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4. August 2023 | Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

EU-Batterieverordnung tritt in Kraft

Die neue EU-Batterieverordnung tritt am 17. August 2023 in Kraft. Die neuen Regeln werden überwiegend ab dem 18. Februar 2024 gelten, wobei für eine Reihe von Vorschriften längere Fristen zur Anwendung vorgesehen sind. Die Verordnung löst die bislang geltende Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 und damit das deutsche BatterieG ab. Hauptziel der neuen Regelung ist die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor, die den kompletten Batterielebenszyklus – von der Konzeption bis zur Abfallbehandlung – einbezieht.

Die neue Batterieverordnung enthält dazu Regeln für den verpflichtenden Mindestrezyklateinsatz für bestimmte Stoffe in Industrie, Starter- und Traktionsbatterien sowie Batterien leichter Verkehrsmittel, die ab dem 18. August 2026 gelten (16 % für Kobalt, 85 % für Blei, 6 % für Lithium und 6 % für Nickel). Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch der Erlass eines delegierten Rechtsakts zur Berechnung des Rezyklatgehalts in Batterien vorgesehen.

Zudem gibt es Quoten für das Recycling von Batterien bzw. der in ihnen eingesetzten Stoffe (anzuwenden ab Ende 2027) und auch für die Recyclingeffizienz (anzuwenden ab Ende 2025). Die Europäische Kommission wird bis zum 18. Februar 2025 einen delegierten Rechtsakt zur jeweiligen Berechnungsmethode erlassen.

Außerdem wurden Sammelquoten für alte Gerätebatterien und erstmals in Deutschland auch für Batterien leichter Verkehrsmittel festgelegt. Die wiederholt vom BDE erhobene Forderung nach Einführung eines europaweiten Pfandsystems für Batterien hat sich leider nicht durchgesetzt. Stattdessen hat die Europäischen Kommission den Auftrag, bis Ende 2027 zu prüfen, ob entsprechende Legislativvorschläge getroffen werden sollten (Prüfung hinsichtlich Durchführbarkeit und potenzieller Vorteiler). Die Batterieverordnung erlaubt es außerdem den Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene Batteriepfandsysteme einzurichten. Die neue Verordnung regelt auch, dass ab dem 18. Februar 2027 Batterien von tragbaren Geräten durch die Nutzer selbst und Batterien von leichten Transportmitteln durch Fachpersonal leicht herausnehmbar und austauschbar sein müssen. Künftig können also Verbraucher selbst Batterien leichter aus den Geräten entfernen und fachgerecht entsorgen.

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