rechnen. Berücksichtigt man zudem die längere Lebensdauer neuer Akkusysteme, erscheint eine Ermittlung des Sammelziels mit der Berechnungsmethode von drei Jahren sehr ambitioniert. Die Ausweisung einer Quote muss jedoch in der Verordnung erfolgen und ggf. für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln niedriger (30 Prozent ab 2025) angesetzt werden. Gesteigert werden kann der Rücklauf solcher Akkus auch durch die Einführung eines Pfands in diesem Marktsegment.

Mindesteinsatzpflicht für Rezyklate stärkt Markt für Recyclingrohstoffe

Artikel 8 des Verordnungsentwurfs sieht ab 2030 für Fahrzeugbatterien, Industriebatterien sowie Traktionsbatterien aus Elektrofahrzeugen mit einer Kapazität über 2 kWh eine Mindesteinsatzpflicht an Rezyklaten in Höhe von 12 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei und jeweils 4 Prozent für Lithium und Nickel vor. Dies trägt wesentlich zur Stärkung, Stabilisierung und Wettbewerbsfähigkeit des Marktes für Recyclingrohstoffe in der EU dar. Die Mindesteinsatzpflicht schafft Planungs- und Investitionssicherheit für Innovationen und den Ausbau der Recyclinginfrastruktur. Für einen vollständigen Übergang zur Kreislaufwirtschaft fordert der BDE jedoch eine Ausweitung des Mindesteinsatzpflicht auf sämtliche Batterien und damit auch auf Gerätebatterien. So weisen etwa Akkus in Mobiltelefonen einen sehr hohen Anteil an Kobalt auf, der ebenfalls mithilfe von Rezyklaten gedeckt werden sollte.

Darüber hinaus sieht der Kommissionsvorschlag vor, erst bis 31. Dezember 2025 die Methode für die Berechnung und Überprüfung des Rezyklatgehalts festzulegen. Aus Praxissicht ist jedoch eine frühere Festlegung erforderlich. Denn erst diese macht ja deutlich, inwieweit die Rezyklatgehalte eingehalten werden können, die bereits ab 1. Januar 2027 verpflichtend gelten sollen.

Regelungen stärker auf die Endnutzer*innen ausrichten

Artikel 11 legt Vorgaben zur Entnahme und Austauschbarkeit von Gerätebatterien fest. Die gewählte Definition „… vom Endnutzer oder unabhängigen Wirtschaftsakteuren leicht entfernt und ausgetauscht werden können.“ ist nicht geeignet, die herstellenden Unternehmen zu einer leichteren Entfernbarkeit oder Austauschbarkeit von Gerätebatterien zu bewegen. Eine Entnahme durch unabhängige Wirtschaftsakteure beschreibt zudem lediglich den Status Quo. De facto ist heute schon jeder Reparaturdienst in der Lage, die Batterie auszubauen – der finanzielle Aufwand jedoch macht eine Entnahme unattraktiv.

Die Definition sollte vielmehr auf die Entnahme durch die Endnutzer*innen abzielen und verpflichtend formuliert werden. Auch wäre zu berücksichtigen, einheitliche Kennzeichnungen von Geräten mit hochenergetischen Akkumulatoren durch die Herstellerbetriebe verpflichtend einzuführen. Schon beim Kauf und später bei der Entsorgung sollten die Verbraucher*innen zudem auf die korrekte Handhabung der betroffenen Geräte und Akkumulatoren hingewiesen werden.

Sammelziel auf 80 Prozent erhöhen

Unabdingbar ist insbesondere eine schnellere Steigerung der in Artikel 55 festgelegten Sammelquoten. Denn eine Vielzahl der in Verkehr gebrachten und am Ende des Lebenszyklus angelangten Batterien und -akkumulatoren wird nicht dem sachgerechten Recycling zugeführt. So werden wichtige Recyclingrohstoffe dauerhaft dem Kreislauf entzogen. Aus unserer Sicht muss das Sammelziel auf 80 Prozent erhöht werden. Das dient nicht nur der Kreislaufwirtschaft, sondern sollte zur Ressourcenschonung von allen am Markt beteiligten Akteuren unterstützt werden. Wir gehen fest davon aus, dass die Steigerung der Sammelquote in einem funktionierenden Markt im Sinne wirtschaftlich aktiver Unternehmen bzw. Rücknahmesysteme möglich sein wird. Notwendig sind außerdem klare Regelungen, wenn die vorgegebenen Quoten nicht eingehalten werden. Ein Lastenausgleich der Rücknahmesysteme muss ebenso möglich sein wie die Übertragung der Verantwortung bei Nichteinhaltung der nationalen Quote auf die Hersteller und die Politik.

Mit der Ausgestaltung der Sammelziele müssen zusätzlich finanzielle Anreize für die Rücknahme bzw. Sammlung für die Letztbesitzer*innen festgelegt werden. Eine Pfandpflicht wäre in Artikel 48 zu etablieren. Sie erhöht die Sammelbereitschaft und ermöglicht damit eine wirksame Lenkung insbesondere kritischer Batterieströme. Mit zunehmender Energiedichte steigt das Risiko einer Brandgefahr bei unsachgemäßem Umgang und Fehlwürfen in der Entsorgung. Die Pfandpflicht wäre daher ab einer Spannung von 9 Volt für Lithiumbatterien und -akkumulatoren einzuführen.

