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11. Oktober 2019 | Entsorgerverband BDE fordert klare Vorgaben für Li-Ionen-Batterien

„Es brennt jede Woche“

Lithium-Ionen-Batterien halten das digitale Leben am Laufen. Damit wächst auch der Berg an kaputten und ausgemusterten Akkus und Geräten. In einem Brief an die Umweltminister vom 9. Oktober macht der BDE auf die vielen Schwachstellen bei der Rücknahme aufmerksam und stellt fünf Kernforderungen auf, darunter Kennzeichnungspflicht, Pfand und deutlich höhere Sammelquoten.

In diesem Jahr geht der Nobelpreis für Chemie an drei Wissenschaftler, die Lithium-Ionen-Batterien zum Durchbruch verholfen haben. Vermutlich hat keiner der drei Spitzenforscher je daran gedacht, wie schwierig es ist, die Akkus aus alten Geräten wieder herauszulösen, sie getrennt zu sammeln und zu reyceln.

Für Batterierecycler aber ist das ein heißes Thema – im doppelten Sinne. Fast zwei Drittel der in Verkehr gebrachten Akkus sind mittlerweile Lithium-Ionen-Batterien. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Grafit, deren Rückgewinnung lukrativ ist.

Brandgefahr mit eingebaut

Lithium ist jedoch ein leicht brennbares Metall. Mit steigenden Anteilen im Batterieschrott wächst das Gefährdungspotenzial in der Entsorgungsbranche. Kommt es zum Kurzschluss in den Zellen, weil beispielsweise die Separatorfolie zwischen den einzelnen Schichten des Akkumulators durch unsachgemäßen Umgang zerstört wurde, droht ein Brand.

„Viele Unternehmen mussten diese bittere Erfahrung in den letzten Monaten machen, es vergeht in Deutschland nicht eine Woche, ohne dass eine Sortieranlage brennt, weil Batterien falsch entsorgt wurden.“ Das schreibt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft in einem Brief vom 9. Oktober an das Bundesumweltministerium und die Umweltministerien der Länder.

Lithium-Ionen-Batterien sind wegen ihrer Inhaltsstoffe und Brandgefahr besondere Systeme und brauchen daher separate Sammel- und Verwertungskreisläufe. Die derzeit etablierte Infrastruktur zum Batterierecycling ist auf die neue Art von Akkus nicht vorbereitet. In seinem Brief konstatiert BDE-Präsident Peter Kurth, „dass eine Vielzahl der Lithiumbatterien und –akkumulatoren nicht dem sachgerechten Recycling zugeführt und damit wichtige Recyclingrohstoffe dem Kreislauf entzogen werden.“ Die Branche brauche dringend ein schnell greifendes Maßnahmenpaket, das im Rahmen einer Novellierung von Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie Batteriegesetz auf den Weg gebracht werden müsse. „In der Zukunft muss ein fachgerechter Umgang mit Lithiumbatterien und –akkumulatoren von der Produktion bis zum Recycling sichergestellt sein,“ fordert Kurth.

BDE stellt fünf Kernforderungen

Die Zeit drängt, denn der Anteil der Lithium-Akkus im Batterieschrott wächst permanent. Zum einen werden die Lebenszyklen von Elektro und Elektronikgeräten immer kürzer. Nutzer tauschen Handy, Laptop oder Tablet häufig schon nach ein bis zwei Jahren gegen ein neues Modell. Zum anderen ist die Lebensdauer der Akkus begrenzt, da sie eine relativ kurze Zyklenbeständigkeit haben und die Zellen wegen ihrer explosiven Inhaltsstoffe schon bei geringen Abweichungen der Soll-Daten vom Batteriemanagement unwiderruflich abgeschaltet werden.

Was muss passieren? Der BDE hat fünf Kernforderungen aufgestellt und dem Schreiben an die Minister beigelegt.

Elektro- und Elektronikgeräte sind so zu konzipieren, schreibt der Verband, dass Batterien und Akkumulatoren durch den Endnutzer ausbaubar sind. Dazu müssen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz die Regelungen zur Produktkonzeption angepasst werden. Geräte, bei denen ein Ausbau nicht möglich ist, sollen an den kommunalen Sammel- und Übergabestellen eine eigene Sammelgruppe erhalten.

Wichtig ist daneben eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Geräte mit hochenergetischen Akkumulatoren. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz soll Hersteller verpflichten, Geräte sollen so zu kennzeichnen, dass über den Batterietyp und das chemische System der Batterie oder des Akkumulators informiert wird. Statt ein weiteres Label aufzudrucken, empfiehlt der BDE die Nutzung eines QR-Codes, der leicht auslesbar ist und zudem aktualisierbar wäre.

Sammel- und Recyclingquoten müssen steigen

Um die Sammel- und Recyclingquoten bei Lithium-Ionen-Akkus deutlich zu steigert, fordert der BDE zwei wesentliche Änderungen im Batteriegesetz: zum einen eine Pfandpflicht, zum anderen eine deutlich erhöhte Sammelquote. Vertreiber, die Lithiumbatterien und -akkumulatoren ab einer Spannung von 9 Volt an den Endnutzer abgeben, müssten verpflichtet werden, pro Einheit ein Pfand von 50,00 Euro zu erheben. Die Pfandrückgabe könnte über QR-Codes geprüft und gesteuert werden, die der Gerätehersteller zuvor bei einer Zentralstelle gekauft und registriert hat.

Für einen hohen Rücklauf alter Li-Akkus soll eine anspruchsvolle Quote sorgen. Vor allem wegen den Sicherheitsrisiken hält der BDE es für notwendig, lithiumhaltige Energiespeicher aus den verschiedensten Abfallstoffströmen möglichst zu 100 Prozent zurückzuführen. Das Batteriegesetz müsse daher vorschreiben, dass das Gemeinsame Rücknahmesystem und die herstellereigenen Rücknahmesysteme für alle Gerätebatterien eine Sammelquote von mindestens 80 % erreichen und sicherstellen.

Nicht zuletzt brauche es klare Formulierungen im Gesetz, um Kreisläufe für lithiumhaltige Altbatterien und Altgeräte praktikabler zu gestalten und vor allem auch zu vollziehen. Bis heute werden Sammlungen und Transporte, die den Gefahrgut-Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter auf Straße (ADR) entsprechen, nur bedingt durchgeführt, konstatiert der Verband. Der BDE will weiterhin darauf drängen, „dass das zu novellierende Elektro- und Elektronikgerätegesetz und das Batteriegesetz den sich verändernden Rahmenbedingungen durch den vermehrten Einsatz von Lithium als Energiespeicher Rechnung tragen.“ (CF)

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(Foto: Christa Friedl)

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