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7. Januar 2020 | GRS als herstellereigenes Rücknahmesystem zugelassen

Rücknahme von Altbatterien: Die Karten werden neu gemischt

Nach mehr als 20 Jahren ist das gemeinsame Rücknahmesystem für Gerätealtbatterien der Stiftung GRS Batterien eingestellt worden. Die GRS, bekannt durch die Sammelboxen beispielsweise in Supermärkten, agiert ab sofort als herstellereigenes Rücknahmesystem und erfüllt als solches weiterhin die Produktverantwortung für Gerätealtbatterien.

Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei enthalten. Umso wichtiger sind eine konsequente Getrenntsammlung und das fachgerechte Recycling. Für die unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung war in Deutschland seit Inkrafttreten der Batterieverordnung im Oktober 1998 die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) zuständig. Allein 2018 konnte die GRS 16.615 Tonnen Altbatterien erfassen und dem Recycling zuführen. Allerdings gab es immer wieder Diskussionen um Wettbewerbsnachteile aufgrund des geltenden Batteriegesetzes (BattG). Schließlich sah sich die GRS nach eigenen Angaben genötigt, „ihre Rechtsstellung als festgestelltes Gemeinsames Rücknahmesystem sowie den hiermit verbundenen Auftrag zur gesetzlichen Grundentsorgung für Gerätealtbatterien aufzugeben und die Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem (hRS) gemäß § 7 BattG zu beantragen“.

Ende Dezember 2019 teilte die GRS mit, dass diese Zulassung mit Wirkung zum 6. Januar 2020 durch die Behörde für Umwelt und Energie der Freien und Hansestadt Hamburg erteilt worden sei. Zeitgleich wurde die Feststellung als gemeinsames Rücknahmesystem durch das Bundesumweltministerium aufgehoben. Stiftungsvorstand Georgios Chryssos: „Wir sind sehr froh, dass es uns auf diesem Wege gelungen ist, endlich die Voraussetzungen zu schaffen, um den ursprünglichen Stiftungsauftrag zum Betreiben eines nicht-gewinnorientierten, diskriminierungsfreien und für alle Hersteller offenen Rücknahmesystems weiter erfüllen zu können. Wir bedauern sehr, dass es über Jahre hinweg nicht gelungen ist, in einem an sich klug angelegten Batteriegesetz faire Wettbewerbsbedingungen im Vollzug herzustellen. Umso mehr hoffen wir, dass die angekündigte Novellierung des Batteriegesetzes diese Mängel beheben wird.“

Skeptischer Blick auf die künftige Entwicklung

Mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem habe die Wirtschaft ihre Selbstorganisationfähigkeit unter Beweis gestellt und Produktverantwortung übernommen, so Chryssos. Das System habe eine wichtige Treiberrolle bei der Verbesserung der Batterierücknahme, der Sammelquoten sowie der Verbraucherkommunikation eingenommen und zudem freiwillige Rücknahmesysteme für Lithium-Batterien eingerichtet.

Hinsichtlich der künftigen Weiterentwicklung der geordneten Batterierücknahme zeigt sich die Stiftung GRS Batterien besorgt. Mit dem Wegfall des gemeinsamen Rücknahmesystems sind nun zunächst alle zugelassenen herstellereigenen Rücknahmesysteme gleichermaßen verpflichtet, allen Rücknahmestellen die kostenlose Abholung von Gerätealtbatterien anzubieten. Für die Sammelstellen bedeutet dies mehr Flexibilität. Unklar ist aus Sicht der GRS allerdings, wie das zukünftige Miteinander von Rücknahmesystemen ausgestaltet und die flächendeckende Entsorgungssicherheit gesetzlich gewährleistet werden sollen. „Wir befürchten einen gesetzlich beförderten Wettbewerb um die geringstmögliche Zielerreichung und kontraproduktive Auswirkungen auf die Produktverantwortung“, so Chryssos. Die Stiftung GRS Batterien sei „bereit, die Aufgaben eines Gemeinsamen Rücknahmesystems wieder neu aufzunehmen – sofern ein novellierter Rechtsrahmen dies auch zulässt“. Sowohl die EU als auch Deutschland arbeiten aktuell an der Überarbeitung der Batteriegesetzgebung. Eine Novelle des bestehenden Batteriegesetzes in Deutschland (BattG2) wird für dieses Jahr erwartet. (KTH)

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(Foto: Chepko Danil – stock.adobe.com)

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