Klare Berechnungsgrundlage für die Recyclingeffizienz erforderlich

Die in Artikel 57 festgelegte Ermittlung der Recyclingeffizienz nach den geltenden Durchführungsbestimmungen gemäß der Verordnung 493/2012 sind viel zu ungenau formuliert und führen zu verschiedenen Auslegungen in den Mitgliedstaaten. Dies wiederum hat einen enormen Mehraufwand und einer Ungleichbehandlung verschiedener Recyclingprozesse in der Praxis zur Folge.

Für die nun avisierten Effizienzanforderungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass vor einer Quotennennung die Berechnungsgrundlage feststehen muss. Wird diese erst – wie von der Kommission geplant – Ende 2023 veröffentlicht, ist die Vorgabe der Quoteneinhaltung zu Ende 2025 unrealistisch, da die Technologien erst darauf eingestellt und auch durch die Behörden vor Ort nach Anlagenrecht genehmigt werden müssen.

So ist es zum Beispiel für eine Lithium-Recyclingeffizienz von 65 Prozent bzw. 70 Prozent maßgeblich von der Berechnungsmethode abhängig, ob diese erfüllt werden kann. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es bereits bei der thermischen Vorbehandlung zu einem Masseverlust von rd. 25 Prozent kommt. Mit den derzeit eingesetzten Verfahren könnten die Zielvorgaben demnach nicht erreicht werden. Aktuelle Testverfahren zur Elektrolytrückgewinnung werden jedoch bis 2025 nicht marktfähig sein. Erforderlich ist zudem ein europaweit einheitliches Reporting der Recyclingeffizienz sowie einer entsprechenden Verpflichtung für Recyclingbetriebe außerhalb der EU.

Startschuss für Beratungen zum Kommissionsvorschlag

In diesen Wochen laufen im Industrieausschuss (ITRE) und im Umweltausschuss (ENVI) des europäischen Parlaments die Beratungen über den Kommissionsvorschlag zur Batterieverordnung, Änderungsanträge aus dem Parlament werden diskutiert und abgestimmt. Weiterhin beschäftigt sich der europäische Rat intensiv mit dem Vorschlag der Kommission.

Für die Umwelt- und Entsorgungssituation in den Mitgliedsstaaten ist die neue EU-Verordnung von zentraler Bedeutung. Einige Themen, die bei der letzten Novelle des Batteriegesetzes in Deutschland schon diskutiert wurden – etwa die Einführung einer Pfandflicht für Batterien einer bestimmten Größenordnung – sind seinerzeit zurückgestellt worden und müssen jetzt im Sinne einer gesamteuropäischen Lösung schnellstmöglich angegangen werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung unabdingbar: Während batteriebetriebene Konsumgeräte, Verkehrsmittel und Haushaltsgeräte schon seit Jahren immer stärker zum Einsatz kommen, sind die Herausforderungen für den Entsorgungsmarkt erst jetzt spürbar und werden künftig immer drängender werden. Es gilt, nicht nur die Sammelinfrastruktur auszubauen und damit höhere Sammelquoten zu erreichen. Es gilt insbesondere auch, endlich eine Lösung für die Brandrisiken zu finden, die von beschädigten und nicht sachgemäß behandelten Batterien ausgehen. Eine zwingende Voraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist allerdings, dass Abfälle ihren sachgemäßen Weg in die Sammlung zurückfinden.

Moderne Energiespeicher – Testfall für die Kreislaufwirtschaft

Wir müssen das Thema Batterieentsorgung dringend und umfassend angehen. Dabei sollten wir die neu gewonnene Mobilität durch die modernen Energiespeicher nicht verteufeln, sondern als Chance und idealen Testfall für die Kreislaufwirtschaft begreifen. Das Recycling muss die lokale Rohstoffquelle werden, um die Nachfrage von Kobalt, Lithium, Nickel und Kupfer zu decken und zugleich die Ökobilanz dieser neuen Mobilität zu verbessern. Effiziente industrielle Recyclingverfahren dafür sind verfügbar.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der umfassenden Sammlung und im hochwertigen Recycling. Mit den genannten Maßnahmen müssen Anreize für eine Produktgestaltung geschaffen werden, die effektive Sammel- und Verwertungsprozesse ermöglichen. Denn grüne Produkte und Technologien benötigen zwingend auch sichere, saubere und transparente Lieferketten und Stoffströme bis zum finalen Recyclingprozess. Eine konsequente Kreislaufführung ist heute Kernbestandteil grüner Produkte.

„Business as unusual“ muss die Devise sein, um einen echten Kreislauf in Gang zu bringen. Rohstoffe nutzen statt sie zu besitzen, sollte unsere Maxime sein. Die Voraussetzungen für eine moderne und zirkuläre Mobilität können jetzt auf europäischer Ebene geschaffen werden. Dabei müssen alle Akteure der Wertschöpfungskette Verantwortung übernehmen. „Responsible Recycling“ muss die gleiche Bedeutung wie „Responsible sourcing“ bekommen.

Verwandte Artikel

  1. EU-Batterieverordnung – der Goldstandard für das Recycling?
  2. BattG: Was die Novelle für Hersteller und Handel bedeutet
  3. Kampagnenstart: BDE-Mitgliedsunternehmen werben für richtige Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus

(Foto: hanohiki – stock.adobe.com)

Artikel drucken
Passend zum Thema:

Suchbegriff eingeben und mit Enter bestätigen, um zu suchen.