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30. Dezember 2020 | EU-Kommission legt statt eines Richtlinienentwurfs europaweit verbindliche Verordnung vor

EU-Batterieverordnung – der Goldstandard für das Recycling?

In das Batterierecycling kommt Bewegung. Zur Jahreswende tritt in Deutschland das novellierte Batteriegesetz mit verschärften Registrierungs- und Rücknahmepflichten in Kraft. Zudem hat die EU-Kommission soeben den Vorschlag für eine EU-Batterieverordnung vorgestellt, die ökologische Mindestanforderungen insbesondere für Lithium-Ionen-Batterien vorsieht. Damit würde die Verordnung eine Regelungslücke schließen und als verbindlicher Rechtsakt die seit 2006 geltende EU-Batterierichtlinie ersetzen. Aber ist dies tatsächlich der „Goldstandard“ für Batterien, wie der Vizepräsident der EU-Kommission Maroš Šefčovič den neuen Rechtsrahmen bezeichnet?

Die Aufholjagd hat begonnen. Schien es lange so, als hätte Asien – vor allem China, Japan und Südkorea – die Batterieproduktion fest im Griff, so mischen inzwischen immer mehr europäische Unternehmen in dem weltweit boomenden Markt mit. In keiner anderen Weltregion wachsen die Produktionskapazitäten für Lithium-Ionen-Batterien derzeit so schnell wie in Europa. Bis 2030 wird der Anteil an der globalen Fertigung von derzeit rund 6 Prozent auf 16 bis 25 Prozent anwachsen, so die gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC).

Ob Handy, Kopfhörer, Laptop, Elektroauto oder Energiespeicher – überall kommt die leistungsfähige Batterietechnologie zum Einsatz. Nach Prognosen der EU-Kommission wird der weltweite Verbrauch von Lithium-Ionen-Batterien bis 2030 um das 14fache steigen – verbunden mit einem exponentiellen Anstieg der Rohstoffnachfrage nach Kobalt, Lithium, Nickel und Mangan, aber auch wachsenden Abfallmengen. Die EU-Kommission schätzt, dass die Zahl der recycelbaren Lithiumbatterien zwischen 2020 und 2040 voraussichtlich um das 700fache steigen wird. Bisher gab es jedoch keine oder nur unzureichende Anforderungen an die Herstellung, die Effizienz und das Recycling von Batterien. Hier setzt der Vorschlag für die Batterieverordnung an. „Um sicherzustellen, dass der erwartete massive Einsatz von Batterien unsere Bemühungen für einen grünen Wandel nicht beeinträchtigt, muss die EU entschlossene Maßnahmen für die nachhaltige Herstellung, den Einsatz und die Abfallbewirtschaftung aller auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachter Batterien, d. h. Gerätebatterien, Starterbatterien, Industriebatterien und Traktionsbatterien, ergreifen“, so Maroš Šefčovič anlässlich der Vorlage des Verordnungsentwurfs.

Die EU-Batterieverordnung ist einer der ersten konkreten Vorschläge im Rahmen des Europäischen Green Deal. Statt sich wie bisher nur mit dem Ende der Lebensdauer zu befassen, nimmt die EU dabei erstmals den gesamten Lebenszyklus einer Batterie in den Blick. „Wir werden vorschreiben, dass alle Rohmaterialien für die Batterieproduktion sozial und ökologisch verantwortlich gewonnen werden, dass bei der Herstellung saubere Energie eingesetzt wird und die Batterien eine höhere Energieeffizienz und längere Lebensdauer haben“, bekräftigt EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Außerdem sollen Batterien künftig einen digitalen Produktpass tragen, der dem Nutzer Auskunft über den CO2-Fußabdruck gibt, also darüber, wieviel Treibhausgasemissionen bei der Produktion angefallen sind.

Kreislaufführung im Fokus

Im Zentrum des Entwurfs steht der Kreislaufgedanke. Statt derzeit 45 Prozent sollen bis 2025 zunächst 65 und 2030 schließlich 70 Prozent der Altbatterien aus Haushalten gesammelt werden. Industrie- und Traktionsbatterien sollen sogar vollständig gesammelt werden. Erstmals wird es zudem spezielle Recyclingziele für Lithium und Kobalt geben. Ab 2026 müssen 90 Prozent des Kobalts, Nickels und Kupfers recycelt werden sowie 35 Prozent des verwendeten Lithiums. Ab 2030 steigen die Ziele auf 95 Prozent für Kobalt, Nickel und Kupfer und auf 70 Prozent für Lithium. Für Industriebatterien und Traktionsbatterien muss künftig auch der Gehalt an recyceltem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel angegeben werden. Ab dem 1. Januar 2030 müssen diese Batterien schließlich einen bestimmten Mindestgehalt an Recyclingrohstofffen aufweisen.

Gute Ansätze – aber noch Luft nach oben

Aus dem Europäischen Parlament kam Zustimmung zu dem Verordnungsentwurf, aber auch Kritik. Für Angelika Niebler, Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion des Europäischen Parlaments, weisen die Vorschriften für mehr Nachhaltigkeit, Haltbarkeit und Recycling von Batterien in die richtige Richting. Sie warnte jedoch vor übertriebenen Ansprüchen, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken und Importe bremsen könnten. Für den Sprecher der deutschen Grünen im EU-Parlament Sven Giegold ist es ein großer Fortschritt, dass bei der Herstellung von Batterien künftig soziale und ökologische Mindeststandards gelten sollen und die Plünderung von Ressourcen damit eingeschränkt wird. Er kritisierte jedoch das Recyclingziel für Lithium als eindeutig zu niedrig.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V  hält den Vorstoß der Europä­ischen Kommission für richtig und notwendig. „Das Hauptziel der Kommission, mit der neuen Verordnung zur Sicherung der Rohstoffe für Batterien in Europa beizu­tragen, begrüße ich außer­ordentlich. In Sachen Sammel- und Mindest­einsatzquote sowie Batterie­pfand ist der große Wurf leider ausgeblieben. Hier hätte ich mir mehr Mut seitens der Kommission gewünscht“, so BDE-Präsident Peter Kurth. In Deutschland wurde das Batteriepfand mit Verweis auf die europäische Gesetzgebung nicht im deutschen Batteriegesetz mit aufgenommen – auch in der nun vorgelegten EU-Batterieverordnung fehlt sie. Kurth verwies auf die weiterhin hohe Brand­gefahr falsch entsorgter Lithium-Ionen-Batterien: „Wir brauchen eine schnelle und vor allem nachhaltige Verbesserung des Batterie­rücklaufs in die Systeme, weil damit auch die Chance besteht, die hohe Brand­gefahr durch falsch entsorgte Batterien einzudämmen.“ Hier sei auch der Handel in der Pflicht. Der BDE-Präsident kündigte an, im weiteren Gesetzgebungs­verfahren für einen geringeren Einsatz von Primär­rohstoffen, einen effizi­enten Wertstoff­kreislauf für Batterien, höhere Sammel- und Recycling­ziele sowie für die Einführung einer europä­ischen Pfand­pflicht einzutreten.

Um einen „Goldstandard“ für das Batterierecycling tatsächlich zu erreichen, braucht die EU-Batterieverordnung in den weiteren Verhandlungen also noch Vebesserungen. (SB)

Hier finden Sie den Entwurf zur EU-Batterieverordnung: https://ec.europa.eu/environment/waste/batteries/pdf/Proposal_for_a_Regulation_on_batteries_and_waste_batteries.pdf

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(Foto: Kzenon – stock.adobe.com)

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